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Inhalt dieser Seite
  1. Das schützt die Kfz-Versicherung
  2. Schutz durch Teilkasko oder Vollkasko
  3. Individuelle Tarifbausteine nutzen
  4. Was kostet eine Kfz-Versicherung?
  5. Tipps zur Tarifauswahl
  6. Vertrag kündigen oder wechseln
  7. Muster und Vorlagen zum Download
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Diesen Schutz bietet die Kfz-Versicherung

Abgesichert über die Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung bildet den Basisschutz einer Kfz-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung - das bedeutet, dass Sie ohne eine Kfz-Haftpflicht nicht mit Ihrem Auto am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie immer dann, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Ob Parkrempler oder schwerer Unfall - die Versicherung übernimmt die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. In welcher Höhe Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens haften muss, ist gesetzlich vorgeschrieben:

  • Bei Personenschäden: mind. 7,5 Millionen Euro
  • Bei Sachschäden: mind. 1,12 Millionen Euro
  • Bei Vermögensschäden: mind. 50.000 Euro

Ihre Kfz-Versicherung zahlt immer dann, wenn...

... Sie einen Unfall verursacht haben und ein Sachschaden oder ein Personenschaden entsteht. Die Kfz-Haftpflicht zahlt bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme und wehrt im Zweifelsfall unberechtigte Forderungen Dritter ab.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Teil- und Vollkaskoversicherung geschützt. Eine Kaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, lohnt sich aber insbesondere für neuwertige Fahrzeuge.

Das schützen Teilkasko und Vollkaskoversicherung

Schadensfall
Teilkasko
Vollkasko
Glasschäden ✔️ ✔️
Kurzschluss- und Kabelschäden ✔️ ✔️
Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Flut ✔️ ✔️
Schäden durch Brand und Explosion ✔️ ✔️
Diebstahl des Fahrzeugs sowie Diebstahl einzelner Autoteile ✔️ ✔️
Zusammenstoß mit Tieren (aber: oft nur Haarwild) ✔️ ✔️
Schäden durch Eigenverschulden ✔️
Schäden durch nicht ermittelbare Verursacher ✔️
Schäden bei Fahrerflucht ✔️
Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte ✔️
Schäden durch Vandalismus & Tiere aller Art ✔️

Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung: Welcher Schutz passt zu Ihnen?

Generell lohnt sich eine Vollkaskoversicherung nur bei Neuwagen, über Kredit finanzierten Autos oder Leasing-Fahrzeugen. Für ältere Fahrzeug empfiehlt sich der Schutz einer Teilkaskoversicherung.

Tipp: Wählen Sie eine Versicherung für Ihr Auto nach Nutzungsjahren! Ist ein PKW älter als 5 Jahre, empfehlen wir eine Teilkaskoversicherung. Im Schadensfall erhalten Sie in der Regel den Zeitwert des Autos erstattet. Das bedeutet: Je älter das Fahrzeug und so schlechter der Zustand, desto geringer die ausgezahlte Schadenssumme.

Finden Sie einen Tarif ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen

Sie können Ihre Kfz-Versicherung durch flexible Bausteine immer an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Je nach Anbieter können diese Zusatzbausteine bereits im Basistarif enthalten sein - auch eine günstige Autoversicherung kann so verlässlichen Rundum-Schutz bieten.

Individueller Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht

  • Schutzbrief: Mit einem Kfz-Schutzbrief erhalten Sie viel Leistung für wenig Geld, z.B. kostenlose Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppservice, Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland etc. Die Kosten für einen Schutzbrief belaufen sich auf wenige Euro im Jahr.
  • Mallorca-Police: Die Mallorca-Police versichert Fahrten mit Mietwagen im europäischen Ausland. Sie erhöht die landesspezifischen Deckungssummen auf deutsches Niveau. Das ist wichtig, denn oftmals reicht der Schutz Vor Ort nicht aus, um nach einem größeren Unfall alle Kosten zu decken. Diese müssen Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.
  • Rabattschutz: Mit dem Rabattschutz verhindern Sie nach einem Schadenfall die Rückstufung Ihres Vertrages in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Der Rabattschutz ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie: Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden.
  • Fahrerschutz: Der Fahrerschutz ist ein Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung. Bei Unfällen mit Personenschaden können die Insassen (Mitfahrer) des Fahrzeugs ihre Ansprüche über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers geltend machen. Der Fahrer selbst erhält keine Leistung. Die Fahrerschutzversicherung schließt die Lücke und leistet bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen, Unfallflucht oder Unfällen durch höhere Gewalt. Leistungen im Überblick: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Folgekosten, wie z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen sowie Hinterbliebenenversorgung im Todesfall (Witwen/Waisenrente).

