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Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer (KSt) besteuert die Gewinne, welche juristische Personen erzielen. Sie stellt das Pendant zur Einkommenssteuer für natürliche Personen dar. Die Körperschaftssteuer gilt nicht nur für Körperschaften, sondern auch für Anstalten und Stiftungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Körperschaftssteuer in Deutschland beträgt 15 Prozent.
  • Unternehmensgewinne werden international in unterschiedlicher Höhe besteuert.
  • Darüber hinaus kann die Besteuerung in verschiedenen Vorgehensweisen stattfinden.

Doppelbelastung

In Deutschland gilt die bewusste Doppelbesteuerung auf die Gewinne. Das Unternehmen muss seine Gewinne zunächst mit der Körperschaftssteuer versteuern. Erfolgt anschließend eine Ausschüttung der Gewinne an Anteilseigner, werden diese Gewinne erneut versteuert, im Fall einer Dividendenzahlung mit 25 Prozent.

Die Höhe der Körperschaftssteuer

Die Höhe der Körperschaftssteuer liegt deutlich unterhalb der Progression der Einkommenssteuer: Sie beläuft sich in Deutschland auf 15 Prozent zuzüglich fünf Prozent Solidaritätszuschlag. In der Summe werden die Gewinne einer juristischen Person mit 15,825 Prozent belastet.

Steuersystem in Deutschland: Tarifermäßigung

Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist international nicht einheitlich. Neben unterschiedlichen Steuersätzen liegen auch verschiedene Vorgehensweisen zugrunde.

Die Tarifermäßigung, in Deutschland gebräuchlich, sieht entweder eine Pauschalierung der Steuersätze oder eine teilweise Entlastung durch eine niedrigere Besteuerung vor. Gewinnverschiebungen innerhalb eines Konzerns werden häufig steuerfrei gestellt.

Systeme ohne Tarifermäßigung

Der Anteilseigner muss die erhaltene Ausschüttung in voller Höhe versteuern. Schüttet eine Kapitalgesellschaft Gewinne an eine andere Kapitalgesellschaft aus, fallen darauf häufig keine Steuern mehr an.

Vollanrechnungssysteme

Diese Systeme vermeiden eine Doppelbesteuerung bei grenzübergreifenden Zahlungen oder eine Doppelbelastung bei Zahlungen im Inland. Anteilseigner, und damit Begünstigte bei Ausschüttungen, können die gezahlte Körperschaftssteuer auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen.

Teilanrechnungssysteme

Diese funktionieren analog zu den Vollanrechnungssystemen, bergen jedoch die Einschränkung, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Körperschaftssteuer auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden kann.

Dividendenfreistellungsverfahren

Diese Form greift bei Zahlungen bei einigen Staaten im Inland und sieht von einer weiteren, zusätzlichen Besteuerung ausgezahlter Dividenden beim Anteilseigner ab.

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