Auslandsfonds
Bei einem Auslandsfonds handelt es sich um einen Investmentfonds, der außerhalb der Grenzen Deutschlands aufgelegt und verwaltet wird. Die Fondsgesellschaft kann durchaus Tochterunternehmen einer deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft sein. Am häufigsten werden in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Auslandsfonds in Luxemburg aufgelegt. Für Anleger sind sie an dem Namenszusatz SICAV erkennbar.
- Das Merkmal eines Auslandsfonds
- SICAV als Dachfonds
- Besteuerung von Auslandsfonds
- Vorsicht vor Doppelbesteuerung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Auslandsfonds, der nach dem SICAV-Muster konzipiert ist, unterscheidet sich gravierend von einem deutschen Fonds.
- Auslandsfonds, gerade nach SICAV-Muster, werden in der Regel als thesaurierende Fonds aufgelegt.
- Verkauft ein Anleger seine Anteile eines SICAV-Fonds, kassiert der Fiskus zunächst 25 Prozent Abgeltungssteuer auf die Differenz zwischen Ankaufspreis der Fondsanteile und dem Verkaufserlös.
Das Merkmal eines Auslandsfonds
Ein Auslandsfonds, der nach dem SICAV-Muster konzipiert ist, unterscheidet sich gravierend von einem deutschen Fonds. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland trennt das Eigenkapital strikt vom Sondervermögen der Anleger. Die Rechtsform der GmbH ist in Deutschland nicht unüblich. Bei einem Unternehmen nach dem SICAV-Konzept handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit variablem Grundkapital. Die Anleger beteiligen sich, einfach formuliert an der AG, die wiederum das Eigenkapital in Aktien anderer Unternehmen investiert. Besteht erhöhter Kapitalbedarf für weitere Zukäufe, können eigene neue Aktien ausgegeben werden, besteht geringerer Bedarf, können eigene Aktien zurückgekauft werden. Der Anleger ist also direkt an dem Fonds beteiligt.
SICAV als Dachfonds
Ein SICAV-Fonds kann als Dachfonds über mehrere Unterfonds verfügen. Der Anleger ist dann nur an dem Unterfonds beteiligt, für den er gezeichnet hat. Kommt es zu einer Insolvenz eines der Unterfonds, sind die anderen Unterfonds davon nicht betroffen. Bei einem SICAV handelt es sich um eine jeweils eigenständige Rechtseinheit. Für die Sub-Fonds gilt allerdings, dass sie nur durch eine übergeordnete Verwaltungseinheit gesteuert werden.
Besteuerung von Auslandsfonds
Auslandsfonds, gerade nach SICAV-Muster, werden in der Regel als thesaurierende Fonds aufgelegt. Das heißt für den Anleger, dass die Erträge nicht einmal jährlich ausgeschüttet werden, sondern sofort wieder in neue Investmentanteile angelegt werden. Während bei deutschen Fonds diese Erträge als „ausschüttungsgleiche Erträge“ sofort mit der Abgeltungssteuer belegt werden, entfällt die Besteuerung im Ausland. Was sich für den Anleger zunächst verlockend anhört, kann jedoch teuer werden.
Vorsicht vor Doppelbesteuerung
Verkauft ein Anleger seine Anteile eines SICAV-Fonds, kassiert der Fiskus zunächst 25 Prozent Abgeltungssteuer auf die Differenz zwischen Ankaufspreis der Fondsanteile und dem Verkaufserlös. Die Rechtslage sieht für den Anleger jedoch vor, dass er jedes Jahr die thesaurierten Ausschüttungen in der Steuererklärung angeben und damit versteuern muss. Um einer Doppelbesteuerung bei Verkauf der Anteile zu entgehen, ist der Nachweis der bereits gezahlten Steuer unumgänglich.
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