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YouTube ist wohl das bekannteste und erfolgreichste Online-Videoportal der Welt. Und YouTube ist mittlerweile die zweitgrößte Suchmaschine der Welt. Der Name YouTube bedeutet auf Deutsch etwa „Du sendest“. Auf YouTube können Nutzer Videoclips ansehen und eigene Videos hochladen. YouTube wurde 2005 gegründet und bereits 2006 vom Suchmaschinenriesen Google aufgekauft.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rasanter Aufstieg zum führenden Videoportal
  3. YouTube und seine Stars
  4. Homevideos und Urheberrecht
  5. Bezahl-Abos: YouTube Premium & YouTube Music
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei ehemalige Mitarbeiter des Online-Bezahldienstes PayPal gründeten YouTube im Februar 2005.
  • YouTube verzeichnete schon kurz nach der Gründung zahlreiche Nutzer, die eifrig Videos anschauten, hochluden, bewerteten und kommentierten.
  • YouTube ist ein Karrieresprungbrett - Vom Erfolg des Videoportals profitieren auch allerhand YouTube-Nutzer. Sie haben es mit selbst gedrehten Videos zu Ruhm und Geld gebracht.

Rasanter Aufstieg zum führenden Videoportal

Drei ehemalige Mitarbeiter des Online-Bezahldienstes PayPal gründeten YouTube im Februar 2005. Die grundlegende Idee des Videoportals ist, dass die Nutzer Videos anschauen und eigene Clips einfach und unkompliziert ins Internet hochladen und veröffentlichen können. Dieses Prinzip kommt bei der Internetgemeinde gut an.

YouTube verzeichnete schon kurz nach der Gründung zahlreiche Nutzer, die eifrig Videos anschauten, hochluden, bewerteten und kommentierten. Inzwischen ist das Unternehmen in 91 Ländern und rund 80 Sprachen verfügbar. Jeden Monat besuchen nach eigenen Angaben von YouTube etwa zwei Milliarden einzelne Nutzer die YouTube-Webseite. Mehr als die Hälfte davon schauen sich die Videos auf ihrem Smartphone an. Täglich werden auf YouTube Videos mit einer Gesamtdauer von mehreren hundert Millionen Stunden wiedergegeben und pro Minute laden die Nutzer rund 400 Stunden neues Videomaterial hoch.

Das Unternehmen ist innerhalb kürzester Zeit zum führenden Videoportal aufgestiegen und verzeichnet in den meisten Ländern inzwischen einen Marktanteil von über 50 Prozent. Bereits weniger als zwei Jahre nach der Gründung von YouTube kaufte Google für umgerechnet 1,31 Milliarden Euro das Videoportal. In Deutschland hatte YouTube im Jahr 2016 einen Marktanteil von über 80 Prozent unter den Video-Sharing-Plattformen.

YouTube und seine Stars

YouTube ist ein Karrieresprungbrett. Vom Erfolg des Videoportals profitieren auch allerhand YouTube-Nutzer. Sie haben es mit selbst gedrehten Videos zu Ruhm und Geld gebracht. Viele talentierte YouTuber nutzen diesen Trend und veröffentlichen auf ihren Kanälen Homevideos mit Inhalten wie: Schminktipps, Parodien, Alltagstipps (sogenannte Life Hacks), Spiele werden getestet und kommentiert oder einfach nur drei Minuten Alltagsgeschwätz ins Netz gestellt. Und genau diese „simplen“ Videos kommen an.

Mittlerweile haben die YouTube-Stars riesige Fangemeinden wie Musiker oder Schauspieler. Millionenfach werden ihre Videos angeklickt und damit verdienen sie viel Geld. Professionelle Agenturen unterstützen die großen YouTuber, um ihre Formate zu optimieren und sie noch besser zu vermarkten. Dadurch ziehen die Stars sogar Werbe-Deals oder TV-Auftritte an Land.

Homevideos und Urheberrecht

Gerade wegen der enormen Popularität und der hohen Mitgliederzahl bekam YouTube bald Probleme mit der Kontrolle der veröffentlichten Videos. Immer öfter handelte es sich nicht um Homevideos oder eigens erstellte Videoclips, sondern um urheberrechtlich geschützte Werke: Die Nutzer luden Musikvideos, TV-Serien oder ganze Kinofilme auf YouTube hoch. Lange Zeit war das Videoportal mit den Urheberrechtsverletzungen überfordert. Inzwischen schafft es YouTube durch diverse Filter und zahlreiche Mitarbeiter, entsprechende Videos in den meisten Fällen zeitnah zu löschen. Auch die Musiklabels oder Filmvertriebe suchen aktiv auf YouTube nach Urheberrechtsverletzungen und melden diese den Portalbetreibern.

Die deutsche Vewertungsgesellschaft GEMA klagte gegen YouTube, weil durch sie vertretene Künstler und Musiktitel bei YouTube kostenlos veröffentlicht worden waren. 2016 einigten sich die GEMA und YouTube, sodass Musikvideos über die Plattform wieder abgespielt werden können. Dennoch muss eine rechtliche Grundregel beim Hochladen von Musik beachtet werden: Die Nutzer müssen die Nutzungsrechte an den jeweiligen Songs besitzen.

Rein technisch gesehen kann YouTube nicht verhindern, dass auch rechtsextreme, pornografische oder Gewalt beinhaltende Videos von Nutzern hochgeladen werden. Diese verstoßen meistens gegen die Nutzungsordnung und werden bei Beschwerden entfernt.

Bezahl-Abos: YouTube Premium & YouTube Music

Während YouTube in der Vergangenheit ausschließlich mit Werbung Geld verdient hat, will die Videoplattform künftig mit Bezahl-Abos den Pay-TV-Sendern Konkurrenz machen. Das YouTube Premium Abo wird seit Mitte 2018 angeboten und ermöglicht es unter anderem, Videos werbefrei und offline zu schauen - darin inklusive sind YouTube Original Formate. Außerdem kann Musik via YouTube Music gestreamt werden. Wer lediglich am Streamen der Musik interessiert ist, kann ein reines YouTube Music Abo abschließen.