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EU-Roaming

Zwar sollte man gerade im Urlaub besser mal das Handy oder Smartphone zur Seite legen, um so auch vom Alltag loszulassen, doch das schaffen die wenigsten. Schließlich will man via Facebook auf dem Laufenden bleiben, Urlaubsfotos versenden oder man braucht in der Fremde Hilfe bei der Navigation. Also nutzt man auch im Urlaub wie gewohnt sein Smartphone oder Handy – möglich macht dies das sogenannte Roaming.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was versteht man unter Roaming?
  3. "Roam-Like-At-Home": Abschaffung der Roaming-Gebühren
  4. Wichtig zu wissen: Wo gibt es Ausnahmen?
  5. Missbrauch soll ausgeschlossen werden
  6. Bleibt es bei der Roaming-Abschaffung in Europa?
  7. Roaming im Nicht-EU-Ausland
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Jetzt Handytarife vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2017 greift die EU-Regulierung zum Thema Roaming. Telefonate aus dem europäischen Ausland verursachen keine zusätzlichen Kosten mehr, genau wie surfen oder Textnachrichten schreiben.
  • Gültig ist diese Regelung in den EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und Großbritannien.
  • Informieren Sie sich weiterhin über eventuelle Preise im Ausland, denn es gibt nach wie vor Länder in Europa, die nicht Teil dieser Regulierung sind.

Was versteht man unter Roaming?

Dass man so einfach innerhalb der europäischen Mobilfunknetze herumwandern ("roaming" ist englisch und steht für "herumwandern") kann, ist der Tatsache geschuldet, dass Mobilfunkvermittlungssysteme des ausländischen Netzes auf eine Art Teilnehmerregistrierung im Heimatnetz des Handynutzers zugreifen. So wird kontrolliert, ob die Autorisierung zur Benutzung der Mobilfunknetze vorhanden ist.

"Roam-Like-At-Home": Abschaffung der Roaming-Gebühren

Seit dem 15. Juni 2017 greift die bislang letzte Stufe einer EU-Regulierung. Verbraucher können nun ihren Handytarif auf Reisen mitnehmen und genauso nutzen wie zu Hause. Ob Surfen, Telefonieren oder SMSen – es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Verbrauch wird nach dem Tarif berechnet, der zu Hause in Deutschland greift. Kurz: Es gilt die Nutzung zu Inlandspreisen.

Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden. Der Anbieter stellt sie im Ausland automatisch auf "Roaming zu Inlandspreisen" um. Handynutzung wie zu Hause ist in der gesamten EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island möglich. Auch wer nach Großbritannien reist, muss sich zunächst keine Sorgen um Mehrkosten machen: Bislang fallen noch keine Roaming-Gebühren an.

Wichtig zu wissen: Wo gibt es Ausnahmen?

Es gibt Handytarife, die sich überhaupt nicht im Ausland nutzen lassen, auch außerhalb der EU nicht (etwa von Callmobile oder DeutschlandSIM). Wer einen solchen Tarif nutzt und irgendwann doch im Ausland telefonieren möchte, kann sich vor Ort eine Prepaid-SIM-Karte fürs Ausland kaufen.

Für die meisten Urlauber dürfte der EU-Tarif zwar die günstigste Alternative sein. Wer allerdings einen Tarif mit Sonderkonditionen auch für bestimmte Nicht-EU-Länder nutzt, kann diesen weiterhin nutzen – und fährt damit unterm Strich möglicherweise günstiger.

Telekom- und Vodafone-Kunden können Datenoptionen buchen, mit denen Streaming oder Chatten möglich ist, ohne das Datenvolumen des Mobilfunktarifs anzutasten ("Telekom StreamOn" bzw. "Vodafone Pass"). Der Nachteil für Urlauber: Im Ausland gilt die Regelung nicht. Die Internetnutzung wird dann ganz regulär abgerechnet.

Missbrauch soll ausgeschlossen werden

Eine "Fair-Use-Grenze" soll Missbrauch ausschließen: zum Beispiel den Kauf einer günstigeren Karte im Ausland, die permanent im Inland genutzt wird ("Dauer-Roaming") – oder den Verbrauch ungewöhnlich großer Datenmengen. Die Anbieter können die Auslandsnutzung von besonders großen oder sehr günstigen Datenpaketen einschränken. Hierzu gibt es keine eindeutigen Vorgaben. Wenn ein Kunde sein Handy mehr im Ausland als zu Hause nutzt, kann der Anbieter nachfragen und gegebenenfalls einen Aufschlag verlangen: Dafür sind rund 9 Euro pro Gigabyte erlaubt.

Bleibt es bei der Roaming-Abschaffung in Europa?

Falls die Mobilfunkanbieter in Zukunft nachweisen, dass sie ihre Kosten nicht decken können, wären Roaming-Aufschläge wieder möglich – für einen begrenzten Zeitraum. Denkbar sind Änderungen der Fair Use Policy, wenn Missbrauch zum großen Problem werden sollte. Denn die Anbieter müssen für die Nutzung der ausländischen Netze weiterhin bezahlen. Verbraucher dürften sich dann in die düstere Vergangenheit versetzt fühlen: Früher wurden zahlreiche Handynutzer nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder Auslandssemester von horrenden Rechnungen überrascht.

Roaming im Nicht-EU-Ausland

Außerhalb der EU gilt die neue Verordnung nicht – zum Beispiel in der Schweiz, in der Türkei oder bei Fernreisen etwa in Thailand. Das kann sehr teuer werden, insbesondere beim mobilen Internet. Bis zu 20 Euro für 1 Megabyte Daten (zum Beispiel der Versand eines größeren Fotos) können fällig werden. Mit einem passenden Datenpaket sind es im besten Fall nur wenige Cent. Verbraucher können sich dazu vor dem Urlaub bei ihrem Mobilfunkanbieter nach den Preisen erkundigen. Viele Anbieter haben spezielle Auslands-Datenpakete im Programm, die während der Urlaubszeit flexibel zum bestehenden Vertrag hinzu gebucht werden können.

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