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Einlagensicherung: So sicher ist Ihr Geld

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Säulen der Einlagensicherung

Wer sein Erspartes im Inland anlegen möchte, darf darauf vertrauen, dass gesetzliche und freiwillige Sicherungssysteme mögliche Bankenpleiten auffangen können. In Deutschland existieren drei Säulen der Einlagensicherung.

  • Die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung sichert Geldanlagen derzeit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab.
  • Die institutsbezogene Einlagensicherung greift bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
  • Die freiwillige Einlagensicherung kann Anlagen im besten Fall bis zu 100 Prozent schützen.

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Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung deckt derzeit Ausfälle in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Gläubiger und Bank ab. Der Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung schließt sämtliche Einlagearten wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Rechtliche Grundlage der gesetzlichen Einlagensicherung ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Alle Banken mit Sitz in Deutschland sind per Gesetz verpflichtet, sich der gesetzlichen Einlagensicherung anzuschließen. Eine Ausnahme bilden die Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken, einschließlich der Volks- und Raiffeisenbanken. Sie sind aufgrund verbandseigener Stützungs- und Sicherungssysteme von der Zugehörigkeitspflicht zur gesetzlichen Einlagensicherung befreit.

Weitere Einlagensicherungen

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gibt es freiwillige Sicherungssysteme. Die sogenannten Einlagensicherungsfonds der Kreditinstitute sollen die Kundenanlagen im Falle einer Insolvenz über den gesetzlichen Entschädigungsanspruch hinaus schützen.

Sparkassen und Volksbanken

Sämtliche Sparkassen in Deutschland sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gesichert. Dieses Sicherungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen und deckt daher Einlagen bis zu 100.000 Euro ab. Durch die Institutssicherung der Sparkassen soll der gesetzliche Fall aber gar nicht erst eintreten. Die Sparkassen stützen sich im Krisenfall gegenseitig durch besondere Fonds.

Auf ähnliche Weise verfahren die Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken. Durch die Sicherungseinrichtung des "Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V." (BVR) werden die Kundeneinlagen der angeschlossenen Banken ebenso den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gesichert. Durch den so genannten Institutsschutz sollen die Kundeneinlagen zusätzlich gesichert sein. Der Institutsschutz greift mit Hilfe eines speziellen Fonds, wenn eine Mitgliedsbank insolvent wird.

Öffentliche Banken

Durch den Einlagensicherungsfonds des "Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands" (VÖB) sind die Kundeneinlagen der angeschlossenen Öffentlichen Banken gesichert.

Privatbanken

Privatbanken können die Gelder ihrer Kunden im Einlagensicherungsfonds des "Bundesverbandes deutscher Banken e.V." (BdB) zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung schützen. Die Sicherungsgrenze beträgt 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, mindestens 750.000 Euro pro Kunde.

Staatsgarantie & Einlagensicherung ausländischer Banken

Staatsgarantie

In der Finanzmarktkrise wurde von der Politik eine Staatsgarantie für private Einlagen versprochen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

Banken mit Sitz im Ausland

Banken, die in Deutschland Niederlassungen betreiben, ihren Sitz aber im Ausland haben, unterliegen nicht der deutschen Einlagensicherung. Vielmehr gelten hier die Einlagensicherungshöchstgrenzen des jeweiligen Landes. In Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Entschädigungen für Einlagen gemäß einer EU-Richtlinie derzeit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro garantiert. Darüber hinaus haben ausländische Banken die Möglichkeit, sich freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des "Bundesverbandes deutscher Banken" anzuschließen und somit die Einlagen der deutschen Kunden zusätzlich zu sichern.