Individueller Versicherungsschutz in der Teil- und Vollkaskoversicherung

  • Grobe Fahrlässigkeit: Damit müssen Sie keine Leistungs-Kürzungen befürchten, wenn Sie zum Beispiel beim fahrlässigen Überfahren einer roten Ampel einen Schaden verursachen. Ausnahmen gelten trotzdem: Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder die fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile sind nicht abgesichert. Ggf. gelten noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt).
  • Erweiterte Wildschäden: Die Teilkasko deckt Schäden, die aus einem Zusammenstoß mit Haarwild resultieren. Läuft jedoch ein Hund oder ein Rind vor Ihr Fahrzeug, leistet der Versicherer nicht. Wir empfehlen deshalb die Wildschadendeckung um „Tiere aller Art“ zu erweitern.
  • Marderschäden: Der Versicherer kommt in der Regel nur für Marderbiss-Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen auf.

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Die Kosten für eine Kfz-Versicherung setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Den höchsten Einfluss auf die Versicherungskosten nehmen die Regionalklasse, die Typklasse und die Schadenfreiheitsklasse.

KFZ Versicherung Beitragsberechnung

  • Die Regionalklasse: Die Höhe der Regionalklasse wird daran festgelegt, wie viele Schäden an Ihrem Wohnort an Autoversicherer im letzten Jahr gemeldet wurden. Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger wird Ihre Autoversicherung.
  • Die Typklasse: Die Höhe der Typklasse beschreibt, wie hoch das Risiko eines gewissen Fahrzeugtyps ist, einen Unfall zu verursachen. Je niedriger die Typklasse Ihres Autos ist, desto mehr können Sie bei der Kfz-Versicherung sparen.
  • Die Schadenfreiheitsklasse: Die Schadenfreiheitsklasse stuft Sie nach Ihren unfallfreien Jahren ein. Jedes Jahr, dass Sie ohne Schaden fahren, wird Ihr Beitrag günstiger.

Weitere Faktoren, die den Preis Ihrer Kfz-Versicherung beeinflussen können, sind beispielsweise die Fahrzeugnutzung oder die Unterstellung Ihres Autos in der Nacht. Ändert sich einer dieser Faktoren, so teilen Sie das Ihrer Kfz-Versicherung umgehend mit. So können Sie sich einzelne Rabatte sichern und ganz einfach bei Ihrer Autoversicherung sparen.

Tipp: Viele Kfz-Versicherungen bewerten diese weichen Kostenfaktoren anders - hier lohnt es sich besonders, einen Autoversicherungsvergleich zu nutzen. So können Sie sicherstellen, wirklich die günstigste Autoversicherung abzuschließen.

Die richtige Kfz-Versicherung wählen: Tipps zur Tarifauswahl

Welcher Kfz-Tarif für Sie der Richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Damit Sie nicht nur den besten Schutz, sondern auch die günstigste Kfz Versicherung finden, nutzen Sie folgende Tipps bei der Tarifauswahl:

  • Fahranfänger: Als Fahranfänger werden Sie in der Kfz Versicherung generell in eine teure Versicherungsklasse eingestuft. Wie Sie dennoch sparen können, lesen Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung für Fahranfänger nach. Dort finden Sie die 12 besten Spartipps für Ihre neue Autoversicherung.
  • Familien: Nutzen Sie Ihren Familienrabatt, um die Kosten Ihrer Autoversicherung zu senken. Eine Übersicht aller Rabattmöglichkeiten finden Sie auf unserer Übersichtsseite Rabatte in der Kfz Versicherung.
  • Viel- und Wenigfahrer: Für Sie kann sich eine Autoversicherung nach Kilometern lohnen. Insbesondere als Wenigfahrer können Sie hier von starken Vergünstigungen profitieren.

Autoversicherung kündigen oder wechseln

Kfz-Versicherung kündigen

Bei einer Vertragslaufzeit bis Jahreswechsel (1. Januar) muss die Kündigung des Versicherungsvertrags bis zum 30.11. beim Versicherungsunternehmen vorliegen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss schriftlich via Brief, Fax oder (nur bei einigen Versicherungen möglich) E-Mail erfolgen. Schließen Sie Ihre neue Autoversicherung bei VERIVOX ab, so kündigen wir Ihren alten Anbieter auf Wunsch gerne für Sie.

