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Was bietet 5G-Mobilfunk? Acht Fragen und Antworten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 5. Mobilfunkgeneration (5G) ist um ein Vielfaches schneller als LTE.
  • Die Frequenzen wurden im Frühjahr 2019 für mehrere Milliarden Euro versteigert.
  • 5G treibt die Vernetzung von Maschinen im Internet der Dinge (IoT) an.
  • Das 5G-Netz wird aktuell ausgebaut und ist noch nicht flächendeckend verfügbar.
  • Privatkunden können 5G mit kompatiblen Endgeräten und entsprechenden Tarifen nutzen.

Das ultraschnelle mobile Internet 5G nimmt an Fahrt auf. Im Juni 2019 ging die Frequenzauktion zu Ende – und bescherte Deutschland einen vierten Netzbetreiber: 1&1 Drillisch. Doch wie weit ist der Netzausbau mittlerweile? Und was haben Verbraucher heute schon vom schnellen Datenfunk? Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mobilfunkstandard 5G auf einen Blick:

1. Was genau ist 5G?

Das Kürzel steht für 5. Mobilfunkgeneration. Die zweite Generation (GPRS bzw. EDGE) startete 1992, 3G (UMTS) 2004, 4G (LTE) 2010. Mit dem Sprung in den nächsten Mobilfunkstandard könnte ein Downloadtempo von 10 Gigabit pro Sekunde erreicht werden. Damit ist 5G grob gesagt 100 Mal schneller als es bei einem guten LTE-Download bisher der Fall ist. Wichtig ist auch die sogenannte Latenzzeit, also die Verzögerung bei der Übertragung. Diese könnte nun bei einer Millisekunde liegen und damit fast in Echtzeit übertragen.

2. Warum ist die Technologie so wichtig?

5G soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sichern. Bisher ist Deutschland in Sachen schnelles Internet hinten dran, mit dem neuen Standard könnte das anders werden.

5G nutzt vielen Branchen: Autobauer setzen auf autonom fahrende Pkw und Lkw, die auch dank 5G-Datenübertragung genau Bescheid wissen über das Glatteis in der nächsten Kurve – schließlich bekommen sie die Info vom vorausfahrenden Fahrzeug. Die Industrie setzt auf Maschinen, die dank der Datenströme untereinander besser kommunizieren und Arbeitsabläufe verbessern, und Logistiker wissen genau um die Laderaum-Kapazitäten ihrer Lastwagen auf den Straßen.

3. Was haben private Verbraucher vom schnellen Netz?

Bis 5G flächendeckend bei Verbrauchern ankommt, wird es noch dauern – doch es ist Bewegung im Markt. Zum einen musste erst der Verkauf 5G-tauglicher Smartphones anlaufen. Im Juni 2019 kam Samsungs erstes 5G-Smartphone in Deutschland auf den Markt, darauf folgten Huawei, Oppo, LG oder Motorola. Apple-Kunden mussten sich bei der 5G-Nutzung bis zum Release des iPhone 12 im Jahr 2020 gedulden. Seit Mitte 2021 hat bereits mehr als jedes zweite neu erschienene Smartphone in Deutschland 5G an Bord, darunter auch Geräte aus der Mittelklasse. Zum Start war das ultraschnelle Internet vor allem als Option in hochpreisigen Premiumtarifen zu bekommen. Inzwischen wird 5G als Inklusiv-Leistung oder zubuchbare Option immer mehr zum Standard – jedoch bislang nur bei den Netzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefonica/O2 und 1&1 sowie bei Service-Providern.

Wer 5G nutzen möchte, benötigt nicht nur ein kompatibles Gerät mit passendem Tarif, sondern auch 5G-Empfang. Der Netzausbau kam erst ein Jahr nach der Frequenzversteigerung so richtig ins Rollen. Der schnelle Datenfunk wird also erst mit wachsender Netzabdeckung sowie größerer Geräte- und Tarifauswahl bei privaten Mobilfunkkunden ankommen. Die Anforderungen vieler Verbraucher wären schon gut bedient, wenn das LTE-Netz (4G) besser ausgebaut wäre und es nicht bei der bestehenden Technologie noch Funklöcher gäbe.

