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Schufa-Bonitätsauskunft

Viele Vermieter und Wohnungseigentümer verlangen von ihren zukünftigen Mietern vor Einzug neben einer Selbstauskunft auch einen Beleg über deren finanzielle Zuverlässigkeit. Ein weit verbreitetes und bei Vermietern und Maklern anerkanntes Verfahren dazu ist die Vorlage einer kostenpflichtigen Schufa-Bonitätsauskunft. Dieses zweiteilige Dokument können Mietinteressenten online anfordern und anschließend ihren potentiellen Vermietern weitergeben.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Schufa-Bonitätsauskunft: der einfache Nachweis Ihrer Bonität
  3. Welche Informationen speichert die Schufa?
  4. Wie unterscheiden sich die beiden Teile der Schufa-Bonitätsauskunft?
  5. Wie lange dauert die Bereitstellung einer Schufa-Bonitätsauskunft?
  6. Welche Unterlagen sind für die Schufa-Bonitätsauskunft nötig?
  7. Schufa-Bonitätsauskunft oder Datenübersicht nach § 34 BDSG: Die Unterschiede
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Schufa-Bonitätsauskunft besteht aus zwei Dokumenten: Eins für den Vermieter, eins bleibt bei Ihnen.
  • Der Schufa-Basisscore gibt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Mieter seine Miete zahlen kann.
  • Die Schufa-Bonitätsauskunft ist kostenpflichtig und kann online angefordert werden.

Schufa-Bonitätsauskunft: der einfache Nachweis Ihrer Bonität

Der in der Schufa-Auskunft enthaltene Basisscore gibt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Mithilfe der Schufa-Bonitätsuskunft können Vermieter also die Vertrauenswürdigkeit und Zahlungsfähigkeit ihrer Wohnungsinteressenten besser einschätzen. Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person setzt sich aus einer Vielzahl an Informationen zusammen, die der Schufa-Wirtschaftsauskunftei vorliegen.

Welche Informationen speichert die Schufa?

Neben dem persönlichen Basisscore und personenbezogenen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum erhält die Auskunft der Schufa auch Informationen über Mieter, die der Auskunftei von ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Angaben zu:

  • Handyverträge
  • Bankkonten, Krediten und Kreditkarten
  • Ratenzahlungsgeschäften
  • Accounts bei Onlineshops
  • Bürgschaften
  • Leasingverträgen
  • Zahlungsausfällen, Mahnungen, Sondertilgungen

Wichtig für Mieter zu wissen: Nicht alle über Sie gespeicherten Daten gehen mit der Schufa-Bonitätsauskunft auch an Ihren Vermieter und andere Geschäftspartner. Ferner werden auch keine Daten zu Einkommen und Vermögenswerten, Beruf, Familienstand und bspw. politischen und religiösen Zugehörigkeiten gespeichert.

Wie unterscheiden sich die beiden Teile der Schufa-Bonitätsauskunft?

Eine Schufa-Bonitätsauskunft besteht immer aus zwei Dokumenten: Das eine ist zur Weitergabe an Ihre Geschäftspartner – etwa den Vermieter – gedacht und enthält in kompakter Form nur die für sie relevanten Daten zur Beurteilung Ihrer Bonität. Das andere, umfangreichere Dokument verbleibt bei Ihnen zum persönlichen Gebrauch. Darin aufgeführt sind alle Daten, die der Schufa zu Ihrer Person vorliegen.

Teil 1 für den Vermieter

Je nachdem, wie sich Ihre persönlichen Lebensumstände aktuell gestalten, kann aus der Schufa-Auskunft hervorgehen, dass:

  • der Auskunftei über Sie nur positive Daten vorliegen
  • Zahlungsausfälle zu Ihrer Person vorliegen (diese werden aufgeführt und erläutert)
  • keine Informationen aus relevanten Quellen (z.B.: öffentlichen Verzeichnisses aus Amtsgerichten) zu Ihrer Person vorliegen

Teil 2 für den Mieter

Dieses Dokument umfasst eine Aufstellung aller der Schufa vorliegenden Daten zur anfragenden Person, also z. B. Informationen zu:

  • Kundenkonten bei Onlineshops & Versandhäusern
  • Telefon-, Mobilfunk- und Internetprovidern
  • Banken (inkl. Höhe und Laufzeiten von Krediten)

Ergänzt werden diese Daten jeweils um die Information, wer die Angaben an die SCHUFA übermittelt hat.

Wie lange dauert die Bereitstellung einer Schufa-Bonitätsauskunft?

Mieter können die Schufa-Bonitätsauskunft ganz einfach online unter www.meineschufa.de beantragen und innerhalb weniger Tage per Post erhalten.

Tipp: Wird die Mieterauskunft bis 14:00 Uhr (montags–freitags) beantragt, erfolgen Druck und Versand noch am gleichen Tag.

Alternativ können sie das Antragsformular für die Auskunft auch herunterladen, ausfüllen und zusammen mit einer Ausweiskopie per Post an die Schufa schicken. Hier verlängert sich die Bereitstellung der Schufa-Bonitätsauskunft entsprechend.

Eine telefonische Bestellung der Auskunft ist bei der Schufa ebenso möglich. Auch in diesem Fall wird die Auskunft postalisch an den Empfänger versandt.

Um die Sicherheit und Aussagekraft der Schufa-Bonitätsauskunft zu erhöhen, wird das Dokument auf fälschungssicherem Sicherheitsbriefpapier mit Wasserzeichen und Kopierschutz gedruckt.

Welche Unterlagen sind für die Schufa-Bonitätsauskunft nötig?

Wird das Antragsformular per Post an die Schufa geschickt, ist dem Brief eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beizufügen. Folgendes gilt es dabei zu beachten:

  • Vorder- und Rückseite müssen kopiert werden und gut lesbar sein
  • Vorname(n) und Zuname(n), vollständige Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum müssen eindeutig aus der Kopie hervorgehen
  • alle weiteren Angaben sowie das Foto auf den Kopien können geschwärzt werden

Deutsche Staatsbürger können dazu entweder eine Kopie ihres Personalausweises oder ihres Reisepasses mit Meldebestätigung nehmen. Bürger anderer Staaten müssen eine Kopie des Reisepasses und der Meldebescheinigung einreichen.

Schufa-Bonitätsauskunft oder Datenübersicht nach § 34 BDSG: Die Unterschiede

Eine Schufa-Bonitätsauskunft für den Vermieter kostet 29,95 € (inkl. 19% MwSt.) und enthält neben einem beweiskräftigen Dokument für Vermieter oder sonstigen Geschäftspartner auch einen umfassenderen Teil zur privaten Nutzung. Über die Schufa haben Verbraucher aber auch die Möglichkeit, eine Datenübersicht nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) anzufordern.

Diese listet alle über eine Person bei der Schufa hinterlegten Daten und auf Wunsch auch den Basisscore auf und gibt Auskunft darüber, woher die Daten stammen und wen sie weitergeleitet wurden. Da es sich dabei um hochsensible persönliche Daten handelt, sollte dieses vertraulich behandelt werden. Um die kostenlose Datenübersicht zu beantragen, muss online ein entsprechendes Formular heruntergeladen und ausgefüllt zusammen mit einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) per Post an die Schufa geschickt werden. Interessenten zahlen hier nur das Briefporto. Die kostenlose Datenübersicht erhält der Mieter dann innerhalb von ca. sechs Wochen per Post zugeschickt.

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