Sonderkündigungsrecht: Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie auch während des laufenden Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Das Sonderkündigungsrecht greift nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeug- oder Halterwechsel und nach einem Schadensfall.

Kfz-Versicherung wechseln

Den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung können Sie ganz bequem online abschließen. Generell können Sie Ihre Autoversicherung wechseln, wenn

  • die Vertragslaufzeit regulär endet,
  • eine Beitragserhöhung oder einen Schadensfall vorliegt,
  • ein Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrzeughalters stattfindet.

Muster und Vorlagen zum Download

Nutzen Sie unsere kostenlosen Vorlagen und Muster zu Kündigungsschreiben, Vollmacht zur Kfz-Zulassung oder Schadensmeldung.

Weitere hilfreiche Tipps zur Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung in der Steuererklärung

Sie können Ihre Autoversicherung als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre Autoversicherung in der Steuererklärung geltend machen, erfahren Sie hier.

Kfz-Versicherung in der Steuererklärung

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Zulassungsbescheinigung

Kfz-Zulassung: Einfach online

Bei Abschluss einer Kfz Versicherung erhalten Sie Ihre eVB-Nummer direkt per E-Mail. Diese elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie zur Zulassung bzw. An- und Abmeldung Ihres Autos. Die Kfz-Zulassung funktioniert dabei auch ganz bequem online. Hier erfahren Sie wie.

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Kfz-Versicherung wechseln - veri easy!

Kfz Versicherung erst kündigen und dann neu abschließen? Bei Verivox wechseln Sie Ihre Kfz Versicherung ganz bequem online und wir kündigen für Sie Ihren alten Anbieter. Nutzen Sie unseren kostenlosen Wechselservice und wechseln Sie Ihre Autoversicherung ganz bequem online.

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Häufig gestellte Fragen

So erhalten Sie die günstigste Kfz-Versicherung:

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Die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung sind insbesondere abhängig von der Regionalklasse und der Typklasse Ihres Fahrzeugs. Nutzen Sie den kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich von VERIVOX und finden Sie stressfrei online Ihren Wunschtarif.

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Der Erstbeitrag muss innerhalb der vom Versicherer genannten Frist bezahlt werden. Die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage ab Zugang des Versicherungsscheines. Dies gilt nicht nur für die Kfz-Versicherung, sondern für jeden Versicherungsvertrag. Andernfalls kommt die Police nicht zum Tragen.

Die Kfz-Versicherung hat allerdings eine Besonderheit. Wird der Erstbeitrag nicht bezahlt, erlischt der Vertrag und die vorläufige Deckungszusage, die durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erteilt wurde, wird rückwirkend aufgelöst. Das Fahrzeug muss sofort aus dem Verkehr gezogen werden und darf auch nicht mehr auf öffentlichem Gelände abgestellt werden.

Kommt der Versicherungsnehmer mit dem Folgebeitrag in Verzug, sind die Folgen nicht ganz so drastisch. Er erhält zunächst eine Mahnung, den offenen Beitrag zu entrichten.

Kfz-Versicherungen unterscheiden sich nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Leistungen. Hier kommen einige Tipps, die Sie bei der Wahl der Versicherung beachten sollten.

Kfz-Haftpflicht: Deckungssumme
Für die Entschädigung von Unfallopfern sieht das Gesetz eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden vor. Ein Unfall mit kann hohe Kosten nach sich ziehen, die leicht die gesetzlichen Deckungsgrenzen überschreiten. Deshalb finden Sie in Vergleichsergebnis von Verivox ausschließlich Tarife mit höheren Versicherungssummen. Für nur wenige Euro mehr können Sie Sachschäden bis zu 100 Millionen Euro und Personenschäden bis 10 oder 15 Millionen Euro je geschädigter Person versichern.

Teil- oder Vollkasko
Die Kaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug. Unterschieden wird zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung reguliert Fahrzeugschäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Haarwild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss und höhere Gewalt verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich die Absicherung von Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen.

Grundsätzlich sollte der Umfang Ihres Versicherungsschutzes in einer vernünftigen Relation zu Alter und Wert des Fahrzeugs stehen. Experten raten, ab einem Fahrzeugalter von fünf oder sechs Jahren die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln. In der Regel nehmen die Kosten für einen Teilkaskoversicherungsschutz spürbar ab.
Aber oft hat ein Fahrzeug nach fünf bis sechs Jahren noch immer einen hohen Zeitwert. Auch in diesem Fall lohnt sich die Weiterversicherung Ihres Fahrzeugs in der Vollkaskoversicherung. Mindestens wenn Sie auf das Auto angewiesen sind und bei einem Totalschaden kein neues Auto finanzieren könnten, dann benötigen Sie weiterhin Vollkaskoschutz.

