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Balkonkraftwerk

Mit einem Balkonkraftwerk können sowohl Hauseigentümer als auch Mieter ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Entsprechende Systeme ermöglichen es nahezu jedem, sich an der Energiewende zu beteiligen und Geld zu sparen. Laut der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) existierten 2016 bereits mehr als 20.000 derartige Anlagen in Deutschland. Langfristig dürfte die Anzahl solch kleiner Solarkraftwerke deutlich steigen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?
  3. Voraussetzungen
  4. Die Vor- und Nachteile
  5. Das Balkonkraftwerk an die Steckdose anschließen
  6. Kosten
  7. Maximalleistung
  8. Was müssen Mieter beachten?
  9. Kann man ein Balkonkraftwerk selber bauen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Balkonkraftwerk ist eine Solaranlage, die Energie erzeugt und diese in das eigene Netz einspeist.
  • Um eine entsprechende Photovoltaikanlage betreiben zu können, ist für gewöhnlich ein Stromzähler mit Rücklaufsperre notwendig.
  • Das Mini-Kraftwerk muss sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim regionalen Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Obwohl der Anschluss an eine Haushaltssteckdose möglich ist, empfiehlt es sich, eher auf spezielle Energiesteckdosen zurückzugreifen.

Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage, die Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandelt, den ein Privathaushalt verbrauchen kann. Der Handel vertreibt entsprechende Systeme unter verschiedenen Bezeichnungen, beispielsweise als „Balkon-Solaranlage“, „Stecker-Photovoltaik“ oder „Ein-Modul-Anlage“. Prinzipiell können Privatpersonen ein Balkonkraftwerk sowohl am Balkon als auch an einer Terrasse oder Fassade anbringen beziehungsweise anbringen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit, entsprechende Photovoltaiksysteme frei aufzustellen.

Lange Zeit war nicht ganz klar, ob die Installation eines Balkonkraftwerks aus rechtlicher Sicht zulässig oder unzulässig ist. Mittlerweile hat sich der Gesetzgeber jedoch eindeutig positioniert, denn seit Mai 2018 erlaubt er die Montage beziehungsweise Nutzung entsprechender Anlagen.

Der Aufbau eines Balkonkraftwerks

Ein Balkonkraftwerk setzt sich aus wenigen Komponenten zusammen: einem Solarmodul, das für die Stromerzeugung verantwortlich ist, und einem integrierten Wechselrichter, der den generierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Über einen Schuko-Stecker werden die Mini-Kraftwerke mit dem Hausstromkreis verbunden. Viele Komplett-Sets beinhalten außerdem ein Befestigungssystem.

Für gewöhnlich eignet sich die technische Ausstattung eines Balkonkraftwerks nicht dafür, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Erzeugt ein Haushalt mehr Energie, als er verbraucht, bietet sich ein Modell mit einem Akku an. Dieser speichert den produzierten Strom, sodass er bei Bedarf bereitsteht.

Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk

Netzbetreiber akzeptieren meistens ein Mini-Kraftwerk nur dann, wenn ein Zähler mit Rücklaufsperre (auch als Zweirichtungszähler bekannt) vorhanden ist. Bei den älteren Ferraris-Zählern besteht nämlich die Möglichkeit, dass diese sich rückwärts drehen, wenn das Balkonkraftwerk Strom einspeist. Allerdings zeigen sich Netzbetreiber in vielen Fällen kooperativ und tauschen den Zähler ohne hohe Zusatzkosten aus.

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen?

Bis 2018 scheiterte die offizielle Genehmigung für Balkonkraftwerke daran, dass unter den Herstellern keine Einigkeit darüber bestand, welche Sicherheitsanforderungen für entsprechende Anlagen erforderlich sind. Im Jahr 2017 erarbeitete die Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) eine Richtlinie für die DIN VDE 0100-511, die sich mit Anforderungen an die Montage von Balkon-Solaranlagen auseinandersetzt. Nach der Norm ist es beispielsweise notwendig, das Modul mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung an das Stromnetz anzuschließen. Viele im Handel vertriebene Geräte erfüllen die Vorgabe jedoch nicht, weshalb hier weiter rechtliche Unklarheit besteht.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber notwendig

Wer ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, muss dieses sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Marktstammdatenregisterverordnung und der Niederspannungsanschlussverordnung. Während für die Meldung bei der Bundesnetzagentur in jedem Fall der Anlagenbetreiber verantwortlich ist, muss die Meldung beim Netzbetreiber bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 600 Watt von einem Elektroinstallateur erfolgen.

Die Vor- und Nachteile eines Balkonkraftwerks

Der wesentliche Vorteil eines Balkonkraftwerks ist, dass Verbraucher weniger Strom von einem Energielieferanten beziehen müssen, was zur Folge hat, dass die Stromrechnung niedriger ausfällt. Darüber sind die Betreiber einer solchen Anlage unabhängiger gegenüber steigenden Strompreisen, die aktuell bei etwa 29 Cent je Kilowattstunde liegen.

Als Nachteil erweist sich, dass eine entsprechende Anlage zunächst eine Investition erfordert. Für gewöhnlich amortisieren sich die Anschaffungskosten jedoch nach ein paar Jahren.

Das Balkonkraftwerk an die Steckdose anschließen

Die Anbieter von Balkonkraftwerken werben damit, dass diese sich via Plug & Play direkt mit der Steckdose verbinden lassen. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) warnt jedoch vor einer solchen Vorgehensweise, da sich Schutzkontaktsteckdosen lediglich für elektrische Verbrauchsgeräte eignen. Daher empfiehlt der Verband spezielle Energiesteckdosen.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Die Anschaffungskosten hängen im Wesentlichen von der Größe beziehungsweise Leistung des Kraftwerks ab. Günstige Geräte sind bereits ab 300 Euro erhältlich. Leistungsstärkere und hochwertige Systeme kosten dagegen zwischen 500 und 800 Euro.

Wie hoch fällt die maximale Leistung eines Balkonkraftwerks aus?

Nach Paragraph 19 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) muss ein Anschlussnehmer beziehungsweise -nutzer „durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind“. Fachleute sehen in diesem Zusammenhang eine Leistung von 600 Watt als Obergrenze für eine normgerechte Elektroinstallation ohne die Hilfe eines Fachmanns. Eine solche Leistung entspricht einem Solarmodul mit einer Fläche von etwa drei Quadratmetern.

Was müssen Mieter beachten?

Wer zur Miete in einem Haus oder einer Wohnung lebt und ein Balkonkraftwerk anbringen möchte, benötigt die Zustimmung des Immobilienbesitzers. Dies begründet sich vor allem mit der Befestigung an der Balkonbrüstung beziehungsweise Fassade. Außerdem sollten Mieter darauf achten, dass sich das Modell an der vorgesehenen Stelle montieren lässt.

Kann man ein Balkonkraftwerk selber bauen?

Auch wenn diese Möglichkeit besteht, empfiehlt sich ein solches Vorhaben nicht. Schließlich handelt es sich bei einem Balkonkraftwerk um ausgeklügelte Technik mit aufeinander abgestimmten Komponenten. Beim Versuch, eine entsprechende Anlage selbst zu bauen, besteht für Laien ein großes Risiko, Schäden zu erleiden. Es ist jedoch problemlos möglich, eine entsprechende Anlage selbst zu installieren.

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