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Telefonrechnung

Ob per Post oder per E-Mail – die Telefonrechnung ist die monatliche Abrechnung aller in Anspruch genommenen Telekommunikationsleistungen. Telefonrechnungen bekommen Festnetz- wie Handykunden, die Abrechnungen unterscheiden sich jedoch anhand der aufgelisteten Posten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Telefonrechnung für Handynutzung
  3. Telefonrechnung für Festnetznutzung
  4. Einzelverbindungsnachweis
  5. Überprüfen, ob die Telefonrechnung stimmt
  6. Der Telefonrechnung widersprechen
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt DSL-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der guten alten Telefonrechnung für das Festnetz werden alle getätigten Gespräche abgerechnet.
  • Jeder Telefonanbieter ist dazu verpflichtet, einen Einzelverbindungsnachweis zuzustellen.
  • Wenn ein Fehler in der Telefonrechnung entdeckt wurde, kann der Rechnung widersprochen werden.

Telefonrechnung für Handynutzung

Handykunden finden auf ihrer Telefonrechnung die Summe aller Kosten für Gespräche, SMS und gegebenenfalls für die Nutzung des mobilen Internets. Wenn Kunden Flatrate-Tarife nutzen, erfolgt die Abrechnung pauschal, also unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer und -häufigkeit. Haben die Handy-Nutzer jedoch auch Sonderrufnummern genutzt, die von der Flatrate ausgeschlossen sind, erscheinen die entsprechenden Posten ebenfalls auf der Rechnung.

Telefonrechnung für Festnetznutzung

Bei der guten alten Telefonrechnung für das Festnetz werden alle getätigten Gespräche abgerechnet. Auch hier kommen häufig Pauschalen zum Einsatz oder gar Komplettangebote, die auch die stationäre Internetnutzung beinhalten. Wie beim Handy, tauchen auch auf der Telefonrechnung fürs Festnetz weitere Posten auf, wie beispielsweise Sonderrufnummern oder – wenn man Telekomkunde ist – auch die Nutzung von Call-by-Call-Sparvorwahlen.

Einzelverbindungsnachweis

Jeder Telefonanbieter ist dazu verpflichtet, einen Einzelverbindungsnachweis zuzustellen. Der Einzelverbindungsnachweis enthält eine genaue Auflistung aller getätigten Gespräche mit Anfangs- und Endzeitpunkt sowie der jeweils angefallenen Kosten. Der Einzelnachweis ist hilfreich, um mögliche Fehler auf der Telefonrechnung aufzuspüren.

Überprüfen, ob die Telefonrechnung stimmt

Es kann vorkommen, dass die Telefonrechnung fehlerhaft ist. Deshalb sollte man immer einen Blick auf die Abrechnung werfen. Wenn man einen Fehler findet, sollte man zunächst klären, wo genau der Fehler liegt. Denn oft sind auf der Telefonrechnung nicht nur die Kosten des Netzbetreibers (z.B. Deutsche Telekom), sondern auch Forderungen anderer Anbieter zu finden. Dies können beispielsweise Anbieter von Call-by-Call oder Sonderrufnummern sein. Handelt es sich um einen Fehler, der unter den Posten des Netzbetreibers fällt, sollte man bei diesem die Reklamationsansprüche einfordern. Taucht ein Fehler in der Abrechnung unter einem Posten eines Dritt-Anbieters auf, sollte man die Reklamation auch diesem gegenüber geltend machen.

Der Telefonrechnung widersprechen

Wenn ein Fehler in der Telefonrechnung entdeckt wurde, kann der Rechnung widersprochen werden. Dies sollte umgehend geschehen, um Mahnungen zu vermeiden. Die Einwände gegen die Telefonrechnung sollten schriftlich formuliert, am besten sofort vorab per E-Mail und anschließend per Einschreiben versendet werden. Wichtig ist, dass die unstrittigen Beträge fristgerecht gezahlt werden. Außerdem sollte man angeben, welchem Rechnungsposten man widerspricht und der Begründung eine Kopie des Einzelgesprächsnachweises, in der die strittigen Verbindungen deutlich markiert sind, beilegen.

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