Ersatzversorgung
Strom- und Gasversorger sind auf Leitungsnetze angewiesen, um ihre Kunden zu beliefern. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise geschehen, wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat. Was bedeutet das und was sollten Verbraucher beachten?
- Ersatzversorgung: Was bedeutet das?
- Ersatzversorgung ist Notfallhilfe
- Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt.
- Der örtlichen Grundversorger ist zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Strom und Gas.
- Haushaltskunden in der teuren Ersatzversorgung können jederzeit wechseln.
Ersatzversorgung: Was bedeutet das?
Stromversorger sind auf Leitungsnetze angewiesen, um ihre Kunden zu beliefern. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise geschehen, wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat. Was bedeutet das und was sollten Verbraucher beachten?
Ersatzversorgung ist Notfallhilfe
Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen oder im Winter frieren muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzbelieferung für Haushaltskunden greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern, sie hat keine Kündigungsfrist und darf eigentlich nicht teurer sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Es gibt aktuell (Dezember 2021) jedoch örtliche Energieversorger, die sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen und höhere Preise verlangen.
Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?
Schritt 1: Auf Post achten
Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren, denn die Versorgung ist gesetzlich gesichert. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich über die Kündigung des Netzzugangs und die Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Auch der örtliche Grundversorger muss schriftlich mitteilen, dass er nun der neue Lieferant ist.
Schritt 2: Zählerstand ablesen und dokumentieren
Sobald die Kunden erfahren haben, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, sollten sie handeln. Denn bei der Ersatzbelieferung darf der Verbrauch geschätzt werden. Um nicht zu viel zu bezahlen, sollten die Kunden ihren Zählerstand ablesen und ihn sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitteilen. Am besten dokumentieren Sie den Zählerstand auch mit einem Foto des Zählers.
Schritt 3: Günstigen Tarif finden
Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen meistens dem Grundversorgungstarif des örtlichen Gasanbieters bzw. Stromanbieters. Mit einem Gaspreis-Vergleich oder Strompreis-Vergleich können Sie prüfen, ob es günstigere Angebot gibt. Geben Sie einfach Ihren Verbrauch, den Sie auf Ihrer letzten Abrechnung finden, und Ihre Postleitzahl ein.
Schritt 4: Die Kündigung der Ersatzbelieferung durch den neuen Anbieter
Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollten Haushaltskunden neben dem Preis auch auf faire Vertragsbedingungen wie kurze Laufzeiten und Preisgarantien sowie auf Empfehlungen anderer Kunden achten. Um die Kündigung der Ersatzversorgung müssen sich die Verbraucher nicht selbst kümmern. Das übernimmt der neue Versorger.
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