Tilgungsfonds
Das Prinzip des Tilgungsfonds reicht bis in das Jahr 1716 nach England zurück. Um die Staatsschulden zu nivellieren, sollten eingesparte Zinsen zurückgezahlter Schulden in diesen Fonds einfließen, um so lange durch weitere Zuflüsse und den Zinseszinseffekt Kapital aufzubauen, bis die Verschuldung des Staates mit einer Zahlung aufgehoben werden könnte. Die Bundesregierung erließ im Jahr 2009 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“. Dieses Sondervermögen stellte 20,4 Milliarden Euro, unter anderem zur Finanzierung der Abwrackprämie, bereit. Die Finanzierung erfolgte durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 25 Milliarden Euro, die Rückführung durch die Beträge getilgter Kredite.
Tilgungsfonds und Eurokrise
Im Rahmen der Finanzkrise in Europa wurden immer wieder Stimmen laut, einen Tilgungsfonds auf europäischer Ebene einzuführen. Einer der Vorschläge lautete, damit alle Staatsverschuldungen, die über der Maastrichtgrenze von 60 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandproduktes, zu übernehmen. Die Finanzierung sollte über eine europäische Anleihe erfolgen. Kritik an diesem Vorschlag kam auf, da nicht jedes Land über eine gesetzlich verankerte Schuldenbremse verfügt und die Nachwirkungen eines solche Fonds noch die nächsten 20 Jahre zu spüren seien, da in diesem Zeitraum die Schulden des Fonds hätten getilgt sein müssen.
Tilgungsfonds außerhalb der Politik
Tilgungsfonds spielen aber nicht nur in Bezug auf Staatsfinanzen eine Rolle. Sie können grundsätzlich von jedem Emittenten einer Anleihe eingerichtet werden. Ziel eines solchen Fonds ist es, während der Laufzeit der Anleihe ein Sondervermögen aufzubauen, welches zur abschließenden Tilgung der Anleihe genutzt wird. Während des Ansparvorganges wird der Tilgungsfonds von einem Treuhänder geführt und überwacht.