Due Diligence
Dieser Begriff stammt aus dem amerikanischen Aktienrecht und lässt sich am Besten mit „angemessener Sorgfalt“ übersetzen. Hintergrund ist die Haftung eines Prüfers im Zusammenhang mit der Bewertung eines Unternehmens oder einer Immobilie im Zusammenhang mit dem Börsengang oder Verkauf. Der Prüfer unterzieht das Unternehmen oder die Immobilie einer gewissenhaften Prüfung hinsichtlich des aktuellen Zustandes und der künftigen Gewinnerwartungen. Der Prüfer haftet dem Erwerber gegenüber, wenn die Übernahme sich letztendlich als nicht-gewinnbringend herausstellt. Dieser Haftung kann er sich aber entziehen, wenn er nachweisen kann, dass die Prüfung der Unterlagen mit der angemessenen Sorgfalt, der Due Diligence erfolgte.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt unterschiedliche Anlässe für Due Diligence: Buy Side Due Diligence, Vendors Due Diligence, der Börsengang und Outsourcing Due Diligence.
- Zu den Schwachstellen der Due Dilligence gehören: der Prüfungsprozess, die Differenz des Kenntnisstandes zwischen Käufer und Verkäufer und die Vergütung.
Unterschiedliche Anlässe für Due Diligence
Je nach Ausgangslage für die Prüfung wird nach unterschiedlichen Due-Diligence-Ansätzen differenziert:
Buy Side Due Diligence
In diesem Fall wählt der Käufer die Sachverständigen aus, die für ihn die Prüfung vornehmen sollen. Der Prüfung liegen unterschiedliche Ansätze zugrunde. Will der Käufer expandieren und plant den Zukauf eines Unternehmens, werden langfristige strategische Ziele verfolgt. Ein Finanzinvestor sieht demgegenüber eher das Ziel eines kurz- bis mittelfristigen Weiterverkaufs mit möglichst großer Marge.
Vendors Due Diligence
Im Fall der Vendors Due Diligence beruft der Verkäufer die Sachverständigen. In diesem Fall gilt es, den Wert des Unternehmens oder des Unternehmensteils festzustellen und im Vorfeld des Verkaufs eventuelle Schwachstellen aufzudecken, die es vor dem Verkauf mit dem Ziel eines höheren Verkaufserlöses noch zu beseitigen gilt. Soll das zu verkaufende Objekt mehreren Käufern angeboten werden, ist es außerdem deutlich effizienter nur ein Gutachten erstellen zu lassen, als dass jeder Interessent selbst einen Sachverständigen schickt.
Der Börsengang
Das Wertpapiergesetz schreibt im Paragraf 3 vor, dass vor einem Börsengang ein Emissionsprospekt erstellt werden muss, der die Anleger mit allen wichtigen Informationen über das Unternehmen umfassend versorgt. Entstehen Anlegern Schäden durch falsche oder unvollständige Informationen, haften der Emittent, die den Börsengang begleitenden Unternehmen sowie alle darin involvierten Personen. Die Due Diligence bei einem Börsengang soll sicherstellen, dass alle diese Risiken der unvollständigen Information komplett eliminiert sind.
Outsourcing Due Diligence
Diese Variante greift überwiegend in der IT-Branche. Prüfungsgegenstand sind hier zum einen die auszulagernden Maschinen, zum anderen die Qualifikation der Mitarbeiter und die Prozesse, die der Ausführung der Aufgaben zugrunde liegen. Hier geht es in der Regel um Ausschreibungen. Die Dienstleister machen sich somit ein Bild über die Infrastruktur des ausschreibenden Unternehmens, um darauf abgestellt ein Angebot abgeben zu können.
Schwachstellen der Due Diligence
Auch wenn die Vorgehensweise einer solchen Prüfung sinnvoll klingt, hat sie auch Schwachstellen. Eine davon ist der Prüfungsprozess selbst, der häufig mittels standardisierter Checklisten vorgenommen wird. Diese Checklisten berücksichtigen oftmals nicht die individuellen und sehr speziellen Anforderungen des Auftraggebers, sondern sind in einigen Punkten zu allgemein gehalten. Ein weiterer Schwachpunkt ist die Differenz des Kenntnisstandes zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich sehr spezifischer Sachverhalte in Bezug auf das zur Disposition stehende Objekt. Es kommt immer wieder vor, dass diese für die Kaufentscheidung notwendigen Informationen nicht transparent genug herausgearbeitet werden, um einen Informationsgleichstand zwischen den Parteien zu erreichen. Als dritter kritischer Punkt gilt die Vergütung. In Deutschland nicht zulässig, wird in anderen Ländern durchaus ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart. Kommt es nicht zu einem Verkauf, erhält der Sachverständige nur ein gekürztes Honorar. Daraus resultiert jedoch beim Due Diligence Durchführenden ein Interessenskonflikt, der dazu führen kann, dass Informationen verkaufsfördernd, aber nicht der Realität oder den Ansprüchen des Erwerbers gemäß aufbereitet werden.
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