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KWK-Umlage

Bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent senken: Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Damit diese erreicht werden, kommen nicht nur der Industrie und der Landwirtschaft, sondern auch dem Stromsektor eine wichtige Rolle zu. Hoffnungsträger in diesem Zusammenhang sind umweltfreundliche und effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Seit 2002 werden KWK-Anlagen mit einem umlagefinanzierten Zuschlag gefördert – der KWK-Umlage.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition
  3. Höhe der Umlage
  4. Grund der KWK-Umlage
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KWK-Umlage ist Bestandteil des Strompreises und wird somit letztlich von den Verbrauchern gezahlt.
  • Die KWK-Umlage ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde. Sie wird an die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) weitergegeben. Im Jahr 2022 liegt die Umlage bei 0,378 Cent pro Kilowattstunde.
  • KWK-Anlagen produzieren Strom und Wärme gleichzeitig. Die bei der Herstellung von Strom produzierte Wärme wird als Wärmeenergie genutzt – zum Beispiel für die Warmwasserbereitung in Wohnhäusern.
  • Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die KWK-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des laufenden Kalenderjahres bekanntzugeben. Diese Regelung ist im KWKG-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, festgelegt.

Definition: Was ist die KWK-Umlage?

Die KWK-Umlage ist Teil des Strompreises. Sie ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde, die die Verbraucher bezahlen. Daraus ergeben sich Zuschlagszahlungen, die die Förderkosten von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen decken sollen. Die KWK-Umlage erhalten die Betreiber von KWK-Anlagen. Das soll Anreize für Investitionen in weitere KWK-Anlagen schaffen, damit deren Anteil an der Gesamtstromerzeugung langfristig steigt.

Die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage)

Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) kann Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Die bei der Herstellung von Strom produzierte Wärme wird zum Beispiel als Wärmeenergie genutzt – etwa für die Aufbereitung von Warmwasser in Wohnhäusern. Eine KWK-Anlage ist damit deutlich sparsamer, effizienter und umweltfreundlicher als eine Anlage mit ungekoppelter Stromerzeugung, denn sie benötigt weniger Primärenergie. Drei Prozesse machen dies möglich: Interne Verbrennungsmotoren (auch Blockheizkraftwerk genannt), externe Verbrennungsprozesse mit einem Stirlingmotor oder eine Brennstoffzelle, die mit Wasserstoff betrieben wird – wobei Erstere in Deutschland am verbreitetsten ist.

Wie wird die Höhe der KWK-Umlage bestimmt?

Die Höhe der KWK-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Sie sind dazu verpflichtet, die KWK-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des laufenden Kalenderjahres transparent zu machen. Diese Regelung findet sich in Paragraf 26a und 26b Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Gemäß Paragraf 26a Absatz 1 KWKG bestimmen folgende Faktoren die Höhe der KWK-Umlage:

  • Die Prognosen der Netzbetreiber zu den KWK-Strommengen, der Förderzahlungen und die Stromabgaben an Letztverbraucher für das folgende Kalenderjahr.
  • Die gemeldeten Prognosewerte des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Förderzahlungen an Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher für das folgende Kalenderjahr.
  • Die Prognoseanträge der stromkostenintensiven Unternehmen nach Paragraf 66 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Verbindung mit Paragraf 27 Absatz 3 Nummer 1 KWKG.
  • Die Jahresabrechnungen der vorangegangenen Kalenderjahre.

Wie hoch ist die KWK-Umlage?

Die Höhe der KWK-Umlage wird jährlich neu bestimmt. Im Jahr 2022 beträgt die KWK-Umlage auf Basis des derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 0,378 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der Vergleich mit den KWK-Umlagen der vergangenen Jahre zeigt einen neuerlichen Anstieg der Umlage. Im Jahr 2016 betrug sie 0,445 Cent pro Kilowattstunde und sank dann stetig bis zum Jahr 2020 auf nur noch 0,226 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2021 stieg sie wieder auf 0,254 Cent pro Kilowattstunde.

Wer zahlt die KWK-Umlage?

Die KWK-Umlage wird an die Betreiber der KWK-Anlagen weitergegeben, die diese wiederum an die lokalen Energieversorger und Netzbetreiber weiterleiten. Letztere rechnen die KWK-Umlage auf das Netzentgelt um und schlagen sie so schließlich auf den Strompreis auf. Letztlich bezahlen also die Endkunden die KWK-Umlage.

Warum gibt es die KWK-Umlage?

Die KWK-Umlage wird erhoben, um den Umweltschutz zu fördern und Energieeinsparungen zu verbessern. Sie steht im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, das wiederum die Förderung regenerativer Energien regelt. Zusammen mit der EEG-Umlage (die ab dem 1. Juli 2022 entfällt) unterstützt der deutsche Steuerzahler so jedes Jahr den Ausbau und Erhalt umweltfreundlicher KWK-Anlagen.

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