Werkstattbindung – Ja oder nein?
Mit einer Werkstattbindung erklären Sie sich dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert die Werkstattbindung mit Rabatten zwischen fünf und 20 Prozent auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich bieten Versicherer bis zu drei Jahre Garantie auf die Reparatur. Trotz der Prämienersparnis kann eine Werkstattbindung auch Risiken bergen – insbesondere bei Neu- und Leasingfahrzeugen. Der Grund: Mancher Autohersteller verwehrt Kulanzleistungen, wenn im Schadensfall keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Neuwagengarantien sind nach Angaben des ADACs jedoch nicht gefährdet.Beachten Sie aber, dass Ihre Versicherung Leistungen kürzen kann, wenn Sie Ihr Fahrzeug eigenmächtig bei einer anderen Werkstatt in Reparatur geben.

Selbstbeteiligung
Ist ein Versicherungsnehmer im Schadensfall bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen, d. h. eine Selbstbeteiligung zu zahlen, dann senkt er seinen Versicherungsbeitrag.
Eine Selbstbeteiligung kann sowohl für die Teil- als auch für die Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Oft empfehlenswert sind eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko- und 300 Euro in der Vollkaskoversicherung.

Zusätzlicher Versicherungsschutz
Wer häufig im Auto unterwegs ist, sollte überlegen, inwieweit für ihn zusätzliche Versicherungsleistungen sinnvoll sind. Zu empfehlen ist beispielsweise ein Schutzbrief, der Hilfeleistungen bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen im In- und europäischen Ausland einschließt. Daneben gibt es die Mallorca-Police, die Insassenunfallversicherung und weitere.

Die Beitragsbemessung der Versicherer erfolgt anhand von objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmalen. Die objektiven Merkmale umfassen Angaben zum Fahrzeug wie zum Beispiel die Art des Fahrzeugs und die Motorstärke. Subjektive Merkmale sind mit der zu versichernden Person verbunden. Hierzu zählen beispielsweise Wohnort, Beruf, Schadenfreiheitsklasse oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes.

Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) sind maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Prämien in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Die Einstufung in eine der SF-Klassen erfolgt anhand der Anzahl der Jahre, die Sie ununterbrochen schadenfrei in einem bestehenden Versicherungsverhältnis gefahren sind. Die Schadenfreiheitsklasse ist somit Ausdruck Ihres Fahrverhaltens. Während die Bestimmung der SF-Klasse einheitlich geregelt ist (SF-Klasse 8 = 8 schadenfreie Jahre), ist die Zuordnung der Beitragssätze zu den SF-Klassen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Diese Zuordnung nennt man Schadenfreiheitsrabatt. Beispiel: Besitzt ein Versicherungsnehmer die SF-Klasse 18, kann der ihm zugewiesene Schadenfreiheitsrabatt bei Versicherer A 35 Prozent, bei Versicherer B hingegen 40 Prozent betragen.

Schadenklasse

Die SF-Klassen werden ergänzt durch die Schadenklassen S und M. Die Einstufung in eine Schadenklasse erfolgt, wenn Sie aufgrund eines Schadens in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft werden sollen. Fahren Sie aber bereits in der niedrigen SF-Klasse, erfolgt die Rückstufung in eine Schadenklasse. Die Schadenklassen finden Anwendung in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung.

Regional- und Typklasse

Die Regionalklasse beschreibt einen Indexwert, der für die Berechnung der Beitragsprämien in der Kfz-Versicherung herangezogen wird. Die Bestimmung der Regionalklasse ist unter anderem abhängig von der Unfallhäufigkeit und den Straßenverhältnissen innerhalb des Zulassungsbezirks, in dem der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug angemeldet hat. Je höher die Unfallstatistik ausfällt und je schlechter die Straßenverhältnisse sind, desto höher ist die Regionalklasse und desto höher werden auch die Beiträge zur Kfz-Versicherung bemessen. Fahrzeugeigenschaften spielen hingegen bei der Eingruppierung in eine Regionalklasse keine Rolle.

