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Aktiengesellschaft

Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine von fünf in Deutschland möglichen Arten einer Kapitalgesellschaft. Der Einzahlung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft steht die damit verbundene Ausgabe von Aktien gegenüber – Anteilsscheine, welche die Zeichner des Grundkapitals im Gegenzug erhalten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz geregelt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Kontrollorgane einer Aktiengesellschaft
  3. Die Aktionäre
  4. Aktiengesellschaften als Indikator der Wirtschaft
  5. Die Historie der Aktiengesellschaft
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktiengesellschaften haben 3 Kontrollorgane: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre.
  • Aktionäre haben Anspruch auf Zahlung einer Dividende, auf einen Anteil am Liquidationserlös und auf Bezugsrechte bei Kapitalerhöhung und verfügen über Verwaltungsrechte.
  • Aktien können entweder im außerbörslichen Handel oder an der Börse ge- oder verkauft werden.

Die Kontrollorgane einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft wird durch drei Organe geleitet, respektive kontrolliert.

Der Vorstand

Die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft liegt beim Vorstand. Setzt sich der Vorstand aus mehreren Personen zusammen, gibt es in der Regel einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher. Während der Vorsitzende vom Aufsichtsrat berufen wird, wählen die Mitglieder des Vorstandes den Sprecher. Bei den Vorständen einer Aktiengesellschaft handelt es sich um Mitarbeiter mit einem Dienstvertrag. Der Vorstand leitet das Unternehmen, ohne dass jede Aktivität kontrolliert wird. Dennoch haften die einzelnen Vorstandsmitglieder dem Unternehmen gegenüber mit ihrem gesamten Vermögen.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat beruft die Vorstandsmitglieder und den Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Vorstandstätigkeit, kommt allerdings nur in bestimmten Zyklen zusammen. Das Gremium setzt sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Berufung in den Aufsichtsrat erfolgt für maximal vier Jahre. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates, die ordentlichen und außerordentlichen Jahreshauptversammlungen einzuberufen und darüber hinaus den Prüfer für den Jahresabschlussbericht zu bestellen.

Die Hauptversammlung

Die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Aktionäre stellt das beschlussfassende Organ einer Aktiengesellschaft dar. Inhaber von klassischen Stammaktien verfügen bereits mit dem Besitz einer Aktie über ein vollwertiges Stimmrecht und Rederecht. Die Hauptversammlung beschließt Änderungen zur Satzung, beispielsweise Kapitalerhöhungen, entlastet den Vorstand und bestellt die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die Depotbanken, welche die Aktien der Aktionäre im Depot verwahren, bieten die Wahrnehmung der Interessen eines Aktionärs bei der Hauptversammlung an. Es fällt schwer, sich eine Hauptversammlung einer großen Aktiengesellschaft, einer Bluechips-Company, vorzustellen, bei der auch tatsächlich alle Anleger anwesend sind.

Die Aktionäre

Die Aktionäre als Geldgeber einer AG haben gegenüber der Geschäftsleitung Rechte. Der wirtschaftliche Rechtsanspruch erstreckt sich

  • auf Zahlung einer Dividende, so es zu einer Ausschüttung kommt,
  • auf einen Anteil am Liquidationserlös, sofern das Unternehmen aufgelöst wird
  • und auf Bezugsrechte, sofern das vorhandene Kapital erhöht werden soll.

Neben diesen Vermögensrechten verfügen die Aktionäre auch noch über Verwaltungsrechte. Die Verwaltungsrechte schließen das Recht ein, eine Hauptversammlung einberufen zu lassen, die Teilnahme an der Hauptversammlung und das Stimmrecht. In Bezug auf das Stimmrecht existiert allerdings eine Ausnahme. Vorzugsaktien bieten dem Aktionär eine der Stammaktie gegenüber eine höhere Dividende, schließen jedoch ein Stimmrecht aus.

Aktiengesellschaften als Indikator der Wirtschaft

Eine Aktiengesellschaft muss nicht zwingend an der Börse notiert sein. Es ist auch möglich, Aktien im außerbörslichen Handel zu kaufen und zu verkaufen. Befinden sich die Papiere nicht im Streubesitz, sondern in den Händen ausgewählter Aktionäre, findet kein Handel statt.

Die Aktienkurse der an der Börse gehandelten Unternehmen spiegeln jedoch die Erwartung der Händler an die einzelnen AGs wider und geben damit Aufschluss über die Erwartungshaltung an den Markt. Steigende Kurse sind ein Indiz dafür, dass mit künftigen Gewinnen gerechnet wird, die Unternehmen also erfolgreich operieren. Fallenden Kursen liegt die Annahme zugrunde, dass das Wachstum ausbleibt, die Wirtschaft rückläufig sein wird.

Die Historie der Aktiengesellschaft

Die Gründung der ersten deutschen Aktiengesellschaft erfolgte im Jahr 1682 durch Edikt Friedrich Wilhelms, Kurfürst von Brandenburg. Es handelte sich dabei um Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie. Es wurden Gelder benötigt, um in Guinea mit Pfeffer, Rohstoffen und Sklaven zu handeln. Im Jahr 1843 wurde das erste deutsche Aktiengesetz durch den Beschluss des preußischen Königs in Kraft gesetzt.

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