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Schufa-Eintrag löschen lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Prüfung der Bonität ist bei der Kreditaufnahme unverzichtbar. Banken wenden sich dazu an Auskunfteien, die Daten zu Verträgen und zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammeln.
  • Die bekannteste Auskunftei ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Sie errechnet den sogenannten Schufa-Score, welcher Auskunft über die Bonität geben soll.
  • Verbraucher haben das Recht, bei jeder Auskunftei einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft zu bestellen, um ihre hinterlegten Daten zu überprüfen.
  • Ist ein Eintrag fehlerhaft, kann er korrigiert werden.
  • Manche Schufa-Einträge lassen sich sofort löschen, bei anderen gibt es Fristen.

Löschung eines Schufa-Eintrags beantragen

Wer die Löschung seines Eintrags beantragen will, wendet sich schriftlich an die Schufa:

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Bei einfachen Sachverhalten, etwa einer Adressänderung, reicht ein knappes Schreiben. Zum Beispiel die Verbraucherzentralen halten Musterbriefe mit Formulierungsvorschlägen und unter Berufung auf die Rechtspraxis vor. Der Verbraucher sollte seinen Fall so klar wie möglich schildern und die entsprechenden Unterlagen beifügen. Bei Streitfragen kann der Ombudsmann helfen.

Falsche Daten berichtigen und löschen

Der Verbraucher kann sich selbst um Berichtigung oder Löschung kümmern. Dazu wendet er sich mit einem formlosen Antrag an die Schufa. Zusätzlich ist es sinnvoll, vom Vertragspartner, von welchem die Daten stammen – zum Beispiel der Bank –  zu verlangen, dass er die Daten berichtigt. Hat er den fehlerhaften Eintrag verursacht, ist er zum Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet und haftet für die Folgen eines falschen Eintrags.

Schufa-Löschfristen für befristete Einträge

Nicht alle Schufa-Einträge muss der Verbraucher löschen lassen. Bei befristeten Einträgen wird die Schufa selbst aktiv. Dabei gelten unterschiedliche Löschfristen.

Sofort

  • Informationen über nicht mehr bestehende Konten.
  • Falsche Angaben.

Nach einem Jahr

  • Einfache Anfragen, etwa nach einem Kredit oder einer Kontoeröffnung.

Nach drei Jahren

  • Negative Einträge, die vertragsungemäßes Zahlungsverhalten dokumentieren, sofern die Forderungen erfüllt wurden.
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, zum Beispiel Eidesstattliche Versicherungen.

Auch nach einer absolvierten sechsjährigen Privatinsolvenz bleibt der Negativeintrag noch weitere drei Jahre bestehen. Von der Restschuldbefreiung, mit der eine Privatinsolvenz häufig einhergeht, berücksichtigt die Schufa die meisten, aber nicht alle Forderungen. Zum Beispiel Rückstände im Unterhalt oder Forderungen aus unerlaubten Handlungen bleiben eingetragen, solange sie nicht beglichen sind.

Schufa-Eintrag vorzeitig löschen

Trotz der Fristen kann der Verbraucher in manchen Fällen die vorzeitige Löschung beantragen. In der Zeit zwischen beantragter Löschung bis zum Abschluss der Überprüfung darf die Schufa betroffene Auskünfte nicht weitergeben.

Falsche Angaben

Fehlerhafte Einträge löscht die Schufa sofort, wenn unstrittig ist, dass die Daten falsch sind.

Kleinere Beträge bis 2.000 Euro

Verbraucher können einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen, wenn er einen Betrag von 2.000 Euro oder weniger betrifft. Folgende weitere Voraussetzungen müssen zutreffen:

  • Es darf sich dabei nicht um eine titulierte Forderung (durch ein Gericht bestätigte Forderung, zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung) handeln.
  • Die Summe muss innerhalb von sechs Wochen nach Eintrag bei der Schufa beglichen werden.
  • Diese Frist muss der Schuldner taggenau einhalten.

Dann kann der Verbraucher die Löschung der Einträge beantragen. Dazu fragt die Auskunftei beim entsprechenden Unternehmen nach. Eventuell müssen Verbraucher aber selbst nachweisen, dass keine Forderungen mehr offen sind.

Daten aus Schuldnerverzeichnissen

Solche Daten entfernt die Schufa vorzeitig, wenn der Verbraucher nachweisen kann, dass das Amtsgericht sie ebenfalls nicht mehr führt.

Offene Forderung

Schufa-Einträge über offene Forderungen sind nicht löschbar.

Negative Schufa-Einträge

Rund neunzig Prozent der Einträge sind laut Schufa positiver Art. Das verbliebene Zehntel, die Negativeinträge, dokumentiert häufig das vertragswidrige Verhalten eines Vertragsnehmers. Kommen etwa Schuldner den Forderungen ihrer Gläubiger trotz wiederholten Manhungen nicht nach – zum Beispiel indem sie die Kreditraten nicht zahlen – kündigen die Gläubiger das Darlehen. Sie meldet diese Kündigung der Schufa, welche solche negativen Informationen in ihrer Datenübersicht speichert.

Das kann für den Verbraucher bei künftigen Verträgen – vom Smartphone-Tarif über Dispokredit bis zum Mietvertrag – unangenehme Folgen haben. Denn bei negativen Einträgen berechnen viele Vertragspartner die Bonität des Verbrauchers gar nicht, sondern lehnen die Geschäftsbeziehung gleich ab.