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Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für das Energie-, das Telekommunikations-, das Post- und das Eisenbahnnetzwerk in Deutschland. Dienstleister in einem der vier genannten Netzwerke müssen sich an die von der Behörde erlassenen Vorgaben halten. Verbraucher finden in der Agentur einen Ansprechpartner, der ihnen bei allen Fragen und Problemen hilft, die die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Postdienste oder Personenbeförderung auf dem Eisenbahnschienennetz betreffen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Entstehungsgeschichte
  3. Aufgaben
  4. Entscheidungsfindung
  5. Regulierer der Wirtschaft
  6. Ansprechpartner für den Verbraucher
  7. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesnetzagentur reguliert den Markt für Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.
  • Die Agentur ist gleichermaßen Ansprechpartner für Dienstleister und für Verbraucher.
  • Der Ausbau der Netze liegt ebenfalls im Aufgabenbereich der Agentur.
  • Verbraucher können sich mit Beschwerden zu allen vier Bereichen an die Agentur wenden.

Entstehungsgeschichte der Bundesnetzagentur

Die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervorgegangene Regulierungsbehörde wurde im Juli 2005 mit dem neuen Energierecht in Bundesnetzagentur umbenannt. Sie ist seither auch für den Energiemarkt, also Gas und Elektrizität, sowie seit 2006 zusätzlich für die Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Aufgaben der Bundesnetzagentur

Die Netzagentur soll den Wettbewerb fördern sowie für flächendeckend angemessene Dienstleistungen und einen diskriminierungsfreien Netzzugang sorgen. Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur außerdem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. In den Bereichen Telekommunikation und Energie veröffentlicht die Behörde einen jährlichen Monitoringbericht über die Marktentwicklung im jeweiligen Bereich. Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfügt die Netzagentur mit ihren rund 2500 Mitarbeitern über verschiedene Verfahren und Instrumente sowie Untersuchungsrechte und Sanktionsmöglichkeiten.

Entscheidungsfindung in der Bundesnetzagentur

Die Entscheidungen zu den einzelnen Richtlinien in den vier Tätigkeitsbereichen der Bundesnetzagentur werden in sogenannten Beschlusskammern gefällt. Von diesen gibt es in den jeweiligen Bereichen bis zu fünf, die sich dann jeweils verschiedener Anliegen widmen. Für das Themenfeld Elektrizität und Gas existiert die Sonderregelung, dass die Bundesnetzagentur die Regulierung für Dienstleistungsunternehmen an die Bundesländer abgeben kann. Wenn ein Dienstleister innerhalb eines Bundeslandes weniger als 100.000 Kunden versorgt, dann überträgt die Agentur die Regulierungsaufsicht zumeist an das betreffende Bundesland.

Bundesnetzagentur als Regulierer der Wirtschaft

In allen vier Tätigkeitsbereichen übernimmt die Bundesnetzagentur vielfältige Aufgaben. Vor allem kümmert sie sich um die Standardisierung der Richtlinien, die alle Anbieter auf einem Markt einhalten müssen sowie um die Einhaltung dieser Vorgaben. Ein besonderes Augenmerk legt die Agentur auf Verbraucherschutz und darauf, dass die von ihr betreuten Netze für alle zugänglich und nutzbar sind. Damit ist die Agentur für Anbieter von Energie, Telekommunikation, Post- und Eisenbahndiensten ein wichtiger Ansprechpartner. Um besser zu verstehen, wie vielfältig die Arbeit der Bundesnetzagentur ist, lohnt es sich, die folgenden Beispiele aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu betrachten.

Richtlinien für Energieanbieter

Die Anbieter von Elektrizität und Gas in Deutschland müssen beispielsweise bei ihrer Preisgestaltung die Vorgaben der Bundesnetzagentur berücksichtigen. Natürlich ist in diesem Bereich auch die Energiewende und deren Förderung und allgemein Umsetzung ein Thema, genauso wie die Sicherung der Versorgung aller inländischen Haushalte mit Energie.

Aufgaben in der Telekommunikation

Beispiele für den Einsatz der Bundesnetzagentur im Bereich Telekommunikation sind der Ausbau der Netze oder der Schutz der über die Netze ausgetauschten Daten. Sie stellt die Regeln auf, an die sich alle Anbieter auf dem deutschen Markt zu halten haben. Außerdem verwaltet die Agentur begrenzte Ressourcen wie Telefonnummern und Frequenzen.

Sicherung des Postdienstes

Die Bundesnetzagentur setzt unter anderem Zeitspannen fest, nach denen Postanbieter eine Portoerhöhung vornehmen dürfen. Das ist auch Teil der Maßnahmen, die die Agentur ergreift, um eine Belieferung aller Landesteile mit bezahlbaren Postleistungen zu ermöglichen.

Vielfältige Aufgaben beim Eisenbahnverkehr

Dieses Betätigungsfeld der Agentur ist besonders groß, da es nicht nur den Personenfernverkehr betrifft, sondern auch den Gütertransport auf Schienen sowie den Regional- und S-Bahn-Verkehr. Eine der wichtigsten Aufgaben der Agentur besteht darin, Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr herzustellen.

Die Bundesnetzagentur als Ansprechpartner für den Verbraucher

Für Anbieter in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post oder Eisenbahn ist die Bundesnetzagentur der erste Ansprechpartner bei Fragen zu den allgemeinen Richtlinien. Darüber hinaus können sich auch Verbraucher mit ihren Fragen und Beschwerden direkt an die Agentur wenden. Der Umfang des Angebots wird anhand von Beispielen für die einzelnen Tätigkeitsfelder deutlich.

Gas und Elektrizität

Die Agentur informiert beispielsweise über Vertragsarten, hilft bei sämtlichen Fragen zum Lieferantenwechsel und nimmt auch Beschwerden von Verbrauchern entgegen. Diese können sowohl einen konkreten Lieferanten als auch allgemein Belieferungsprobleme von Elektrizität und Gas betreffen.

Sicherung der Telekommunikation

Besteht Uneinigkeit zwischen einem Telekommunikationsanbieter und einem Kunden, kann Letzterer sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese greift dann schlichtend ein. Außerdem ist sie erster Ansprechpartner, wenn ein Kunde zum Beispiel Ärger mit unzulässig abgerechneten Warteschleifen oder unerlaubter Telefonwerbung hat.

Postdienste

Eine Zustellung von Briefen und Paketen sollte für jeden Bürger möglich sein. Treten bei einer Lieferung Probleme auf, beispielsweise durch verspätete oder nicht zugestellte Post, kann der Kunde mit Fragen und Beschwerden an die Bundesnetzagentur herantreten.

Fragen zum Personenverkehr

Fahrgäste können – unabhängig davon, ob sie Züge der deutschen Bahn oder eines anderen Anbieters nutzen – bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen, wenn es beispielsweise zu Verspätungen kommt oder ein mangelhafter Service besteht.

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