4. Welche Auflagen müssen die Provider erfüllen?

Im November 2018 wurden die endgültigen Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzauktion verabschiedet. Die Provider, also die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica, müssen demnach schärfere Auflagen erfüllen als die Netzagentur noch Monate zuvor vorgesehen hatte. 98 Prozent der Haushalte in Deutschland sollen bis Ende 2022 Zugang zu schnellem mobilem Internet bekommen.

Auch Autobahnen, Bund- und Landstraßen sowie alle Zugstrecken und wichtige Wasserstraßen sind in der Versorgungsverpflichtung enthalten, teilweise liegt hier die Frist bei Ende 2024. Verschärft wurden auch die Verpflichtungen, über ein Roaming zu verhandeln.

5. Wird 5G in Deutschland flächendeckend eingeführt?

Schnelles Internet überall – das klingt verlockend. Daher forderten Politiker verschiedener Couleur eine 5G-Abdeckung auch auf dem Land, damit sich auch dort Firmen ansiedeln und Jobs entstehen. Die Unternehmen verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung wahnsinnig teuer sei und technisch oft gar nicht notwendig. Der flächendeckende Ausbau ist nun auch keine Bedingung der Bundesnetzagentur. Allerdings dürfen Firmen, Universitäten und andere Organisationen selbst lokale 5G-Netze errichten, wenn die Provider keines anbieten. Zudem muss nicht jeder Netzbetreiber alle Verkehrsrouten versorgen, sondern nur alle Firmen zusammengenommen. Soll heißen: Fährt man zum Beispiel im Zug, könnte man doch noch in ein Funkloch kommen, weil dort nur Funkmasten eines anderen Netzbetreibers stehen. Die Netzagentur setzt hier auf Wettbewerb. Ihr Kalkül: Der Betreiber mit dem Funkloch im Netz will mit dem Konkurrenten gleichziehen und installiert dort schleunigst eigene Antennen.

Die Vorgaben beziehen sich im Übrigen auf technische Rahmendaten, nicht auf 4G oder 5G: Verlangt wird eine Mindestübertragungsrate von 100 MBit pro Sekunde beziehungsweise 50 MBit pro Sekunde. Das wäre mitunter auch mit LTE-Antennen machbar – also nicht so teuer für die Netzbetreiber wie bei einer reinen 5G-Verpflichtung.

6. Wie weit ist der 5G-Ausbau vorangeschritten?

Die Telekom ersteigerte mit 13 Blöcken die meisten Frequenzblöcke, dicht gefolgt von Vodafone. Telefonica ging mit neun Blöcken aus der Auktion hervor, Neueinsteiger Drillisch mit sieben Blöcken. Insgesamt nahm der Bund mit der Frequenzversteigerung knapp 6,6 Milliarden ein. Kritiker beurteilten die Einnahmen als zu hoch und sehen den Netzausbau gefährdet. Zudem wiesen die Anbieter darauf hin, dass es schwierig sei, geeignete Antennenstandorte zu finden: Genehmigungsverfahren ziehen sich lange hin oder Anwohner verhindern die Erschließung des Standortes. Die Bundesnetzagentur teilte mit, dass die 5G-Netzabdeckung Anfang Januar 2022 bereits 57,5 Prozent der Fläche Deutschlands erreicht habe.

