Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit in unseren Datenschutzbestimmungen ändern oder widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit in unseren Datenschutzbestimmungen ändern oder widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit in unseren Datenschutzbestimmungen ändern oder widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus [beim Einsatz von Social Plugins: „und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken“]. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld kommen zu Zeiten dünner Auftragslage zum Tragen. Kurzarbeit deutet auf eine sich anbahnende Rezession hin und stellt die Vorstufe zur Freistellung von Arbeitnehmern dar. Viele Arbeitnehmer fragen sich, wann Kurzarbeit kommen kann und welche Konsequenzen Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld für sie haben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kurzarbeit: Definition
  3. Ankündigungsfrist und Dauer
  4. Kurzarbeit anmelden: Voraussetzungen
  5. Höhe des Kurzarbeitergelds
  6. Steuern und Sozialabgaben
  7. Krankheit während Kurzarbeit
  8. Besteht Urlaubsanspruch?
  9. Ist eine Kündigung zulässig?
  10. Saisonkurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Links
  13. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzarbeit wird in saisonale Kurzarbeit, also witterungsbedingt, und konjunkturelle Kurzarbeit (bei einer aufkommenden Rezession) unterteilt.
  • Kurzarbeitergeld kompensiert teilweise die Lücke zwischen regulärem und durch Kurzarbeit gezahltem Nettolohn.
  • Der Arbeitgeber muss die Sozialabgaben auf Kurzarbeitergeld vollständig alleine tragen. Vorübergehende Ausnahmeregelung: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zum Teil die Sozialabgaben.

Kurzarbeit: Definition

Geht die Auftragslage für ein Unternehmen zurück, hat es die Möglichkeit, Kurzarbeit anzuordnen. Damit bleiben die Arbeitnehmer zwar beschäftigt, aber mit kürzeren Arbeitszeiten und einer damit einhergehenden Kürzung des ursprünglichen Lohns.

Ankündigungsfrist und Dauer

Der Gesetzgeber sieht keine Ankündigungsfrist für Kurzarbeit voraus. Viele Tarifverträge sehen jedoch eine Vorlaufzeit von 15 Tagen vor. Die Ankündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Die Dauer für Kurzarbeit ist auf zwölf Monate begrenzt (§ 104 Abs. 1 SGB III).

Besonderer Hinweis:

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen auf 24 Monate verlängert. Diese Regelung ist bis Ende 2021 gültig.

Hat das Unternehmen die Kurzarbeit bis 31. Dezember 2020 eingeführt und bei der Arbeitsagentur angemeldet, kann das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate und längstens bis 31. Dezember 2021 bezogen werden.

Kurzarbeit anmelden: Voraussetzungen

Ein Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit für die Mitarbeiter anmelden. Dies ist nicht von der Mitarbeiteranzahl abhängig, es geht auch bei nur einem Angestellten. Der Firmeninhaber oder die Vertretungsberechtigten müssen jedoch Gründe nachweisen, weshalb Kurzarbeit notwendig ist.

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit und die Zahlung von Kurzarbeitergeld sind:

  • Kurzarbeit wird aus wirtschaftlichen Gründen notwendig oder weil ein unabwendbares Ereignis eintrat.
  • Sie ist nur vorübergehend und unabwendbar.
  • Ein Arbeitsausfall kann nur vermieden werden, wenn saisonale, betriebliche oder branchenspezifische Gründe vorliegen.
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten müssen im Anspruchszeitraum eine Minderung von zehn Prozent des Bruttoentgeltes hinnehmen. Vorübergehende Ausnahmeregelung: Zehn Prozent der Beschäftigten müssen betroffen sein.
  • Mindestens ein beschäftigter Arbeitnehmer ist im Betrieb tätig.
  • Das Arbeitsverhältnis soll weder gekündigt noch aufgehoben werden, sondern nach der Kurzarbeit normal fortgeführt werden.
  • Arbeitgeber oder Betriebsrat müssen den Arbeitsausfall der Arbeitsagentur schriftlich anzeigen.

Höhe des Kurzarbeitergelds

Unter Kurzarbeitergeld versteht man den teilweisen Ausgleich des durch Kurzarbeit entfallenen Nettolohns. Das Kurzarbeitergeld wird durch die Agentur für Arbeit als Entgeltersatzleistung bezahlt. Die Höhe beläuft sich auf 60 Prozent der Differenz zwischen dem durch Kurzarbeit gezahlten Nettolohn und dem regulären Nettolohn. Lebt ein Kind im Haushalt, erhöht sich der Anteil auf 67 Prozent.

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein reguläres Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Durch Kurzarbeit sinkt dieses auf 1.200 Euro im Monat. Die Agentur für Arbeit übernimmt jetzt 67 Prozent aus der Differenz von 800 Euro, 536 Euro.

Vorübergehende Regelung bis Ende 2021

Das Kurzarbeitergeld wird gestaffelt erhöht bei einer um mindestens 50 Prozent reduzierten Arbeitszeit:

  • ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent / 77 Prozent für Haushalte mit Kindern
  • ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent / 87 Prozent für Haushalte mit Kindern

Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Wie steht es mit Steuern und Sozialabgaben bei Kurzarbeitergeld?

Sinkt das Einkommen, sinken auch die Beiträge zur Rentenversicherung. Damit sinkt auch der Leistungsanspruch. Diese Problematik entfällt bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Rente besteht sie sehr wohl. Um Arbeitnehmer in Kurzarbeit beim späteren Rentenbezug nicht schlechter zu stellen, besteht ein Berechnungsmodus, der kaum zu Einbußen führt.

Für die Beitragsberechnung der Sozialabgaben auf Kurzarbeitergeld gilt ein fiktives Arbeitseinkommen von 80 Prozent des Bruttolohns. Der Arbeitgeber hat die Beiträge darauf vollständig aus eigener Tasche zu tragen. Die hälftige Aufteilung der Beiträge gilt nur für das tatsächliche, durch Kurzarbeit geminderte Arbeitsentgelt.

Nachteilig wirkt sich Kurzarbeitergeld bei der späteren Berechnung von Elterngeld aus. Dabei gilt nur das tatsächliche Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage. Bezieher von Kurzarbeitergeld Null gehen beim Elterngeld leer aus.

Für Kurzarbeitergeld gilt das Gleiche wie für Krankentagegeld. Es fällt keine Einkommenssteuer darauf an. Allerdings wird das Kurzarbeitergeld in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das bedeutet, dass auf das Kurzarbeitergeld selbst keine Steuern anfallen, es aber auf andere steuerpflichtige Erwerbseinkommen aufgeschlagen wird und damit die Steuerprogression auf diese Einkommen erhöht.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen

Erhält ein Unternehmen spätestens im Juni 2021 das erste Mal Kurzarbeitergeld, werden die vom Betrieb zu tragendenen Sozialversicherungsbeitrage während der Kurzarbeit erstattet. Die Höhe der Erstattung ist abhängig davon, in welchen Monaten das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat.

  • Den vollen Erstattungssatz in Höhe von 100 Prozent erhalten Betriebe, die in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 Kurzarbeit angemeldet haben.
  • 50 Prozent werden erstattet, wenn die Kurzarbeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 angemeldet wird.

Krankheit während Kurzarbeit

Es lässt sich nicht ausschließen, dass ein Arbeitnehmer während des Bezugs von saisonalem oder konjunkturellem Kurzarbeitergeld erkrankt. Da er Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen hat, erhält er in dieser Zeit auch Kurzarbeitergeld. Ab dem 43. Tag greift dann das Krankentagegeld.

Besteht Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit?

Zunächst einmal ist es für viele Arbeitgeber wünschenswert, dass Arbeitnehmer als Vorstufe zur Kurzarbeit zunächst ihren Urlaub antreten oder Überstunden abbauen. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit nimmt. Dies wäre nur bei einheitlichen Betriebsferien möglich, wie es in der Automobilindustrie nicht unüblich ist.

