Kurzmitteilung
Eine Kurznachricht (auch SMS oder Kurzmitteilung) ist eine Textnachricht, die über das Mobilfunknetz an Handys gesendet wird. Der entsprechende Dienst trägt den englischen Namen "Short Message Service". Im deutschsprachigen Raum wird die Abkürzung des Dienstes (SMS) meist für die Kurzmitteilung selbst verwendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erste Kurznachricht (SMS = Short Message Service) wurde 1992 im britischen Vodafone-Netz versendet.
- Eine SMS ist auf 160 Zeichen begrenzt und auch im Festnetz verfügbar.
- Derzeit geht die Verwendung von SMS stark zurück und werden von Messenger-Apps, wie WhatsApp, langsam ersetzt.
Früher kostenlos, heute (noch) Umsatztreiber
Die erste SMS wurde am 3. Dezember 1992 von einem PC an ein Handy ins britische Vodafone-Netz versendet. Die Kurznachrichten sollten in erster Linie dazu dienen, Mobilfunkkunden zeitnah über Netzstörungen und ähnliches zu informieren. Die Handy-Nutzer selbst konnten von dem Dienst ebenfalls Gebrauch machen. In vielen Netzen war das Senden von SMS anfangs sogar kostenlos. Innerhalb kürzester Zeit entwickelten sich die Kurznachrichten vom Nebenprodukt zum beliebten Kommunikationsmittel. Bereits in den 90ern etablierte sich im deutschen Sprachgebrauch das Verb "simsen" als Kurzform für "SMS versenden".
Aufgrund des enormen wirtschaftlichen Potenzials (für Anbieter ist eine SMS ein sehr billiges Produkt) wurden ie Nachrichten bald kostenpflichtig. In Deutschland bewegt sich die Preisspanne heute zwischen wenigen Cent und mehreren Euro für eine Kurznachricht. Die höherpreisigen SMS werden dabei vor allem im Micropayment-Bereich eingesetzt, zum Beispiel zur Bezahlung von Gewinnspiel-Teilnahmen. Die Zahl an versendeten SMS ist seit der Einführung stark angestiegen - seit 2012 gehen die Umsätze mit SMS jedoch wegen der vermehrten Nutzung von Messengern wie Whatsapp zurück.
Die SMS-Abkürzungskultur
Das besondere an der Kommunikation über SMS ist die Kürze der Nachrichten. Wer mehr als 160 Zeichen eingibt, muss eine zweite SMS bezahlen. Daher hat sich eine ganz eigene Abkürzungskultur für Kurzmitteilungen entwickelt. Mitunter wirken SMS dadurch für Laien wie eine kryptische Aneinanderreihung von Zeichen. Doch wenn Sender und Empfänger über den gleichen Wortschatz inklusive Abkürzungen verfügen, passen in eine 160-Zeichen-SMS durchaus viele Informationen. Dieses Prinzip wurde übrigens auch vom Micro-Bloggingdienst Twitter übernommen. Tweets sind auf eine Länge von nur 140 Zeichen begrenzt.
Messenger-Apps: Konkurrenz für die SMS
Obwohl die Deutschen immer noch gerne SMS verschicken, droht der klassischen Kurzmitteilung ernsthafte Konkurrenz. Durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones und Datentarifen für mobiles Internet setzen immer mehr Nutzer auf sogenannte Messenger-Apps. Ein bekanntes Beispiel ist das Programm WhatsApp. Damit können Nutzer ebenfalls Nachrichten verschicken und chatten. Im Gegensatz zur SMS sind diese Instant Messages bis auf die eigentliche Internetnutzung kostenlos und die Zeichenzahl ist nicht begrenzt.
Der Nachteil ist, dass sowohl Sender als auch Empfänger über ein Smartphone mit Internetverbindung und eine entsprechende Messenger-App verfügen müssen. Da dies noch nicht immer der Fall ist, sind auch viele Smartphone-Nutzer immer noch auf die SMS angewiesen. Das wissen die Mobilfunk-Anbieter und wollen die SMS auch weiterhin als Umsatztreiber behalten.
Hohe Bußgelder für Simsen am Steuer
Das Simsen während des Autofahrens wird in Deutschland mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt auf dem Flensburger Konto geahndet. Zwar untersagt das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich, unterwegs Kurzmitteilungen zu tippen und zu lesen. Doch es ist generell verboten, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um es zu benutzen. Das schließt das SMS-Schreiben ein. Alternativ können sich Autofahrer die SMS von ihrem Handy oder Smartphone vorlesen lassen. In vielen Mobilfunkgeräten gibt es eine entsprechende Funktion. Bei neueren Smartphones können Kurzmitteilungen auch diktiert werden. Beim iPhone von Apple hilft hier zum Beispiel die Sprachsteuerung "Siri".
Vorsicht vor Werbe-SMS
Auf unerwünschte Werbe-SMS sollten Verbraucher auf keinen Fall antworten. Derartige Werbebotschaften werden meist ungezielt an alle möglichen Handynummern versendet. Eine Rückmeldung zeigt den Firmen lediglich, dass eine Nummer auch tatsächlich genutzt wird - dadurch wird sie für die Absender nur noch wertvoller. Am besten ignoriert man die Werbe-SMS einfach. Nehmen die unerwünschten Botschaften jedoch zu, sollte sich der Handynutzer den Inhalt notieren oder die SMS etwa auf dem PC als Beleg speichern. Dann können sie gerichtlich eine Unterlassung gegenüber dem Anbieter durchsetzen. Um herauszufinden, wer hinter den lästigen Werbebotschaften steckt, können Kunden sich zudem an den Netzbetreiber sowie an die Bundesnetzagentur, die zuständige Aufsichtsbehörde, wenden.
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