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Strompreisprivilegien

Ob Stromsteuer, Netzentgelte, EEG-Umlage oder Emissionshandel – überall sieht der Gesetzgeber Strompreisprivilegien für die energieintensive Industrie vor. Zusammengenommen haben diese Entlastungen im Jahr 2012 mehr als 9 Milliarden Euro betragen. Bis zum Jahr 2016 sollen sie auf insgesamt 16 Milliarden Euro steigen. Die Kosten für die Energiewende werden dadurch einseitig den privaten Haushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebürdet. Dem Staat entgehen zudem viele Milliarden Euro an Steuereinnahmen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Stromsteuer
  3. EEG-Umlage
  4. Netzentgelte
  5. Emissionsrechtehandel
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Stromsteuer, Netzentgelte, EEG-Umlage oder Emissionshandel – überall sieht der Gesetzgeber Strompreisprivilegien für die energieintensive Industrie vor.
  • Durch den sogenannten Spitzenausgleich erhalten Unternehmen ab einer jährlichen Stromsteuer von 1.000 Euro pro Jahr Steuerermäßigungen.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist auch als „Ökosteuer“ bekannt und wird seit 1999 erhoben. Von Anfang an gab es zahlreiche Ausnahmen von der Ökosteuer. So war zum Beispiel der Luftverkehr von Anfang an befreit. Im Bereich Strom wird die Ökosteuer durch das Stromsteuergesetz geregelt. Derzeit liegt der Regelsatz für die Stromsteuer bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Seit 1999 erhalten stromintensive Unternehmen Begünstigungen bei der Stromsteuer. Von diesen Steuerbegünstigungen profitieren die Unternehmen noch bis 2022.

Durch den sogenannten Spitzenausgleich erhalten Unternehmen ab einer jährlichen Stromsteuer von 1.000 Euro pro Jahr Steuerermäßigungen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mindestens 48.700 kWh jährlich müssen ebenfalls nur einen ermäßigten Stromsteuersatz zahlen. Zudem wird die Stromsteuer für besonders energieintensive Prozesse komplett erlassen. Dazu zählt beispielsweise die Herstellung von Glas oder Zement. Insgesamt profitierten 2012 gut 100.000 Unternehmen von diesen Vergünstigungen. Dem Staat entgingen durch den Spitzenausgleich Steuereinnahmen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro. Damit ist er die viertgrößte Steuerbegünstigung, die der Staat überhaupt gewährt.

EEG-Umlage

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Ausbau und die Förderung von Ökostrom. Mit der EEG-Umlage zahlt jeder Verbraucher auf seiner Stromrechnung einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Jahr 2014 beträgt die Umlage 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier profitieren die großen Stromverbraucher von Entlastungen.

Bislang musste der Stromverbrauch des Unternehmens mindestens zehn Gigawattstunden pro Jahr betragen, um Strompreisvergünstigungen zu bekommen. Diese Voraussetzungen konnten viele mittelständische Unternehmen jedoch nicht erfüllen. Deshalb wurde die besondere Ausgleichsregelung im EEG 2012 von der Regierung angepasst: Die untere Schwelle für eine Privilegierung wurde auf nur eine Gigawattstunde pro Jahr abgesenkt.

Das wirkt sich negativ auf die privaten Haushalte aus. Die privilegierten Unternehmen entrichten nur einen minimalen Teil der EEG-Umlage. Die Differenz zur vollen Umlage wird im Rahmen des EEGs umgelegt, so dass die EEG-Umlage insgesamt steigt.

Netzentgelte

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Gebühren, die Stromkunden an die Netzbetreiber zu entrichten haben. Die Netzentgelte sind je nach Region, Spannungsebene und Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Auch hier können Unternehmen mit hohem Stromverbrauch von Vergünstigungen profitieren.

Unternehmen, die im Jahr mindestens 7.000 Stromnutzungsstunden aufweisen und deren Stromverbrauch zehn Gigawattstunden übersteigt, zahlen nur zwischen 10 – 20 Prozent der Netzentgelte. Den Netzbetreibern entgehen dadurch Einnahmen, die laut StromNEV auf alle anderen Stromkunden umlegen. Dadurch steigen die Kosten für private Haushalte.

Emissionsrechtehandel

Im Rahmen des EU-weiten CO2-Emissionshandels müssen Unternehmen mit sogenannten CO2-Zertifkaten Emissionsrechte erwerben. Durch die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten an Energieversorger sollte zunächst eine zusätzliche Belastung der energieintensiven Industrie vermieden werden.

Aufgrund ihrer hohen CO2-Emissionen erhielten die Betreiber von Kraftwerken und insbesondere von Kohlekraftwerken einen hohen Anteil von Berechtigungen. Ab 2013 werden die Zertifikate jedoch auch für die Energieversorger kostenpflichtig. Sie müssen diese beim Staat ersteigern oder anderweitig am Markt erwerben. Durch die hohe Anzahl der kostenlos ausgegebenen Zertifikate sind die Preise für CO2-Emissionen jedoch auf Talfahrt.

Dennoch werden aufgrund der zusätzlichen Ausgaben weitere Strompreiserhöhungen erwartet. Dadurch nimmt zwangsläufig auch die Belastung der industriellen Stromkunden weiter zu. Deshalb führte die Regierung einen „Energie- und Klimafonds“ ein. Davon stehen 500 Millionen Euro jährlich für Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen bereit. Private Verbraucher müssen die Preiserhöhungen hingegen hinnehmen.

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