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Wie der Handytarif vorzeitig gewechselt werden kann

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ist die Unterschrift einmal unter den Handyvertrag gesetzt, bindet sich der Kunde damit auch an die vereinbarte Vertragsdauer. Doch es kann vorkommen, dass Kunden vorzeitig aussteigen möchten – etwa, weil der Vertrag nicht aufs Nutzerverhalten passt oder weil mittlerweile ein attraktiverer Tarif auf dem Markt ist. Eine Kündigung während der Laufzeit ist in den meisten Fällen zwar ausgeschlossen. Kunden haben aber die Möglichkeit, beim selben Anbieter in einen anderen Tarif zu wechseln.

Anbieter bestimmen die Konditionen

Ein Tarifwechsel hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und wird von den Konditionen der Anbieter bestimmt. Entscheidend ist, ob es sich bei dem neuen Tarif um ein teureres oder ein günstigeres Angebot handelt. Gebühren für einen Wechsel fallen vor allem bei einem Downgrade an. Schwieriger wird es für Kunden, die das Netz wechseln möchten – sie sind fast immer von der Kulanz ihres Anbieters abhängig.

Aus dem Tarif kaufen: Vorzeitiger Wechsel gegen Gebühren

Ein Tarif-Upgrade ist in der Regel kostenlos möglich. Ein Downgrade kann dagegen mit Kosten verbunden sein. Neben den Netzbetreibern bieten auch viele Discount-Anbieter die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln. Die Konditionen und Regelungen unterscheiden sich allerdings je nach Anbieter.

Deutsche Telekom

Telekom-Kunden können jederzeit kostenfrei ein Tarif-Upgrade durchführen, wenn die Grundgebühr des neuen Tarifs mindestens 5 Euro höher ist als bisher. Die Restlaufzeit des alten Vertrags bleibt in der Regel bestehen. Der Tarifwechsel in einen günstigeren oder gleichwertigen Tarif ist frühestens nach 12 Monaten möglich und kostet einmalig mindestens 49,95 Euro.

Vodafone

Wer seinen Mobilfunkvertrag beim Netzbetreiber Vodafone hat, kann jederzeit kostenlos in einen teureren Tarif wechseln. Ein Downgrade ist ebenfalls kostenlos, allerdings erst nach dem 22. Vertragsmonat möglich.

O2

Bei O2 muss ein Wechsel individuell erfragt werden. Kunden können einen Tarifwechsel beauftragen, wenn sie ihren Vertrag verlängern.

Handy-Discounter

Kunden bei Handy-Discountern können ihren Tarif meist ebenfalls vor der Laufzeit wechseln – die Konditionen sind beim jeweiligen Anbieter zu erfragen. Bei den Marken von 1 & 1 Drillisch können Kunden den Tarifwechsel im Online-Kundencenter durchführen. Dieser kostet einmalig 19,99 Euro (Bsp. Smartmobil), auch wenn innerhalb der Marken gewechselt wird.

Verbraucher sollten Bedingungen prüfen

Die Anbieter knüpfen zusätzlich verschiedene Bedingungen an eine Umstellung – egal ob Up- oder Downgrade. Oft wird eine neue Vertragslaufzeit aufgesetzt, die mit dem Vertragswechsel beginnt. Zudem kann es sein, dass der Wechsel erst nach einer gewissen Laufzeit möglich ist. In jedem Fall sollten Verbraucher prüfen, ob sich ein vorzeitiger Wechsel, bei dem Gebühren entstehen, dann auch wirklich lohnt.

Netzwechsel nicht ohne Weiteres möglich

Je nach Anbieter kann unter bestimmten Umständen auch ein Netzwechsel erfolgen. Allerdings ist man dabei auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und muss sich individuell erkundigen. Wenn aber schon zu Beginn des Vertrags bemängelt wird, dass das Netz nicht so gut wie versprochen ist, stehen die Chancen nicht schlecht. 1&1 Drillisch ist der einzige Mehrnetzanbieter, der einen Netzwechsel prinzipiell zulässt – dabei werden einmalig 6,80 Euro berechnet (Bsp. DeutschlandSIM). Aber auch hier wird auf die jeweiligen Tarifbedingungen verwiesen.

Tipp: Besser gleich auf den passenden Tarif setzen

Wer sich von Anfang an für den richtigen Tarif entscheidet, spart sich später Ärger und den Aufwand des Wechsels. Da die Auswahl groß ist, sollte man eine kleine Bestandsaufnahme des eigenen Nutzerverhaltens vornehmen: In welche Netze telefoniere ich hauptsächlich? Wie viel Datenvolumen wird benötigt? Welches Netz möchte ich nutzen? Über einen Online-Vergleichsrechner finden Sie mit den entsprechenden Filtereinstellungen leicht den passenden Tarif. Wer sich nicht lange binden möchte, kann auch einen Vertrag mit kurzer Laufzeit (zum Beispiel 1 Monat) abschließen. Dann kann entweder zum Monatsende ein Wechsel vereinbart werden – oder der Kunde spricht einfach die Kündigung aus.

Kunden zahlen nach der Mindestlaufzeit drauf

24-Monats-Verträge gehören zum Ablauf der Mindestlaufzeit generell auf den Prüfstand. Viele Mobilfunkkunden stecken in alten Verträgen, die meistens viel schlechtere Konditionen bieten als aktuelle Angebote. Eine Flatrate mit 10 Gigabyte Datenvolumen gibt es heute bereits ab rund 10 Euro im Monat, wenn man kein neues Handy über den Vertrag finanziert. Viele Kunden zahlen in diesen Tarif-Geräte-Kombinationen nach zwei Jahren drauf: Sie wissen nicht, dass ihr Smartphone bereits abbezahlt ist, sich die monatliche Grundgebühr im Regelfall aber nicht verringert.

Gut zu wissen: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Ab 1. Dezember 2021 können Sie alle neuen Verträge für Internet oder Mobilfunk monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Bislang galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder einen Monat nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus.