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Im Allgemeinen stellt ein Entgelt die vertraglich vereinbarte Vergütung für eine erbrachte Leistung dar. Entsprechende Entgeltvereinbarungen lassen sich in diversen Bereichen finden. Bekannte Beispiele sind Miet- und Arbeitsverträge. Zusätzlich kommen Entgelte auch im Segment des Kredit- und Finanzwesens vor. Allerdings dürfen Geldinstitute und Finanzdienstleister Bankgebühren nicht nach Belieben erheben.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ein Entgelt fällt für diverse Bankleistungen an
  3. Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgungen
  4. Bereitstellungszinsen
  5. Nichtannahmeentschädigung
  6. Auslandseinsatzentgelt
  7. Depotgebühren
  8. Wofür dürfen Banken kein Entgelt verhängen?
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Entgelt ist eine Gegenleistung beziehungsweise Entschädigung für beschaffte Waren oder erbrachte Dienst- und Arbeitsleistungen.
  • Grundsätzlich dürfen Banken und Sparkassen lediglich für diejenigen Leistungen eine Gebühr verlangen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichten gehören.
  • Den Anspruch auf ein Entgelt für spezifische Bankdienstleistungen vereinbart das jeweilige Kreditinstitut vertraglich mit seinen Kunden.
  • Bankhäuser können neben Vorfälligkeits- und Nichtannahmeentschädigungen beispielsweise auch Bereitstellungzinsen für einen noch nicht genutzten Kredit ansetzen sowie ein Auslandseinsatzentgelt für die Kreditkartennutzung.

Ein Entgelt fällt für diverse Bankleistungen an

Finanzinstitute verlangen ein Entgelt für eine Vielzahl an Leistungen. So müssen Kunden zum Beispiel Gebühren für ein Konto oder für einen Kredit entrichten. Den Anspruch auf das Entgelt regelt ein Vertrag, in dem die entsprechende Bank auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehungsweise ihr Preisverzeichnis verweist.

Allerdings sind die Kreditinstitute verpflichtet, bestimmte Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Das Gesetz sieht nämlich gewisse Mitwirkungs- und Erfüllungspflichten vor. Für entsprechende Tätigkeiten darf die Bank demnach keine Gebühren berechnen, wobei sie entstehende Aufwendungen als Gemeinkosten selbst übernehmen muss. So untersagt die geltende Rechtsprechung es beispielsweise Banken und Sparkassen, ein Entgelt für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankautomaten zu erheben, wenn es sich um ein Girokonto der jeweiligen Bank oder Sparkasse handelt.

Aus Verbrauchersicht stellt sich die Frage, für welche Dienstleistungen Gebühren anfallen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgungen

Wenn Sie ein Darlehen vor Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit kündigen und ablösen, darf der Kreditgeber in vielen Fällen ein Entgelt ansetzen. Denn was für den Kunden einen Vorteil bedeutet, stellt für das Finanzinstitut einen Nachteil dar. Schließlich verliert die Bank durch die vorzeitige Ablösung einen Teil ihrer im Kreditvertrag garantierten Gewinne. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den entgangenen Profit wieder aus. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt im Wesentlichen von der Art des Kredits ab. Es lassen sich am Markt jedoch auch Darlehensangebote finden, die kostenlose Sondertilgungen gestatten.

Bereitstellungszinsen

Stellt die Bank Ihnen im Zuge der Baufinanzierung ein Darlehen zur Verfügung, müssen Sie für dieses auch dann Zinsen zahlen, wenn Sie den Kredit oder Teile davon noch gar nicht abgerufen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Hausbau durch einen frühzeitigen Wintereinbruch verzögert. Durch das Entgelt gleicht das Kreditinstitut den Verlust aus, der sich durch die fehlenden Zinseinnahmen für die zugesicherte Kreditsumme ergibt. Für gewöhnlich berechnet die Bank Bereitstellunggebühren erst nach einer gewissen Zeitspanne – die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit.

Nichtannahmeentschädigung

Wer einen Kreditvertrag unterschreibt und das Darlehen – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, muss unter Umständen eine Nichtannahmeentschädigung zahlen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kreditnehmer nämlich zur Abnahme des Darlehens. Bleibt diese aus, darf die Bank als Entschädigung für die entgangenen Zinsgewinne eine Nichtannahmeentschädigung fordern.

Auslandseinsatzentgelt

Auch bei der Kreditkartennutzung im Ausland kann ein Entgelt anfallen. Wenn Sie die Zahlungskarte innerhalb der Europäischen Union verwenden, entstehen allerdings keine zusätzlichen Kosten. Dies trifft jedoch nur auf die Länder zu, die ebenfalls den Euro als Zahlungsmittel haben. Erfolgt die Zahlung dagegen in einer anderen Währung (beispielsweise in Großbritannien oder den USA), ist der Aufwand für die Bank wesentlich größer. Daher darf sie in diesem Fall ein Auslandseinsatzentgelt erheben, welches für gewöhnlich bei ein bis zwei Prozent der Rechnungssumme liegt. Dieselben Regeln gelten übrigens für Barverfügungen und Internetkäufe. Allerdings müssen Verbraucher nicht bei jedem Kreditinstitut eine entsprechende Gebühr zahlen.

Depotgebühren

Stellt Ihnen die Bank ein Wertpapierdepot zur Verfügung, fällt für gewöhnlich ein Entgelt in Form von Depotgebühren an. Direktbanken im Internet verzichten häufig auf diese Gebühren. Von weitaus größerer Bedeutung sind jedoch die bei jeder ausgeführten Order anfallenden Transaktionskosten. Wer also ein Depot eröffnen möchte, sollte folglich seinen Fokus nicht ausschließlich darauf richten, ob eine Grundgebühr anfällt.

Wofür dürfen Banken kein Entgelt verhängen?

Die von Finanzinstituten erhobenen Entgelte sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Verschiedene Gerichte wie etwa der Bundesgerichtshof haben zum Beispiel bereits zahlreiche Gebühren für unzulässig erklärt. Neben den bereits erwähnten Bareinzahlungen und -auszahlungen gehören dazu unter anderem auch Entgelte für folgende Leistungen:

  • Freistellungsauftrag
  • Kontopfändung
  • Übertragung eines Wertpapierdepots
  • Kartensperrung
  • Führung eines Darlehenskontos
  • Überziehungsbearbeitung

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