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Bearbeitungsgebühr

Lange Zeit konnten Finanzinstitute bei der Kreditvergabe problemlos eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Durch verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich das in den letzten Jahren zugunsten der Verbraucher geändert. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit, bereits gezahlte Gebühren zurückzuverlangen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?
  3. Bearbeitungsgebühren bei einem Kredit nicht mehr zulässig
  4. Kreditbearbeitungsgebühren von der Bank zurückfordern
  5. Welche Kreditgebühren sind weiterhin zulässig?
  6. Bearbeitungsgebühr beim Mietvertrag ebenfalls nicht rechtens
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof gelangte 2014 in zwei Urteilen zu der Entscheidung, dass die Bearbeitungsgebühr bei Krediten unzulässig ist.
  • Wer Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann das Entgelt zurückfordern, wobei Verbraucher die dreijährige Verjährungsfrist beachten müssen.
  • Weiterhin als rechtens gelten der Auszahlungsabschlag bei KfW-Darlehen und die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen.
  • Bei einem Mietvertrag gestattet der Gesetzgeber keine Bearbeitungsgebühr, da der Immobilienbesitzer Betriebskosten nicht umlegen darf.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Kreditbearbeitungsgebühren stellen Kosten dar, die Finanzinstitute im Zuge der Kreditvergabe erheben – genauer gesagt für die Bearbeitung des Antrags. Schließlich muss die Bank die Bonität des potenziellen Kreditnehmers prüfen. Teilweise bezeichnen die Geldinstitute diese Gebühr auch als Bearbeitungsprovision, Abschlussgebühr oder Individualbeitrag. Unabhängig vom verwendeten Begriff handelt es sich immer um Extrakosten, die zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen anfallen und für gewöhnlich zwischen einem und drei Prozent liegen.

Bearbeitungsgebühren bei einem Kredit nicht mehr zulässig

Wer in der Vergangenheit einen Kredit aufnahm, musste fast immer auch eine Bearbeitungsgebühr entrichten. Im Mai 2014 erklärte der Bundesgerichtshof diese Praxis in zwei Urteilen (Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) für unzulässig. Infolgedessen dürfen Banken in Deutschland kein Bearbeitungsentgelt mehr erheben. Diese Rechtsprechung gilt für jegliche Art von Verbraucherkrediten, also ebenso für Raten- beziehungsweise Konsumentenkredite wie für die Finanzierung von Immobilien. Zusätzlich trifft die Regelung auch auf Unternehmens- und Geschäftskredite zu.

Warum ist die Bearbeitungsgebühr bei Krediten mittlerweile unzulässig?

Der Bundesgerichtshof begründet seine Urteile vor allem mit zwei Argumenten. Einerseits stellt die von der Bank durchgeführte Bonitätsprüfung aus Kundensicht keine Leistung dar. Infolgedessen benachteiligt das Finanzinstitut Kreditnehmer, wenn es ihnen den entsprechenden Aufwand in Rechnung stellt. Schließlich verlangt die Bank bereits Zinsen für die von ihr erledigten Arbeiten. Andererseits liegt die Bonitätsprüfung vorrangig im Interesse des Kreditgebers, für den sogar die gesetzliche Verpflichtung zu dieser Maßnahme besteht.

Kreditbearbeitungsgebühren von der Bank zurückfordern

Da der Bundesgerichtshof die Bearbeitungsgebühr bei Krediten für nicht zulässig befunden hat, haben Bankkunden prinzipiell einen Anspruch auf die Rückzahlung des widerrechtlich entrichteten Entgelts. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang, die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. Ausschlaggebend ist immer der Zeitpunkt, an dem die Forderung (Kreditaufnahme) entstand. Da die Banken bereits seit einigen Jahren keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr berechnen dürfen, betrifft die Problematik ausschließlich ältere Verträge. Daher ist eine Rückerstattung im Regelfall nicht mehr möglich. Die Option besteht nur unter der Bedingung, dass der Kreditnehmer die Verjährung gehemmt hat – etwa durch einen Mahnbescheid.

Wer ein Recht auf Rückerstattung hat, kann nicht nur die von der Bank verlangte Bearbeitungsgebühr einfordern, sondern zusätzlich auch Zinsen. Nach Paragraph 818 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erstreckt sich die Verpflichtung zur Herausgabe nämlich auch auf die gezogenen Nutzungen. Der angesetzte Zinssatz darf den von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz um fünf Prozentpunkte überschreiten.

Welche Kreditgebühren sind weiterhin zulässig?

Es gibt auch bestimmte Fälle, in denen Banken beziehungsweise Sparkassen weiterhin eine Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen. Eine Ausnahme stellen beispielsweise Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar. Wer von der staatlichen Förderbank einen günstigen Kredit oder Zuschuss erhalten möchte, muss in Kauf nehmen, einen Auszahlungsabschlag zu entrichten.

Ein weiterer Ausnahmefall ist die Abschlussgebühr von Bausparverträgen, über die der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 entschied. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Gebühr aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Bausparsystems rechtmäßig ist. Allerdings verlangten zahlreiche Bausparkassen zusätzlich ein Entgelt bei der Auszahlung des Darlehens. Lange Zeit galt die Bearbeitungsgebühr beim Bausparvertrag als zulässig. Im November 2016 urteilte der Bundesgerichtshof jedoch, dass die zusätzliche Gebühr den Kunden unzulässig benachteiligt. Auch dieses Urteil begründet sich damit, dass der Kreditnehmer keinen reellen Gegenwert für die entrichtete Gebühr erhält.

Bearbeitungsgebühr beim Mietvertrag ebenfalls nicht rechtens

Auch bei Mietverträgen gilt eine Bearbeitungsgebühr als unzulässig. Dies geht darauf zurück, dass ein entsprechendes Entgelt dazu dient, die Verwaltungskosten des Vermieters zu decken. Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit entstehen, sind aber prinzipiell nicht umlagefähig. Eine Vermittlungsprovision beziehungsweise Vertragsausfertigungsgebühr kann dagegen anfallen, allerdings nur bei Einschaltung eines Immobilienmaklers.

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