  • Der Netzbetreiber Telekom plante den 5G-Start zunächst in den Pilotstädten Berlin und Bonn, danach folgten Darmstadt, Hamburg, Leipzig und München. Im Juni 2020 versorgte das Unternehmen über 1.000 Städte und Gemeinden ganz oder teilweise mit dem neuen Mobilfunkstandard. Laut Bundesnetzagentur lag die 5G-Abdeckung im Telekom-Netz Anfang 2022 bei 91 Prozent der Haushalte – das ist der Spitzenwert unter den Anbietern.
  • Mitte Juli 2019 startete Vodafone die ersten kommerziellen 5G-Netze in Düsseldorf, Köln, Dortmund und anderen Städten, auch im EU-Ausland. Außerdem stattet Vodafone Fußballstadien oder Tankstellen mit leistungsfähigem Datenfunk aus. Auch in der Fläche nimmt der Provider den Ausbau in Angriff. Bis zur flächendeckenden Abdeckung wird es jedoch noch dauern. Anfang 2022 kam Vodafone auf eine Netzabdeckung von 55 Prozent der Haushalte.
  • Telefonica/O2 will 5G bis Ende 2022 in 30 Großstädte mit 16 Millionen Einwohnern bringen, darunter große Teile von Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main. Aktuell kommt Telefonica/O2 auf mehr als 30 Prozent der Haushalte.
  • Der Neuling im Bund der Netzbetreiber – 1&1 Drillisch – hat dagegen noch nicht mit dem Bau von 5G-Masten begonnen.

7. Macht die Bundesnetzagentur "nationales Roaming" zur Pflicht?

Die Netzagentur entschied sich gegen "nationales Roaming" – und wird dieses auch nach aktueller Rechtslage nicht vorschreiben. Sie verlangte stattdessen ein "Verhandlungsgebot". Verhandelt ein alteingesessener Netzbetreiber also nicht mit dem Neueinsteiger, könnte die Regulierungsbehörde intervenieren und Bußgelder verhängen.

Neueinsteiger wie United Internet (1&1) hatten vor der Frequenzauktion entschieden nationales Roaming als Vorgabe gefordert, denn damit hätten sie mit einem kleinen eigenen 5G-Netzwerk starten können – und wären gleichzeitig auch bundesweit verfügbar. Drillisch könnte also den Wettbewerb am Mobilfunkstandort Deutschland mit günstigen Preismodellen verändern – zum Vorteil der Verbraucher. Auch die Politik wertete das "nationale Roaming" größtenteils positiv, da durch den Neueinsteiger mehr Wettbewerb entstünde und die Preise für die Verbraucher fielen, so die Annahme. Aus der großen Koalition waren bereits im Vorfeld der Auktion Forderungen laut geworden, das Telekommunikationsgesetz zu ändern, um lokales Roaming zu ermöglichen. Von der verbesserten Netzabdeckung würden vor allem Nutzer in strukturschwachen Gebieten profitieren. Doch die Mobilfunkbetreiber sperren sich bislang gegen die Öffnung der Netze für andere Betreiber und sehen Investitionen gefährdet.

Zunächst dauerten die Verhandlungen über nationales Roaming zwischen 1&1 Drillisch und den Platzhirschen noch an. Drillisch sah sich bei den bisherigen Angeboten der Netzbetreiber benachteiligt. Diese wiederum warfen dem Neueinsteiger vor, ein komplett "risikoloses" Geschäftsmodell zu fordern, bei dem die großen Provider alle Risiken tragen. Die Verzögerungen gingen vor allem zu Lasten der Mobilfunkkunden. Je zäher die Verhandlungen, desto länger dauert der Aufbau eines flächendeckenden und bezahlbaren 5G-Netzes. Erst 2021 kam ein Roaming-Deal zwischen Telefonica/O2 und Drillisch zustande, bei dem der neue Mobilfunkstandard aber nicht inbegriffen ist. Drillisch plant nun, sein eigenes 5G-Netz aufbauen. Nach den Auflagen der Bundesnetzagentur muss der Anbieter bis Ende 2022 mindestens 1.000 eigene 5G-Standorte betreiben.

8. Ist 5G eine Alternative zum stationären Internetanschluss?

5G wird nicht nur als schneller mobiler Datenfunk eine wichtige Rolle spielen, sondern auch als Alternative zum stationären DSL- oder Kabelanschluss. Gerade in Regionen, in denen kein leistungsstarker Breitbandanschluss zur Verfügung steht, kann 5G schnelles Internet in die eigenen vier Wände bringen. Die Mobilfunkanbieter haben unterschiedliche 5G-Router als Ersatz für den DSL- oder Kabelanschluss im Angebot, so etwa Vodafones Gigacube oder die Speedbox der Telekom. Bereits der Vorgängerstandard LTE diente als Festnetzersatz in weniger gut ausgebauten Regionen.