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Cybermobbing

Das Internet und die sozialen Netzwerke sind für die meisten Menschen längst ein fester Bestandteil des Lebens. Doch was viele als Bereicherung des Alltags empfinden, ist ebenso ein beliebtes Werkzeug von Cybermobbern. Diese wollen anderen Menschen das Leben schwermachen. Doch wie entsteht Cybermobbing und wie können sich Betroffene dagegen zur Wehr setzen?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Cybermobbing?
  3. Wie entsteht Cybermobbing?
  4. Welche Hilfe gibt es bei Cybermobbing?
  5. Was können Eltern betroffener Kinder gegen Cybermobbing unternehmen?
  6. Welche Strafen drohen bei Cybermobbing?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt DSL-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings, die vornehmlich im Internet und über elektronische Kommunikationsmittel erfolgt.
  • Opfer von Cybermobbing sollten sich an eine Vertrauensperson wenden und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Kursieren beleidigende Inhalte im Internet, gilt es, sie vom Betreiber der entsprechenden Webseiten entfernen zu lassen.

Was ist Cybermobbing?

Beim Cybermobbing – auch als Cyberbullying bekannt – handelt es sich um das gezielte, dauerhafte Beleidigen und Bloßstellen ausgewählter Opfer über das Internet und/oder ein Mobiltelefon. Häufig gehen die Belästigungen mit Drohungen einher. Der Täter mobilisiert Mitläufer, sodass sich letztlich eine ganze Gruppe bildet, die gegen das Opfer handelt und dieses sozial ausgrenzt.

Cybermobbing bietet Tätern den Vorteil, anonym handeln zu können. Moderne Smartphones ermöglichen es ihnen, Fotos, Videos oder Sprachaufzeichnungen von den Opfern aufzunehmen und diese direkt öffentlich im Internet oder auch in privaten Chats zu posten. In vielen Fällen sind Cybermobbing und traditionelles Mobbing außerhalb des Internets miteinander verknüpft: So können sich Konflikte im realen Leben im Cybermobbing fortsetzen. Umgekehrt kann Mobbing auch im Internet beginnen und sich auf Schule, Wohnviertel oder Arbeit ausdehnen.

Cybermobbing ist rund um die Uhr und von überall aus möglich. Es findet über verschiedenste Plattformen und Nachrichtenformen im Internet statt – so zum Beispiel:

  • in sozialen Netzwerken/Online-Communitys (beispielsweise Facebook und Twitter)
  • per E-Mail
  • auf Blogs
  • in Chatrooms
  • in Mobile-Messenger-Apps (zum Beispiel WhatsApp),
  • in Foren und auf Boards
  • auf Foto- und Video-Plattformen (zum Beispiel YouTube, Instagram)
  • oder auf speziell für das Mobbing erstellten Websites

Typisch ist das Erstellen eines Fake-Profils des Opfers mit Falschinformationen, Fotos, Videos oder Sprachaufzeichnungen, die den Betroffenen bloßstellen oder demütigen. Oft nutzen die Täter beim Cybermobbing darüber hinaus auch Anrufe, SMS oder MMS, um das Opfer zu tyrannisieren.

Wie entsteht Cybermobbing?

Für Cybermobbing gibt es viele Ursachen. Wo Menschen aufeinandertreffen oder zusammenarbeiten, können Konflikte entstehen. Oftmals sind es ganz banale Dinge, die Mobbing entstehen lassen – etwa die Intoleranz gegenüber einem ungewöhnlichen Äußeren, einem auffälligen Verhalten oder gegenüber der sozialen Herkunft. Mit der Zeit verliert der eigentliche Grund für das Mobbing immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig verstärkt sich der permanente Wunsch der Täter, das Opfer zu schikanieren und ihm den Alltag zu erschweren. Aufgrund der Anonymität im Internet ist bei Cybermobbing-Tätern die Hemmschwelle oft sehr niedrig. Da sie meist unter einem Pseudonym aktiv sind, haben viele der Täter keine Angst vor Konsequenzen oder davor, erwischt zu werden.

Welche Hilfe gibt es bei Cybermobbing?

