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Urteil: Wärmedämmung darf Grundstücksgrenze überragen

12.11.2021 | 10:32

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Die nachträgliche Wärmedämmung eines Mehrfamilienhauses sorgte in Köln für Streit unter Nachbarn, weil dadurch die Grundstücksgrenze überschritten wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt über den Fall. Die Richter entschieden, dass für Altbauten andere Regeln gelten als für Neubauten.

Nachbarn müssen bei einer nachträglichen Wärmedämmung einen leichten Überbau auf ihr Grundstück hinnehmen - dies gilt jedenfalls bei Altbauten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Neubauten müssten so geplant sein, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.

BGH: Wärmedämmung und Klimaschutz liegen um allgemeinen Interesse

Das höchste deutsche Zivilgericht stellte damit zugleich klar: Die Bundesländer dürfen die grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln (Az. V ZR 115/20). Mit der energetischen Gebäudesanierung solle Energie eingespart werden; dies liege angesichts des Klimaschutzes im allgemeinem Interesse, so der BGH.

Regeln in anderen Bundesländern

Vergleichbare Regelungen gibt es nach Angaben des BGH in den Nachbargesetzen vieler Bundesländer, darunter in Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Berlin.

"Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer für Regelungen dieser Art, die in mehreren Landesnachbargesetzen enthalten sind, ist gegeben", stellten die Karlsruher Richter nun fest. Landesrecht dürfe Beschränkungen vorsehen, selbst wenn es eine ähnliche Bundesregelung gibt. Voraussetzung sei, dass diese an einen 'anderen Tatbestand' anknüpften und die Grundkonzeption des Bundesgesetzes gewahrt bleibe.

Bei landesrechtlichen Regelungen zur nachträglichen Wärmedämmung, die einen vorsätzlichen Überbau erlauben, sei dies der Fall. Sie setzen dem BGH zufolge voraus, dass die Dämmung eines an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäudes im Nachhinein wegen neuer öffentlich-rechtlicher Zielvorgaben oder moderner Baustandards nötig wurde.

Landesvorschrift war zuvor als verfassungswidrig eingestuft worden

Damit war die Revision eines Eigentümers gegen ein Urteil des Landgerichts Köln erfolgreich, das die Landesvorschrift als verfassungswidrig eingestuft hatte. Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts, das den Überbau nach Landesrecht erlaubt, wird wieder hergestellt. Ein Sachverständiger hatte zuvor festgestellt, dass die Wärmedämmung des vor mehreren Jahrzehnten errichteten Mehrfamilienhauses von innen nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden könne.

Experten rechnen mit weiteren Streitigkeiten zu Wärmedämmungen

Angesichts der Klimaschutzziele der Politik könnten solche Nachbarstreits künftig häufiger vorkommen, schätzt Beate Heilmann, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das sieht auch Axel Gedaschko so, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Er verweist darauf, dass insbesondere wenig oder nicht gedämmte Gebäude nun eine neue Dämmhülle bekommen müssen. "Wenn es um grenzüberschreitende Wärmedämmung geht, besteht bei immer höheren Dämmdicken - wie bei vielen anderen Nachbarschaftskonflikten, wenn es um Grundstücksgrenzen geht - ein erhöhtes Streitpotenzial."