Studium: Diese Kosten können Eltern von der Steuer absetzen
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Das Wichtigste in Kürze
- Laufende Kosten, etwa für den Kauf von Büchern, können nicht die Eltern, sondern allenfalls die Studenten selbst von der Steuer absetzen.
- Wenn Ihr Kind auswärts studiert, können Sie aber oft 924 Euro als Ausbildungsfreibetrag von der Steuer absetzen – unabhängig davon, ob und wie viel Miete Ihr Kind zahlt.
- Eine Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass Sie noch Kindergeld beziehen.
- Wer kein Kindergeld mehr bezieht, seinem studierenden Kind aber dennoch Unterhalt zahlt, kann bis zu 9.744 Euro pro Jahr (gilt für 2021) als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ab 2022 sind es 9.984 Euro.
"Überzogene Vorstellungen sollten sich Eltern von dem, was der Fiskus anerkennt, nicht machen", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Denn grundsätzlich gilt, dass nur der Student selbst die Kosten für sein Studium absetzen kann." Aber was gilt für Eltern, die den Nachwuchs schließlich häufig finanziell unterstützen?
Wann besteht Anspruch auf Kindergeld?
Für Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, gibt es Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag. Vorsicht ist geboten, wenn das Kind bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügt. Dann wird das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag nur gewährt, wenn das Kind nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden in der Woche arbeitet. "Eltern sollten den Umfang eines Studentenjobs mit dem Kind absprechen", so Klocke.
Ausbildungsfreibetrag kann Ihre Steuerlast zusätzlich senken
Für Kinder, die während der Ausbildung oder des Studiums auswärts wohnen, zum Beispiel in einem Internat oder in einer eigenen Studentenwohnung, können Eltern den sogenannten Ausbildungsfreibetrag erhalten. Er beträgt 924 Euro pro Jahr. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Eltern den Ausbildungsfreibetrag von der Steuer absetzen können:
- Das Kind ist volljährig.
- Es studiert oder macht eine Berufsausbildung.
- Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
- Das Kind lebt nicht im Haushalt der Eltern.
Der Ausbildungsfreibtrag für ein studierendes Kind kann nur einmal voll ausgeschöpft werden. Eltern, die steuerlich nicht gemeinsam veranlagt werden, können den Freibetrag jeweils zur Hälfte beim Finanzamt geltend machen.
Kranken- und Pflegekassenbeiträge absetzen
Eltern können zudem die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge des Kindes als eigene Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist auch hier, dass ein Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag besteht.
Unterhaltsleistungen für ältere Kinder steuerlich absetzen
Für Kinder, für die kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr gewährt wird, können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Für das Jahr 2021 werden bis zu 9.744 Euro anerkannt. 2022 sind es 9.984. Eigene Einkünfte des Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen, werden vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag abgezogen.
Studiengebühren können Eltern nicht absetzen
Anders als das Schulgeld von Privatschulen können Eltern die Studiengebühren einer privaten Hochschule oder Fachhochschule nicht von der Steuer absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof in letzter Instanz mit Urteil von 10. Oktober 2017 (Az.: X R 32/15). Eltern können das Entgelt fürs Studium ihrer Kinder demnach nicht als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.
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