So schwer es den Opfern von Cybermobbing auch fällt, über ihre Probleme zu reden, so wichtig ist es, dass sie sich Hilfe holen. Wer sich nicht traut, mit Eltern, Lehrern, Vorgesetzten oder anderen Vertrauenspersonen darüber zu reden, kann sich anonyme Hilfe holen. Zum Beispiel steht die Nummer gegen Kummer e. V. Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Das Kinder- und Jugendtelefon ist Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr kostenlos unter der Nummer 116 111 zu erreichen. Dort finden auch Eltern oder Lehrer Hilfe.

Das A und O nach einer Cybermobbing-Attacke ist es, richtig zu reagieren. Betroffene sollten sich nicht provozieren lassen. Opfer im Kindes- oder Jugendalter sollten schriftliche Beleidigungen oder Drohungen immer einer Vertrauensperson zeigen und mit ihr gemeinsam über die nächsten Schritte nachdenken. Zudem ist es sinnvoll, sämtliches Beweismaterial – wie Bilder, Videos, SMS oder E-Mails – im Zusammenhang mit dem Cybermobbing aufzubewahren. Bei besonders schlimmen und bedrohlichen Fällen sollten Betroffene bei der Polizei Anzeige erstatten.

Was können Eltern betroffener Kinder gegen Cybermobbing unternehmen?

Die Opfer von Cybermobbing leiden unter einer permanenten psychischen Belastung, die sie auf Dauer krankmachen kann. Mögliche Folgen sind zum Beispiel:

  • Bedrücktheit
  • distanziertes Verhalten, Schweigsamkeit
  • Schlafstörungen
  • Schwierigkeiten beim Lernen
  • Angst, zur Schule zu gehen
  • Depressionen
  • Selbstverletzung
  • körperliche Krankheiten
  • soziale Isolation

Eltern sollten immer auf das Verhalten ihres Kindes achten, um eventuelle Anzeichen von Cybermobbing rechtzeitig wahrzunehmen. Diese fallen von Kind zu Kind oft unterschiedlich aus: Meist ziehen sich Mobbingopfer zurück und wirken verschlossener als früher. Auch Schulangst bei Kindern, die zuvor gern zur Schule gingen, ist ein deutliches Warnzeichen. Wer sich unsicher ist, wie er sein Kind am besten darauf anspricht, kann sich an die Nummer gegen Kummer e. V. oder andere Organisationen wenden.

Es hilft, wenn Eltern ihren Kindern zuhören und die Probleme ernstnehmen. Im Zweifel ist die Schulleitung zu informieren. Die Lehrer sollten den Schülern klarmachen, dass keine Form von Mobbing toleriert wird. Kursieren bereits unerwünschte Fotos oder Videos im Internet, sollten Eltern den Betreiber der betreffenden Plattform kontaktieren und auf der Entfernung der Inhalte bestehen.

Welche Strafen drohen bei Cybermobbing?

Cybermobbing an sich stellt keinen Straftatbestand dar, aber es geht in der Regel mit Straftaten einher: Beleidigungen, Bloßstellungen, Drohungen, unerlaubte Veröffentlichung von Informationen über das Opfer. Jugendliche Täter unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig. Bei ihnen stehen erzieherische Maßnahmen gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) statt einer Bestrafung im Mittelpunkt. Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene müssen allerdings mit Strafen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) rechnen.

Mögliche Straftaten inklusive deren Folgen sind:

  • § 131 StGB – Gewaltdarstellung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr)·
  • § 185 StGB – Beleidigung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu einem beziehungsweise zwei Jahren)
  • § 186 StGB – Üble Nachrede: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu einem beziehungsweise zwei Jahren)
  • § 187 StGB – Verleumdung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu zwei beziehungsweise fünf Jahren)
  • § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (nichtöffentliche Tonaufnahmen): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren)
  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu zwei Jahren)
  • § 240 StGB – Nötigung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu drei beziehungsweise fünf Jahren) – auch der Versuch ist strafbar
  • § 241 StGB – Bedrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr)

Häufig ist Kindern und Jugendlichen nicht bewusst, dass sie zu weit gehen und ihr Handeln über einen harmlosen Spaß deutlich hinausgeht. Wie Kinder ihr Handeln bewerten, hängt zum Großteil von deren sozialem Umfeld ab.

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