Die Typklasse definiert das individuelle Unfallrisiko eines Fahrzeugmodells basierend auf Auswertungen der jährlichen Schadenstatistik. Ausgehend von dem Grundgedanken der Beitragsgerechtigkeit werden die im Laufe des Jahres entstandenen Schäden den verschiedenen Fahrzeugmodellen zugeordnet. Fällt die Schadens- und Unfallbilanz eines Fahrzeugmodells überdurchschnittlich hoch aus, steigen die Typklasse des Modells und damit gleichzeitig die Kosten für die Kfz-Versicherung. Die Zuordnung von Fahrzeugmodellen zu Typklassen wird jährlich überprüft und angepasst.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in der Teilkasko 24 (10-33). Die Typklasse ihres Fahrzeugs erfahren Autofahrer unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/entdecken/typklassenabfrage.

Übersicht: Welche Faktoren spielen bei der Berechnung der Kfz-Versicherungsbeiträge eine Rolle?

  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Schadenfreiheitsklasse (Nur bei Haftpflicht und Vollkasko)
  • Schadenfreiheitsrabatt (Nur bei Haftpflicht und Vollkasko)
  • Nutzungsart
  • Alter des Fahrzeugs
  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Beruf des Versicherungsnehmers
  • Jährliche Fahrleistung
  • Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • ZahlungsartHöhe der gewünschten Deckungssumme
  • Zahl der berechtigten Fahrer
  • Nachlässe für Eigentümer von Wohnraum
  • Ort des nächtlichen Parkens
  • Besitz der Bahncard oder Mitgliedschaft im Automobilclub
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Über die genannten Faktoren hinaus können die einzelnen Versicherungsgesellschaften auch weitere Kriterien zur Beitragsbemessung heranziehen.

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Mit einer Werkstattbindung erklären Sie sich dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert die Werkstattbindung mit Rabatten zwischen fünf und 20 Prozent auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich bieten Versicherer bis zu drei Jahre Garantie auf die Reparatur.

Trotz der Prämienersparnis kann eine Werkstattbindung auch Risiken bergen – insbesondere bei Neu- und Leasingfahrzeugen. Der Grund: Mancher Autohersteller verwehrt Kulanzleistungen, wenn im Schadensfall keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Neuwagengarantien sind nach Angaben des ADAC jedoch nicht gefährdet.

Beachten Sie aber, dass Ihre Versicherung Leistungen kürzen kann, wenn Sie Ihr Fahrzeug eigenmächtig bei einer anderen Werkstatt in Reparatur geben.

Grundsätzlich kann jeder als Fahrer in einer Kfz-Versicherung geführt werden. Dies betrifft nicht nur Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben. Im Rahmen des Antrags fragen die Versicherer nach dem „Fahrerkreis“. Hier kann der Antragsteller angeben, ob nur er selbst, Ehepartner, Kinder oder sonstige Personen das Auto nutzen. Je größer der Fahrerkreis ausfällt, umso höher ist dann allerdings auch die Prämie, da das Unfallrisiko statistisch steigt.

Versicherer reagieren häufig ein wenig empfindlich, wenn eine Person, die nicht dem im Antrag benannten Fahrerkreis zugehört, einen Unfall verursacht. Im schlimmsten Fall kann es zu Strafzahlungen kommen. Ausnahme ist allerdings, wenn die Fahrt aus einem Notfall heraus resultiert.

Versicherungen berechnen Kfz-Prämien auf Basis von zahlreichen Faktoren. Neben den gängigen Kriterien wie der Schadenfreiheitsklasse oder dem Fahrzeugmodell kann die Höhe der Beiträge unter anderem abhängig sein von einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der jährlichen Fahrleistung, dem Punktekonto in Flensburg, der Fahrzeugnutzung, dem Besitz von Wohneigentum, dem Besitz einer Bahncard sowie dem Fahrerkreis.

Wir möchten, dass Sie mit unserer Hilfe den am besten passenden Vertrag für Ihr Auto finden. In Ihrem Interesse beziehen wir deshalb in die Berechnung alle wesentlichen Aspekte ein, die zu einem Prämienrabatt führen können.

Ralph Wefer

Author

Ralph Wefer

Ralph kam 2017 zu Verivox, um unsere Kunden bei ihrer Suche nach günstigen Finanz- und Versicherungsprodukten zu unterstützen. Zuvor hat er mehrere Jahre als Verbraucher-Journalist bei t-online.de gearbeitet.

People Component Wolfgang Schuetz

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Wolfgang Schütz

Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Wolfgang sorgt mit seinem Team aus Versicherungsfachleuten für immer mehr Transparenz bei Kfz-Tarifen. Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei Versicherungsgesellschaften, in der Beratung und bei Vergleichsportalen.

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