Netznutzungsentgelt
Damit Strom und Gas auch beim Verbraucher ankommen, muss der Transport aus den Kraftwerken in die Haushalte erfolgen. Das geschieht über sogenannte Verteilnetze. Für die Durchleitung der Energie zum Endkunden erheben die jeweiligen Netzbetreiber eine Gebühr - die sogenannten Netznutzungsentgelte. Diese sind vom Strom- beziehungsweise Gasanbieter an den Netzbetreiber zu zahlen. Das Netznutzungsentgelt ist somit eine Transport- und Verteilgebühr. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte der einzelnen Netzbetreiber werden regelmäßig im Internet veröffentlicht.
- Netznutzungsentgelte und Anreizregulierung
- Netzentgelte schwanken je nach Region
- Stromintensive Unternehmen erhalten Rabatte
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Lieferung von Strom und Gas in die Haushalte findet über ein Verteilernetz statt, dass den Netzbetreibern gehört und gegen eine Gebühr von den Strom- und Gasanbietern genutzt werden kann.
- Die Gebühr für die Netznutzung schwankt je nach Region und wird von der Bundesnetzagentur auf Basis der Netzentgeltverordnung berechnet.
Netznutzungsentgelte und Anreizregulierung
Die Höhe der Netznutzungsentgelte können Netzbetreiber jedoch nicht willkürlich bestimmen. Vielmehr errechnet die Bundesnetzagentur auf Basis der Netzentgeltverordnungen (StromNEV und GasNEV) die zulässigen Preise. Dabei macht sich die Behörde das Instrument der Anreizregulierung zunutze. Gemäß der Anreizregulierungsverordnung dürfen Netzbetreiber für die Durchleitung von Gas und Strom definierte Erlösobergrenzen nicht überschreiten. Jeder Netzbetreiber muss zudem seine Kosteneffizienz belegen und gegebenenfalls auch steigern.
Damit die Steigerung der Kosteneffizienz nicht zu Lasten von Netzqualität und Netzstabilität geht, sieht die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung auch Zu- oder Abschläge auf die Netzerlöse in Abhängigkeit zur Netzqualität vor. Für Netzbetreiber soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Erlöse aus den Durchleitungen in den Ausbau und die Qualitätssicherung ihrer Netze zu investieren.
Letztlich sollen mithilfe der Anreizregulierung auch die Endverbraucherpreise sinken. Der Anteil der Netzkosten am Strompreis liegt bei rund 25 Prozent, beim Gaspreis sind es rund 28 Prozent.
Netzentgelte schwanken je nach Region
Die von den Regulierungsbehörden festgesetzten Netzentgelte können regional stark schwanken. Insbesondere ländliche Regionen müssen im Vergleich zu Ballungszentren höhere Netzentgelte in Kauf nehmen. Der Grund: Auf einen Kilometer Leitungslänge kommen weniger Abnehmer, auf deren Schultern sich die Kosten verteilen. Darüber hinaus mussten Energieversorger beispielsweise in Ostdeutschland stark in den Netzausbau investieren. Auch das hat Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte in den einzelnen Regionen.
Für die Durchleitung von 4.000 kWh Strom können sich Preisunterschiede bezüglich der Netzentgelte von über 200 Euro pro Jahr ergeben. Im Gasbereich können die Netzentgelte sogar bis zu über 400 Euro schwanken, je nachdem wo der Verbraucher wohnt. In die Angebotskalkulation der Versorger fließt dieser Umstand ein, so dass in Gebieten mit hohen Netzentgelten auch höhere Strom- und Gaspreise zu erwarten sind.
Stromintensive Unternehmen erhalten Rabatte
Stromintensive Unternehmen zahlen reduzierte Netzkosten, wenn sie mindestens 7.000 Stunden pro Jahr dauerhaft am Netz hängen und der Stromverbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt. Wie hoch der Rabatt ausfällt, ist von der Höhe der jährlichen Nutzungsstunden abhängig.
Die Kosten für die Unternehmensrabatte tragen die privaten Verbraucher. Ihre im Strompreis enthaltenen Netzentgelte steigen dadurch. Um die Rabatte zu finanzieren, gibt es eine Sonderumlage: Jeder Bürger musste 2016 0,38 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Pro Jahr macht das bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 kWh rund 15 Euro aus.
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