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Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist ein viel besprochenes Thema, das fast jeden Deutschen angeht – schließlich ist die Rundfunkgebühr von jedem wohngeeigneten Haushalt zu entrichten. Die Zahlungen von derzeit 17,50 Euro pro Monat beziehungsweise 52,50 Euro pro Quartal gehen an den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio in Köln. Dieser löste 2013 die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) ab, die zuvor für den Einzug und die Verwaltung der Beiträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuständig war.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rundfunkbeitrag: Was es zu wissen gilt
  3. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
  4. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?
  5. Wie zahle ich die Gebühr an den Beitragsservice?
  6. Wann kann ich von den Rundfunkgebühren befreit werden?
  7. Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Jetzt DSL-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der aus Fernsehen, Hörfunk und Internetangeboten besteht.
  • Der aktuelle Beitragssatz pro Haushalt liegt bei 17,50 Euro pro Monat.
  • Sozial Schwache wie zum Beispiel Arbeitslose, Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Empfänger, Asylbewerber und BAföG-Bezieher können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Rundfunkbeitrag: Was es zu wissen gilt

Bemaß sich die Höhe der damaligen GEZ-Gebühren noch nach Art und Anzahl der jeweiligen Rundfunkgeräte des Beitragszahlers, zahlt nun jeder Haushalt den gleichen Betrag – egal, ob entsprechende Geräte vorhanden sind oder nicht. Das sorgte verschiedentlich für Unmut, einige Haushalte verweigern bis heute die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags, obwohl dieser eigentlich alles einfacher machen sollte. Nicht zu zahlen, ist allerdings keine gute Idee, es sei denn, Sie haben keine Angst davor, im Gefängnis zu landen. Verivox beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Rundfunkgebühren und erklärt, wann Sie sich von den Beiträgen befreien lassen können.

Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der aus Fernsehen, Hörfunk und Internetangeboten besteht. Er soll sicherstellen, dass die Rundfunkanstalten von wirtschaftlichen und politischen Interessen unabhängig berichten und somit ihrem Auftrag zur Darstellung von Meinungsvielfalt und der Förderung öffentlicher Meinungsbildung nachkommen können. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Grundlage von Artikel 5 des Grundgesetzes wird im Rundfunkstaatsvertrag (RStV § 11 Absatz 1) genauer definiert: „Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. […] Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Dass die Rundfunkgebühren von der Allgemeinheit getragen werden, ist also durchaus sinnvoll. Die Bürgerinnen und Bürger stellen damit sicher, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme von ARD, ZDF und Deutschlandradio frei von wirtschaftlicher oder politischer Beeinflussung sind. Verständlich ist aber auch der Frust derer, die selten oder nie Rundfunkgeräte nutzen und sich dem Zahlungszwang nicht entziehen können. Die Idee zumindest ist, dass alle Haushalte den Rundfunkbeitrag bezahlen, weil sich schließlich nur so die Unabhängigkeit der entsprechenden Medien gewährleisten lässt und diese weiterhin im Interesse der Allgemeinheit und unabhängig agieren.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Zu Zeiten der GEZ-Gebühren erfolgte die Ermittlung der Beitragshöhe noch anhand der Anzahl und Art der pro Haushalt vorhandenen Rundfunkgeräte. Das machte aufwendige Kontrollen notwendig, mit denen die GEZ sicherstellen wollte, dass die Beitragspflichtigen wirklich alle ihre Geräte anmeldeten. Um das Verfahren zu vereinfachen und den Aufwand zu verringern, führte der öffentlich-rechtliche Rundfunk 2013 den neuen Rundfunkbeitrag ein. Dieser ist seitdem für alle Haushalte in gleicher Höhe an den Beitragsservice zu entrichten, sofern kein Grund zur Beitragsermäßigung oder -befreiung vorliegt. Zunächst betrug die Gebühr 17,98 Euro monatlich; inzwischen ist sie um 48 Cent gesunken, sodass 17,50 Euro pro Monat zu zahlen sind. Die Zahlung der Beiträge ist quartalsweise (52,50 Euro), halbjährlich (105,00 Euro) oder jährlich (210,00 Euro) möglich.

Wie zahle ich die Gebühr an den Beitragsservice?

Wer sich für den Rundfunkbeitrag anmeldet, kann entscheiden, ob er per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung zahlen möchte. Eine abweichende Zahlungsweise, beispielsweise Barzahlungen, ist nicht möglich. Dies bekräftigen auch verschiedene Gerichtsurteile. Das bekannteste Verfahren ist das des Journalisten Norbert Häring, der seine Beiträge bar bezahlen wollte und sich dabei auf das Bundesbankengesetz berief – laut § 14 Absatz 1 BBankG sind „auf Euro lautende Banknoten […] das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ in Deutschland. Sowohl am Verwaltungsgericht Frankfurt als auch am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) kam er damit bislang nicht durch. Es bringt also keine Vorteile, die Rundfunkgebühren in bar bezahlen zu wollen.

Wann kann ich von den Rundfunkgebühren befreit werden?

Muss wirklich jede Person in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen? Die Antwort ist: Nein. Der Beitragsservice fordert die Gebühren zunächst zwar von jedem ein, zu zahlen sind sie jedoch nur einmal pro Haushalt. Wer als Ehepartner, Lebensgefährte, Kind oder Mitbewohner mit jemandem zusammenwohnt oder -zieht, der bereits zahlt, kann sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Pro Person ist zudem ein Auto, das Radio und Navigationsgeräte haben kann, in der Gebühr inbegriffen – für weitere Fahrzeuge wird ein zusätzlicher anteiliger Beitrag fällig.

Sozial Schwache wie zum Beispiel Arbeitslose, Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Empfänger, Asylbewerber und BAföG-Bezieher können sich ebenfalls von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Menschen mit bestimmten Behinderungen wie Gehörlosigkeit oder Sehbeeinträchtigung brauchen lediglich einen ermäßigten Beitrag von monatlich 5,83 Euro zu zahlen, sofern in ihrem Behindertenausweis der Hinweis „RF“ vermerkt ist.

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Zur Zahlung der Rundfunkgebühren sind alle Haushalte in Deutschland gesetzlich verpflichtet. Ob der zwangsweise zu zahlende Beitrag grundsätzlich wirklich rechtens ist, ist allerdings umstritten. Solange sich am Status quo jedoch nichts geändert hat, ist es nicht ratsam, die Zahlung einfach zu verweigern.

Wer seine Gebühr nicht entrichtet, erhält in der Regel eine Mahnung vom Beitragsservice. Begleicht er die offene Forderung nicht innerhalb von vier Wochen, kommt ein Säumniszuschlag von mindestens 8,00 Euro hinzu. Wer weiterhin nicht zahlt, muss damit rechnen, dass der Beitragsservice über die Rundfunkanstalten eine Vollstreckung beantragt – dann kommt eine Gehalts- oder Kontopfändung infrage und der Gerichtsvollzieher auf den Zahlungsverweigerer zu. Im schlimmsten Fall muss dieser für bis zu drei Monate in Beugehaft. Lassen Sie es lieber nicht darauf ankommen und zahlen Sie Ihre Beiträge. Bedenken Sie, dass der Rundfunkbeitrag sowohl Nachteile als auch Vorteile hat.

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