Bankenaufsicht
Plakativ formuliert, stellt die Bankenaufsicht eines Landes das Funktionieren des jeweiligen nationalen Finanzmarktes sicher. Bankenregulierung und Bankenaufsicht werden häufig synonym verwendet. Streng genommen setzt die Bankenregulierung jedoch die juristischen Leitplanken, innerhalb derer sich die Banken bewegen. Die Bankenaufsicht achtet darauf, dass diese eingehalten werden. Innerhalb der Eurozone muss zwischen zwei Systemen der Bankenaufsicht unterschieden werden. Zum einen liegt diese Aufgabe primär bei den nationalen Zentralbanken. Die europäische Bankenaufsicht (EBA) mit Sitz in London entwickelt lediglich einheitliche Standards für ein harmonisches Vorgehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt jedoch ab Herbst 2014 die Kontrolle der Banken, deren Bilanzsumme 30 Milliarden Euro übersteigt oder deren Bilanzsumme das Äquivalent von 20 Prozent der Wirtschaftsleistung des jeweiligen Landes ausmacht.
- Die Aufgaben der Bankenaufsicht
- Die gesetzlichen Grundlagen
- Die Überwachung des operativen Geschäftsbetriebes
- Informationsquellen
- Maßnahmen zur Umsetzung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Aufgaben der Bankenaufsicht für Deutschland regelt der Paragraf 6 des Kreditwesengesetzes (KWG).
- Zur Überwachung des laufenden Geschäftsbetriebes zählt in erster Linie, zu kontrollieren, dass eine Bank über ausreichend haftendes Eigenkapital verfügt.
- Verstößt ein Kreditinstitut gegen Vorgaben oder Auflagen, stehen verschiedene Sanktionen zur Verfügung.
Die Aufgaben der Bankenaufsicht
Die Aufgaben der Bankenaufsicht für Deutschland regelt der Paragraf 6 des Kreditwesengesetzes (KWG). Darin ist festgelegt, dass die Bankenaufsicht, in Deutschland aufgeteilt zwischen Bundesbank und der Bafin, möglichen Missständen in dem Geschäftsfeld der Finanzdienstleistungen entgegenwirken muss. Zu diesen Missständen zählen Ereignisse, welche
- die Einlagen der Kunden, die den Banken anvertraut wurden, gefährden könnten;
- dazu führen, dass die Durchführung der Geschäftstätigkeit einer Bank gemäß KWG nicht gegeben ist, oder
- der gesamten Volkswirtschaft erhebliche Nachteile bringen können.
Die Kontrolle der Institute richtet sich in erster Linie nach Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit. Die gesetzliche Grundlage für die Kontrolle basiert auf dem KWG, welches zum Ziel hat, möglichen Fehlentwicklungen bereits im Vorfeld entgegenzuwirken. Die Aufgabenteilung zwischen Bafin und Bundesbank macht den Unterschied zwischen Regulierung und Aufsicht deutlich. Die Bafin erlässt die notwendigen Richtlinien in Bezug auf das Bankgeschäft, die Bundesbank kontrolliert deren Umsetzung.
Die gesetzlichen Grundlagen
Neben dem KWG greifen noch weitere gesetzliche Grundlagen für die Regulierung und Überwachung der Banken in Deutschland. Dazu zählen:
- das Bundesbankgesetz (BBankG);
- als deutsche Umsetzung der Vorgaben von Basel II die Solvabilitätsverordnung (SolvV);
- die Mindestanforderung an das Risikomanagement (BA).
Da Kreditinstitute für die Gründung besondere Auflagen erfüllen müssen, bezieht sich die Aufsichtsführung nicht nur auf die Überwachung des laufenden Geschäftsbetriebes, sondern auch auf die Einhaltung der Voraussetzungen im Fall einer Neugründung.
Die Überwachung des operativen Geschäftsbetriebes
Zur Überwachung des laufenden Geschäftsbetriebes zählt in erster Linie, zu kontrollieren, dass eine Bank über ausreichend haftendes Eigenkapital verfügt. Um das Kreditausfallrisiko auffangen zu können, müssen mindestens acht Prozent der ausgereichten Kredite als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Ein weiterer Punkt ist die Überwachung der Liquidität. Die Kreditinstitute müssen ihre Gelder so anlegen, dass jederzeit eine Zahlungsfähigkeit besteht. Die Bafin prüft zudem, ob das bankeninterne Risikomanagement ausreichend funktioniert, damit eine Bank jederzeit mögliche Fehler erkennt und ihnen aktiv gegensteuern kann.
Informationsquellen
Zum einen prüft die Bankenaufsicht den jährlichen Geschäftsabschluss. Da die Spanne von einem Jahr jedoch zu lange ist, um eventuelle Gefahren rechtzeitig zu erkennen, müssen die Institute Monatsausweise vorlegen. Diese beinhalten die wichtigsten Bilanzkennziffern und die Abweichungen zur vorherigen Kontrollperiode. Der Meldepflicht unterliegen auch Großkredite, Millionenkredite und Organkredite sowie Beteiligungen mit einem Volumen von über zehn Prozent. Darüber hinaus müssen die Banken die Aufsicht über Veränderungen in Bezug auf die Geschäftsleitung oder das Filialnetz in Kenntnis setzen.
Maßnahmen zur Umsetzung
Verstößt ein Kreditinstitut gegen Vorgaben oder Auflagen, stehen verschiedene Sanktionen zur Verfügung. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zur vollständigen Schließung einer Bank. Wird die Befähigung der Geschäftsleitung zur Führung einer Bank als nicht ausreichend eingestuft, kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass diese abberufen und durch einen Sonderbeauftragten ersetzt wird.
Verwandte Themen
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