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Rufnummernmitnahme

Mit einem neuen Anbieter muss keine neue Telefonnummer einhergehen: Sowohl die Handy- als auch die Festnetznummer kann dank einer Rufnummernmitnahme beim neuen Provider genutzt werden. Die Mitnahme der Rufnummer funktioniert problemlos – wenn einige Hinweise beachtet werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Bei Kündigung schon Rufnummernmitnahme vermerken
  3. Zu Ablauf und Fristen
  4. Vorzeitige Portierung möglich
  5. Als Prepaid-Kunde Rufnummer mitnehmen
  6. Mögliche Einschränkungen
  7. Die DSL-Rufnummernmitnahme
  8. Zu Kosten und Einschränkungen
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Jetzt Handytarife vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Portierung einer Mobilfunknummer beginnt in der Regel mit der Kündigung des alten Vertrags zum Vertragsende.
  • Prepaid-Kunden müssen für die Kündigung und Nummernmitnahme eine Erklärung unterschreiben.
  • Die Portierung einer Festnetznummer wird im Normalfall über den neuen Internetanbieter abgewickelt.

Bei Kündigung schon Rufnummernmitnahme vermerken

Die Portierung einer Mobilfunknummer beginnt in der Regel mit der Kündigung des alten Vertrags zum Vertragsende. Dabei sollte man gleich vermerken, dass man die Rufnummer mitnehmen möchte. In der Verivox-Musterkündigung für den Handyvertrag müssen dazu das Datum der Rufnummermitnahme sowie die Aufforderung zum Opt-In angekreuzt werden. Der alte Anbieter ist dazu verpflichtet, die Nummer freizugeben.

Zu Ablauf und Fristen

Wenn die Rufnummernmitnahme nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende erfolgt ist, kann der Kunde den Anspruch auf die Nummer verlieren. Ist der alte Anbieter also über die gewünschte Portierung informiert, sollte der neue den Antrag auf Übernahme fristgerecht stellen. Einige Anbieter ermöglichen es, die Rufnummer bis zu 90-120 Tage im Voraus zu portieren. Um eine reibungslose Mitnahme der Rufnummer sicherzustellen, müssen vor allem die Kundendaten beim alten und neuen Mobilfunkanbieter exakt übereinstimmen.

Vorzeitige Portierung möglich

Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Mobilfunkanbieter eine sofortige Rufnummernportierung erlauben – also auch während eines laufenden Handy-Vertrags und damit vor Vertragsende. Es gilt jedoch zu beachten, dass der alte Vertrag dennoch bestehen bleibt – die Kosten müssen weiter getragen werden. Der Vertrag kann mit einer neu vergebenen Nummer weiter genutzt werden.

Als Prepaid-Kunde Rufnummer mitnehmen

Prepaid-Kunden müssen für die Kündigung und Nummernmitnahme eine Erklärung unterschreiben, mit der sie zum Vertragsende auf ein eventuell übriggebliebenes Guthaben verzichten. Außerdem sollten sie dafür sorgen, dass auf dem Prepaid-Konto noch genug Geld vorhanden ist, um die Mitnahmegebühr für die Rufnummernportierung zu bezahlen – andernfalls könnte die Mitnahme der Nummer scheitern.

Mögliche Einschränkungen

Jeder Kunde hat grundsätzlich ein Recht auf die Rufnummermitnahme. Allerdings besteht bei einem Tarifwechsel ohne Wechsel des Anbieters laut Bundesnetzagentur kein Anspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Doch die meisten Anbieter zeigen sich hier mittlerweile kulant. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab über die Möglichkeit der Rufnummermitnahme zu informieren.

Die DSL-Rufnummernmitnahme

Vertrag nicht selbst kündigen

Die Portierung einer Festnetznummer wird im Normalfall über den neuen Internetanbieter abgewickelt. Das bedeutet für Verbraucher: Kündigen Sie keinesfalls selbst, sondern veranlassen Sie die Rufnummernmitnahme im Zuge des Anbieterwechsels. Der neue Provider nimmt dann Kontakt zum bisherigen Anbieter auf, beantragt die Portierung und spricht bei der Gelegenheit auch die Kündigung zum Vertragsende aus. Wurde der bisherige Anschluss selbst gekündigt, ist es dem neuen Anbieter normalerweise nicht mehr möglich, diesen noch zu übernehmen. Hinweis: Wenn Sie Telefon und DSL von zwei unterschiedlichen Anbietern bzw. in zwei getrennten Verträgen beziehen, sollten Sie die Kündigung des DSL-Anschlusses unbedingt selbst veranlassen. Denn Ihr neuer Anbieter wird bei einer gewünschten Portierung nur den Telefonvertrag kündigen.

Langfristig planen – Fristen beachten

Neben der Kündigungsfrist des alten Vertrags sollten Verbraucher vorab zusätzlich eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen einplanen. Diese Zeit benötigt der neue Provider, um die Rufnummernmitnahme zu organisieren. Dazu zählt auch die Abstimmung mit dem Kunden: In einem Formular, das der Anbieter versendet, muss die gewünschte Rufnummermitnahme offiziell bestätigt werden.

Zu Kosten und Einschränkungen

Seit 1. Dezember dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. 2020 wurde die Gebühr auf maximal 6,82 Euro gedeckelt, vorher waren etwa 30 Euro üblich.

Übrigens können Verbraucher mehrere Rufnummern mitnehmen. Bei den meisten Anbietern sind bis zu 10 Rufnummern möglich. Ist mit dem Wechsel des DSL-Anbieters ein Umzug in einen anderen Vorwahlbereich verbunden, kann die bisherige Rufnummer nicht mitgenommen werden.

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