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Mehr rund um Handy
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Ja. Wer seinen Anbieter wechselt, kann seine Rufnummer in der Regel problemlos mitnehmen. Das gilt für Handy- wie auch für Festnetztarife. Seit 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. 2020 wurde die Gebühr auf maximal 6,82 Euro gedeckelt, vorher waren etwa 30 Euro üblich.
Tipp: Für eine erfolgreiche Rufnummernportierung sollten Sie den Wunsch zur Mitnahme bereits bei der Kündigung des alten Vertrags vermerken. Weitere Hinweise und eine Musterkündigung mit Vermerk zur Übertragung der Handynummer finden Sie auf unserer Themenseite zur Rufnummernmitnahme.
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Long Term Evolution (kurz LTE) ist der Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G). Mit LTE surfen Verbraucher deutlich schneller im mobilen Internet als mit dem älteren Mobilfunkstandard 3G. LTE verspricht Downloadraten von bis zu 500 Mbit/s. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist je nach Auslastung der Funkzelle und der gebuchten Tarifleistung oft niedriger.
Wichtig zu wissen: Über 50 Prozent der Mobilfunkkunden haben noch keinen LTE-Vertrag. Doch Handytarife mit LTE werden zum Must Have. Bis 2020 wird das UMTS-Netz in immer mehr Regionen zurückgebaut. 3G soll dem Ausbau von LTE und dem neuesten Netzstandard 5G Platz machen. Kunden ohne LTE-Vertrag fallen durch den Rückbau automatisch ins alte 2G-Netz zurück – das reicht gerade einmal aus, um SMS zu versenden und zu telefonieren.
Gerade preisbewusste Mobilfunkkunden sind betroffen, denn etliche günstige Discountertarife haben keine LTE-Option. Leistungsstarke LTE-Tarife sind heute jedoch schon für unter 10 Euro im Monat zu haben. Im Verivox-Tarifrechner können Sie ganz einfach nach LTE-Tarifen filtern – setzen Sie einfach das Häkchen bei „Nur Tarife mit LTE anzeigen“. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr neuer Tarif zukunftsfähig ist.
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Bei der Smartphone-Nutzung im Ausland sollten Verbraucher zwischen EU-Ausland und allen weiteren Reiseländern unterscheiden. Denn innerhalb der EU fallen beim Telefonieren, SMS-en und mobilen Surfen seit Sommer 2017 keine zusätzlichen Gebühren an: Verbraucher können ihren Handytarif auf Reisen „mitnehmen“ und genauso nutzen wie zu Hause. Der Verbrauch wird nach dem Tarif berechnet, der als Basistarif in Deutschland gilt.
Verbraucher müssen im Ausland in der Regel nicht selbst aktiv werden: Sie können direkt lossurfen oder telefonieren. Das Smartphone bzw. der Anbieter stellt automatisch auf „Roaming zu Inlandspreisen“ um.
Außerhalb der EU gilt diese Regelung nicht. Fürs sogenannte Roaming werden bei der Handynutzung Zusatzkosten fällig. Die können sehr hoch ausfallen – insbesondere bei der mobilen Datennutzung. Auf Fernreisen fallen so für nur 1 Megabyte (zum Beispiel beim Versand eines Smartphone-Fotos) schnell bis zu 20 Euro an. Wer sein Smartphone unterwegs im Nicht-EU-Ausland nutzen möchte, sollte sich daher bei seinem Mobilfunkanbieter über eine passende Option informieren.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Roaming-Gebühren.
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In diesem Fall wird die Rufnummer frei und erneut vergeben.