Entry-Exit-Modell
Beim Entry-Exit-Modell handelt es sich um ein Abrechnungssystem innerhalb der Energiebranche. Der Energielieferant zahlt sowohl für die Einspeisung (Entry) als auch für die Entnahme (Exit) von Energie eine Gebühr für die Nutzung der Verteilnetze. Der Transportweg zwischen Einspeise- und Entnahmeort ist für die Kostenberechnung hingegen unerheblich.
- Das Entry-Exit-Modell auf dem deutschen Gasmarkt
- Leitungskapazitäten müssen offengelegt werden
- Zusammenarbeit der Netzbetreiber
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Sobald ein Lieferant an einem beliebigen Punkt Gas in das Netz einspeist, muss er die fällige Einspeisegebühr entrichten.
- Entnimmt er zu einem späteren Zeitpunkt die eingespeiste Gasmenge an einem anderen Ort, zahlt er eine Entnahmegebühr.
- Damit Gasversorger möglichst einfach am System partizipieren können, sind Netzbetreiber verpflichtet, freie Leitungskapazitäten im Internet bekannt zu geben.
- Damit die Abwicklung des Gastransports reibungslos funktioniert, sind Netzbetreiber zudem verpflichtet, untereinander zusammenzuarbeiten.
Das Entry-Exit-Modell auf dem deutschen Gasmarkt
Auf dem deutschen Gasmarkt hat das Entry-Exit-Modell das bisher verwendete Transportpfadmodell abgelöst. Wollten Gashändler in der Vergangenheit ihre „Ware“ über eine längere Strecke transportieren, mussten sie mit allen involvierten Netzbetreibern einen eigenen Durchleitungsvertrag schließen. Seit der Einführung des Entry-Exit-Modells benötigen sie lediglich einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag. Faktisch bedeutet das: Sobald ein Lieferant an einem beliebigen Punkt Gas in das Netz einspeist, muss er die fällige Einspeisegebühr entrichten. Entnimmt er zu einem späteren Zeitpunkt die eingespeiste Gasmenge an einem anderen Ort, zahlt er eine Entnahmegebühr. Das hat zur Folge, dass sich der Aufwand und die Kosten drastisch reduzieren.
Leitungskapazitäten müssen offengelegt werden
Damit Gasversorger möglichst einfach am System partizipieren können, sind Netzbetreiber verpflichtet, freie Leitungskapazitäten im Internet bekannt zu geben. Darüber hinaus sind sie angehalten, Ein- und Ausspeisepunkte zu benennen, zwischen denen das Gas transportiert werden kann. An diesen Punkten müssen sie Ein- und Ausspeisekapazitäten anbieten, die unabhängig voneinander nutzbar sind, ohne dass sich der Transportkunde auf einen bestimmten, transaktionsabhängigen Transportpfad festlegen muss. So sieht es das Energiewirtschaftsgesetz vor.
Zusammenarbeit der Netzbetreiber
Damit die Abwicklung des Gastransports reibungslos funktioniert, sind Netzbetreiber zudem verpflichtet, untereinander zusammenzuarbeiten. Dazu zählt die Entwicklung gemeinsamer Vertragsstandards für den Netzzugang, die Zusammenarbeit bei der Berechnung und dem Angebot von Kapazitäten, der Erbringung von Systemdienstleistungen und der Kosten- oder Entgeltwälzung. Ausnahme: Die Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar.
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