Auskunfteien
An Wirtschaftsauskunfteien kommt im heutigen Leben kaum noch ein Verbraucher vorbei. Wirtschaftsauskunfteien, allen voran die Schufa, werden nicht nur von Banken konsultiert. Der Einzelhandel, beispielsweise Mobilfunkanbieter, nutzen die Dienstleistungen ebenfalls, wenn es um Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen oder Finanzierungen geht. Wie funktionieren Auskunfteien und was sind ihre zentralen Aufgaben?
- Die Aufgaben von Auskunfteien
- Wirtschaftsauskunfteien im privaten Umfeld
- Das Risiko fehlerhafter Einträge
- Die Löschfristen für Einträge bei Wirtschaftsauskunfteien
- Wie kann ich erfahren, welche Einträge vorliegen?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Wirtschaftsauskunfteien sammeln und liefern Daten zum Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen.
- Der Gesetzgeber regelt, welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht.
- Verbraucher haben einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft zur Überprüfung der Daten.
Die Aufgaben von Auskunfteien
Eine Wirtschaftsauskunftei sammelt bestimmte Daten über Verbraucher und Unternehmen. Dabei dürfen diese Firmen aber nicht willkürlich vorgehen. Zunächst einmal unterschreibt ein Verbraucher im Rahmen eines Vertrages, sei es eine Kontoeröffnung oder ein Mobilfunkvertrag, dass er mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist.
Zu den größten Auskunfteien in Deutschland zählen:
- Schufa
- Creditreform Boniversum
- CRIF Bürgel
- infoscore Consumer Data (Arvato Bertelsmann)
Warum nutzen Unternehmen Wirtschaftsauskunfteien? Die Antwort liegt auf der Hand. Wer eine Geschäftsbeziehung eingeht, möchte in Bezug auf die Vertragserfüllung so sicher wie möglich gehen. Bei einem potenziellen Kunden mit eher schwachen Daten bei der Schufa oder Bürgel wird es sich der Gegenpart möglicherweise überlegen, ob er tatsächlich einen Geschäftsabschluss herbeiführen möchte.
Bei privaten Haushalten handelt es sich in der Regel um eher kleinere Beträge, von Baufinanzierungen oder großvolumigen Ratenkrediten abgesehen. Im kommerziellen Sektor kommen andere Größen zum Tragen. Ein Bauträger beispielsweise arbeitet mit oft siebenstelligen Summen seiner Kunden. Sowohl für den künftigen Immobilienbesitzer als auch für die Bank, welche die Bauträgerfinanzierung übernimmt, ist es im Vorfeld wichtig zu wissen, dass der Geschäftspartner bisher seine Verträge ordnungsgemäß erfüllte.
Wirtschaftsauskunfteien im privaten Umfeld
Privatpersonen greifen ebenfalls immer häufiger auf die Datensammlung einer Wirtschaftsauskunftei zurück. Immer mehr Vermieter möchten von einem potenziellen Mieter eine Selbstauskunft sehen. Das Risiko von Mietrückständen oder Mietnomadentum hat in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen.
Das Risiko fehlerhafter Einträge
Auf der einen Seite bedeutet ein Datensatz bei einer Wirtschaftsauskunftei ohne negative Merkmale natürlich einen absoluten Pluspunkt für die betreffende Person oder Firma. Auf der anderen Seite können sich aber Fehler einschleichen.
Liegen falsche, fehlerhafte oder unvollständige Informationen vor, kann der Betroffene die sofortige Löschung einfordern. Dies gilt für alle Wirtschaftsauskunfteien. Anders sieht es jedoch bei berechtigten und korrekten Einträgen aus.
Die Löschfristen für Einträge bei Wirtschaftsauskunfteien
Bis zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 gab das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) genau vor, wann welche Daten aus den Dateien der Auskunfteien wieder gelöscht werden mussten.
Mit der DSGVO kam es allerdings zu einer Neuregelung. Der Erwägungsgrund 39 in der DSGVO weist nur noch einen zeitlich unkonkreten Löschungshinweis auf:
„Um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, sollte der Verantwortliche Fristen für ihre Löschung oder regelmäßige Überprüfung vorsehen.“
Die Wirtschaftsauskunfteien haben sich diesbezüglich auf eine so gennannten Code of Conduct geeinigt.
Er sieht für personenbezogene Daten unter anderem folgendes vor:
- „Personenbezogene Daten über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde“. Alle drei Jahre wird jedoch überprüft, ob der Eintrag noch gültig ist.
- „Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung“.
- „Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (…) werden drei Jahre taggenau nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gelöscht“. Eine vorzeitige Löschung ist aber möglich.
- „Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Kreditverhältnisse (…) bleiben gespeichert, bis die damit begründete offene Forderung ausgeglichen ist; wird deren Ausgleich bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau drei Jahre danach“.
Wie kann ich erfahren, welche Einträge vorliegen?
Jeder Bürger hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern. Dies bezieht sich nicht nur auf die kostenlose Schufa-Selbstauskunft, sondern auf alle Auskunfteien. Anhand dieser Selbstauskunft kann er prüfen, ob Einträge vorliegen, die entweder nicht rechtmäßig bestehen, falsch oder überaltert sind. Trifft dieser Sachverhalt zu, sollte der Betroffene die Auskunftei schriftlich zur sofortigen Korrektur unter Nachricht an ihn auffordern.
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