Grundsätzlich erarbeitet sich der Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit den gleichen Urlaubsanspruch wie in Zeiten ohne Kurzarbeit.

Da sich das Arbeitsentgelt während des Urlaubs aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn ohne Überstunden berechnet, greift dies auch für die Lohnzahlung während des Urlaubs in voller Höhe. Lohnkürzungen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, beispielsweise Kurzarbeitergeld, fließen in die Berechnung nicht ein.

Ist die Kündigung während Kurzarbeit zulässig?

Kurzarbeit soll der Kündigung entgegenwirken. Dennoch lässt sich nicht vermeiden, dass das Unternehmen aus Gründen der betrieblichen Neustrukturierung auch während einer Kurzarbeitsphase Kündigungen aussprechen muss. Wird während der Kurzarbeitsphase die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, verliert der Arbeitnehmer auch den Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Aber: Während der Kündigungsfrist ist der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht erlaubt. Der Arbeitnehmer erhält seinen vollen Lohn.

Saisonkurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld

Es bestehen noch zwei weitere Varianten des Kurzarbeitergeldes außerhalb einer Rezession. Wir stellen sie hier kurz vor.

Saisonkurzarbeitergeld: Standard in manchen Branchen

In einigen Branchen ist Kurzarbeitergeld wiederkehrender Standard. Es steht gemäß §§ 101 und 102 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) gewerblichen Arbeitnehmern aus den folgenden Branchen zu:

  • Baugewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Garten- und Landschaftsbau

Gezahlt wird es als umgangssprachlich bezeichnetes „Schlechtwettergeld“.

Transferkurzarbeitergeld

Bei Transferkurzarbeitergeld handelt es sich um eine Besonderheit in Zusammenhang mit betrieblichen Umstrukturierungen. Eine Transfergesellschaft wird von einem Unternehmen gegründet, wenn Mitarbeiter schlicht überflüssig geworden sind und aus der Firma ausgegliedert werden sollen. Allerdings erfolgt nicht die sofortige Kündigung, sondern über die Transfergesellschaft sollen die Betroffenen humanerweise noch zusätzliche Qualifikationen erhalten, um dann am Arbeitsmarkt besser vermittelbar zu werden.

Da in einer Transfergesellschaft faktisch nicht mehr gearbeitet, sondern nur noch gelernt wird, greift hier auch der Begriff „Kurzarbeit Null“ für „null Arbeit“. Hintergrund sind sozialverträgliche Maßnahmen bei Freistellungen von Mitarbeitern auf der Grundlage von Absprachen zwischen Betriebsrat und Unternehmen.

Jetzt Kreditvergleich starten

Verivox NGG Siegel

Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie denselben Ratenkredit des jeweiligen Kreditinstituts, den sie über uns abgeschlossen haben, über das konkrete Kreditinstitut oder einen Kreditvermittler zu einem günstigeren Zinssatz erhalten, erstatten wir Ihnen die Zinsdifferenz - maximal jedoch einen Betrag in Höhe von insgesamt 300 € - in Form einer Einmalzahlung direkt auf Ihr Konto.

Mehr erfahren

Kreditvergleich
  • Top-Zinsen mit rund 40% Ersparnis

    Verivox-Kunden sparten 2020 mit einem durchschnittlich 39,7% günstigeren eff. Jahreszinssatz im Durchschnitt rund 40% Zinsen im Vergleich zum durchschnittlichen deutschen Kreditnehmer (Jahresmittel eff. Jahreszinssatz 5,82%, errechnet aus den mtl. Durchschnittszinssätzen für Konsumentenratenkredite deutscher Banken für Neugeschäft 2020, Quelle: Deutsche Bundesbank Zinsstatistik vom 09.02.2021)

  • Schnelle Zusage und Auszahlung
  • Unverbindlich, kostenlos und Schufa-neutral