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P2P (Peer-to-Peer)

Die Abkürzung P2P steht für "Peer-to-Peer". "Peer" bedeutet im Englischen in etwa "Ebenbürtiger" oder "Gleichgestellter". Folglich handelt es sich bei P2P-Netzwerken um Computernetze mit beliebig vielen Teilnehmern (zumeist PCs), die alle gleichberechtigt sind. Jeder Rechner hat die Möglichkeit, selbst Inhalte und Dienste anzubieten oder die von anderen Mitgliedern des Netzwerkes bereitgestellten Informationen zu nutzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie funktioniert ein Peer-to-Peer-Netzwerk?
  3. Einsatzgebiete von P2P
  4. Filesharing per P2P: Die rechtliche Problematik
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Internet-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein reines Peer-to-Peer-Netzwerk ermöglicht einen gleichberechtigten Datenaustausch zwischen verschiedenen Computern, ohne dass dafür ein Server benötigt wird.
  • Filesharing über P2P ist an und für sich erlaubt, nicht jedoch das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke wie beispielsweise Musik, Spielfilme oder Serien.

Wie funktioniert ein Peer-to-Peer-Netzwerk?

Gewöhnliche Peer-to-Peer-Netze sind sich selbst organisierende Netzwerke. Sie arbeiten dezentral, sodass kein Server erforderlich ist. Stattdessen stellen sich die miteinander verbundenen Computer gegenseitig Ressourcen und Betriebsmittel bereit. Derartige Netze setzen sich mitunter aus Hunderten von Rechnern zusammen. Im Gegensatz zu traditionellen Server-Client-Netzwerken ist Peer-to-Peer weniger anfällig für Hackerangriffe sowie Totalausfälle.

Eine Weiterentwicklung herkömmlicher P2P-Netze stellen die sogenannten Super-Peer-Netzwerke dar. Bei diesen erfolgt eine Einteilung der Computer in einzelne Gruppen mit unterschiedlichen Berechtigungen. Besonders leistungsfähige Peers schließen sich hierbei zu Super-Peers zusammen, um einerseits Serverdienste zu leisten und andererseits die Organisation des Netzwerkes zu übernehmen.

Einsatzgebiete von P2P

Peer-to-Peer-Netzwerke erfreuen sich bei den Usern immer größerer Beliebtheit. Inzwischen gibt es zahlreiche Webanwendungen, bei denen diese Technologie zum Einsatz kommt. Zu den wichtigsten Einsatzgebieten gehören die folgenden:

  • Filesharing: Für den Austausch von Musik und Videos genutzte Plattformen stellen das bekannteste Beispiel für P2P-Netzwerke dar. Auf derartigen Börsen erfolgt der Download von Daten nicht über einen Server, sondern über die teilnehmenden PCs.
  • Instant Messaging: Auch Messenger-Dienste wie Skype funktionieren mit Peer-to-Peer. Die Verwaltung der Daten erfolgt über Computer, die als Knotenpunkte (Supernodes) zwischen den einzelnen Skype-Nutzern fungieren.
  • Distributed Computing: Um komplexe Rechenoperationen zu realisieren, wird eine Aufgabe in Teilprozesse zerlegt; diese wiederum werden auf mehrere Computer eines Netzwerkes verteilt. Ein solches Vorgehen ist in der Forschung üblich und ermöglicht es, große Datenmengen auszuwerten.
  • Peer-to-Peer-Verschlüsselung: Der Verbund zweier Rechner erlaubt es, Daten vor ihrer Übertragung zu verschlüsseln und diese erst nach dem Empfang wieder zu entschlüsseln. Damit basiert auch die sichere Kommunikation auf dem P2P-Prinzip.
  • Peer-to-Peer-Kredite: Bei der Vermittlung von Privatkrediten über das Internet entstehen für gewöhnlich weniger Unkosten als bei einem traditionellen Finanzinstitut.

Was ist eine P2P-Kamera?

P2P-Kameras fungieren als Netzwerkgerät und ermöglichen es, Bilder zu empfangen, die auf einem anderen Endgerät aufgenommen wurden, das sich im Netzwerk befindet. Baby-Cams oder Überwachungskameras arbeiten beispielsweise oft mit dieser Form der P2P-Technik. Meist bieten entsprechende Modelle das komplette Leistungsspektrum einer normalen Überwachungskamera.

Das Einrichten einer Verbindung zwischen der P2P-Kamera und dem Endgerät erfordert mitunter einige technische Kenntnisse. Viele Anbieter stellen jedoch spezielle Apps oder eine P2P-Cloud zur Verfügung, die die Konfiguration von Kamera und Router erheblich erleichtern.

Filesharing per P2P: Die rechtliche Problematik

Die P2P-Technologie ist insbesondere durch den Tausch von Musiktiteln und Videos bekannt geworden. Und grundsätzlich ist Filesharing auch legal. Rechtliche Schwierigkeiten entstehen oftmals erst dadurch, dass die getauschten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Und das Kopieren urheberrechtlicher Werke ist in Deutschland und den meisten anderen Ländern verboten. Das betrifft nahezu sämtliche kommerziellen Musikstücke, Filme und Serien sowie E-Books, Computerspiele und andere Software.

Wer solche Daten dennoch kopiert, begeht eine Straftat und riskiert eine Abmahnung. Anklagepunkt der Juristen ist dabei meist weniger der Download urheberrechtlicher Werke als vielmehr ihr Upload und damit ihre Verbreitung. Auch wer lediglich Dateien herunterlädt, geht dieses Risiko ein. Denn in vielen Netzwerken stellen die User automatisch anderen Nutzern bereits erhaltene Dateiabschnitte bereit – noch bevor sie das vollständige Werk heruntergeladen haben. Dadurch werden sie selbst zu "Filesharern", die widerrechtlich Daten verteilen.

Grundsätzlich lässt sich jeder Computer über seine IP-Adresse identifizieren. Kann der Rechteinhaber diese ermitteln, drohen Abmahnkosten und Schadensersatzzahlungen. Bereits bei nur einer Urheberrechtsverletzung werden oft bereits Beträge in Höhe mehrerer Hundert Euro verlangt. Laien sollten dann eine Rechtsberatung konsultieren, die einschätzen kann, ob ein Widerspruch im individuellen Fall empfehlenswert ist.

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