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Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote

Bei der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) handelt es sich um ein Klimaschutzinstrument, welches dazu beitragen soll, den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Durch die THG-Quote werden Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Halten die Unternehmen diese Quote nicht ein wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig.

Seit Anfang 2022 können auch Elektroauto-Besitzer in besonderem Maße von der Quote profitieren und mit ihrem E-Auto Geld verdienen, indem sie die eingesparten CO2-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.

Alle Besitzer:innen eines rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugs können ihre THG-Quote verkaufen. Darunter fallen sowohl private als auch geschäftliche Fahrzeuge sowie elektrische Motorräder sowie E-Roller mit Zulassung. Plug-in-Hybride sind von der Regelung ausgeschlossen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter:innen im Fahrzeugschein steht. Die THG-Quote kann über spezialisierte Anbieter verkauft werden, die dies für einen kleinen Anteil an der Prämie übernehmen. Da der Markt noch jung ist und sich die Konditionen der THG-Quoten-Anbieter laufend ändern, lohnt sich eine jährliche Überprüfung der aktuellen Angebote.

Die Anbieter bieten verschiedene Auszahlungsoptionen. Häufig gibt es eine Fix-Prämie, bei der ein bestimmter Geldbetrag garantiert wird, oder eine Flex-Prämie, bei der die Auszahlungshöhe vom erzielten Marktpreis abhängt. Unterschiedlich ist häufig der Auszahlungszeitpunkt. Dies passiert in der Regel 4-16 Wochen nach der Bearbeitung durch das Umweltbundesamt (UBA). Verschiedene Anbieter bieten aber auch eine Sofortauszahlung an. Des Weiteren gibt es Anbieter, die Spendenoptionen bspw. in nachhaltige Projekte bieten.

Um die Wahl eines passenden THG-Anbieters zu erleichtern, haben wir diese in unserem Vergleich anhand der wichtigsten Kriterien dargestellt.

Die THG-Zertifikate werden über bilaterale Beziehungen gesammelt an Unternehmen verkauft, die einer gesetzlichen Obergrenze unterliegen, wie z.B. Mineralölunternehmen. Dafür beauftragen THG-Anbieter wiederum oftmals Dienstleister, die einen besonders guten Draht zu den Abnehmern haben, besonders da Mindestmengen an THG-Quoten erreicht werden müssen, um effektiv am Handel teilnehmen zu können. Anbieter die gebündelt eine hohe Zahl von Zertifikaten anbieten können, profitieren daher von guten Verkaufskonditionen, die sie wiederum an die E-Auto-Fahrer weitergeben können.

Das Hauptzollamt ist für die Überwachung der gehandelten THG-Zertifikate sowie für die Einhaltung der Obergrenzen durch die Mineralölkonzerne zuständig.

Der Besitz des E-Autos kann mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachgewiesen werden. Das soll gleichzeitig eine doppelte Registrierung bei verschiedenen Anbietern verhindern. Den Fahrzeugschein muss jährlich neu eingereicht werden, um die Prämie zu erhalten. Eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge ist dagegen nicht möglich, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt.

Das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde überprüft die Anträge und zertifiziert diese. Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse fließen – in der Regel abzüglich einer Provision für die Dienstleister – an die Verbraucher zurück.