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UN-Klimakonferenz

Die UN-Klimakonferenz ist die jährlich stattfindende Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention. Seit 2005 ist die Konferenz um das Treffen der Mitglieder des Kyoto-Protokolls ergänzt worden. Ziel der vergangenen Klimakonferenzen war, ein Nachfolgeprotokoll für das Ende 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll zu formulieren. Ein Konsens wurde 2015 mit dem Übereinkommen von Paris erreicht.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Chronologie der UN-Klimakonferenzen
  3. Das Kyoto-Protokoll
  4. Durban: Zweite Verpflichtungsperiode für das Kyoto-Protokoll
  5. Minimalkonsens in Doha: Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020
  6. 2015: Übereinkommen von Paris
  7. Jetzt Ökostrompreise vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die erste Klimakonferenz, auch COP1 genannt, fand als Nachfolgekonferenz zu Rio 1995 in Berlin statt.
  • Mit dem Kyoto-Protokoll (2005) verpflichteten sich die Vertragsstaaten, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
  • Auf der UN-Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 wurde das Kyoto-Protokoll bis 2020 verlängert.

Die Chronologie der UN-Klimakonferenzen

1992 fand der erste Umweltgipfel der Vereinten Nationen im brasilianischen Rio de Janeiro statt. Die Staatengemeinschaft hatte die Risiken des Klimawandels erkannt und benannt und beschloss aus diesem Wissen heraus, die Vertragsstaaten zum Handeln zu verpflichten. Mit der im Rahmen des Umweltgipfels verabschiedeten Agenda 21 beschlossen die Vertragsstaaten auf Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung die Anpassung der Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik in den Industrieländern. Erklärtes Ziel war, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne aber die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.

Mit der Klimarahmenkonvention wurde 1994 der erste internationale Vertrag geschlossen, der die internationale Staatengemeinschaft zum Handeln im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet.

Die erste Klimakonferenz, auch COP1 genannt, fand als Nachfolgekonferenz zu Rio 1995 in Berlin statt. Ebenso wie bei der 2. Klimakonferenz von Genf 1996 war erklärtes Ziel der Konferenzen, die in der Klimarahmenkonvention formulierten Verpflichtungen fortzuentwickeln und zu verschärfen.

Das Kyoto-Protokoll

1997 fand sich die Staatengemeinschaft im japanischen Kyoto zur 3. Klimakonferenz (COP3) ein. Ergebnis dieses Gipfels war der Beschluss des Kyoto-Protokolls. Mit dem Kyoto-Protokoll, das im Februar 2005 in Kraft trat, verpflichteten sich die Vertragsstaaten, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase – darunter Kohlendioxid, Methan und FCKW – im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Das Kyoto-Protokoll gilt als Meilenstein in der internationalen Klimapolitik, da es erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele für Industrieländer festgelegt und diese mit einem klar definierten zeitlichen Rahmen versehen hat.

Auf den folgenden Konferenzen wurde das Kyoto-Protokoll stetig ergänzt und neu ausgestaltet. Die Verlängerung des Kyoto-Protokolls über die erste Verpflichtungsperiode bis 2012 hinaus wurde von der Staatengemeinschaft beschlossen, schärfere Reduktionsziele wurden formuliert. Dabei kam es durchaus zu Rückschlägen in den Verhandlungen. Die UN-Klimakonferenz von Bali im Jahr 2007, die das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einem Kyoto-Nachfolge-Abkommen zum Ziel hatte, drohte zu einem Fiasko zu werden. Die langwierigen Verhandlungen waren bis zuletzt von der fehlenden Kompromissbereitschaft der USA gezeichnet, die sich nicht auf verbindliche Zielmarken einlassen wollten, sondern auf freiwillige Selbstverpflichtung und die Innovationskraft der Wirtschaft setzten. Dass letztendlich mit dem „Fahrplan von Bali“ gemeinsame Klimaschutzbestrebungen formuliert werden konnten, ist der Solidarisierung Europas mit den Schwellenländern zu verdanken.

Der zwei Jahre später in Kopenhagen erfolgte Gipfel war als Misserfolg zu werten. Die Staatengemeinschaft konnte sich nicht auf eine Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll einigen, es wurde lediglich die „Kopenhagener Vereinbarung“ formuliert, die jedoch nicht rechtsverbindlich ist.

Durban: Zweite Verpflichtungsperiode für das Kyoto-Protokoll

Erst auf der UN-Klimakonferenz im südafrikanischen Durban Ende 2011 kamen die Vertragsstaaten zu einer Einigung über eine zweite Verpflichtungsperiode mit Beginn zum 1. Januar 2013. Darüber hinaus wurde der Fahrplan für ein weiteres völkerrechtlich verbindliches Klimaabkommen beschlossen, das 2020 in Kraft treten soll. Eine bittere Note erhielt die Konferenz von Durban lediglich durch den überraschenden Ausstieg Kanadas aus dem Kyoto-Protokoll. Kanadas Umweltminister begründete seine Entscheidung mit der Einschätzung, dass das Kyoto-Protokoll ohne eine Beteiligung der beiden größten Treibhausgas-Emittenten USA und China nicht funktionieren könne.

Minimalkonsens in Doha: Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020

Auf der UN-Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 fand man lediglich zu einem Minimalkonsens: Die Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis zum Jahr 2020 soll den Ausstoß klimaschädlicher Gase verringern. Strittig sind weiterhin insbesondere der Umfang und die Verteilung der künftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Höhe der Finanztransfers.

2015: Übereinkommen von Paris

Ein Konsens wurde erst beim Übereinkommen von Paris am 12. Dezember 2015 erreicht. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris haben sich 195 Staaten auf das Ziel geeinigt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Falls möglich, soll die Erwärmung sogar auf 1,5 Grad begrenzt werden.

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