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Energieeffizient sanieren mit KfW 430 oder KfW 151/152

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

+++ Dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert. Die genannten Konditionen geben den aktuellen Stand am 24. Januar 2020 wieder. Mögliche spätere Anpassungen der Förderprogramme sind nicht berücksichtigt. +++

Aktuelle Information für Unternehmen und Selbständige

+++ Unternehmen, die im Zuge der Coronaviruskrise Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf spezielle KfW-Kredite und Soforthilfen. Weitere Informationen bietet der Ratgeber Corona-Förderung der KfW. Studierende haben Anspruch auf die KfW-Überbrückungshilfe. +++

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Programme KfW 151/152 und KfW 430 fördern die energetische Sanierung sowie den Ersterwerb einer frisch sanierten Bestandsimmobilie.
  • Für die Förderung muss ein Energieberater in die Sanierung einbezogen werden.
  • Über das Programm 430 erhalten Modernisierer, die die Sanierung selbst bezahlen, einen Investitionszuschuss. Die Antragstellung erfolgt über das Zuschussportal der KfW.
  • Wer die Sanierung finanziert, kann das Programm KfW 151/152 in Anspruch nehmen. Es umfasst ein zinsgünstiges Darlehen und einen Tilgungszuschuss.
  • Auch Einzelmaßnahmen wie eine neue Heizung oder neue Fenster werden gefördert.
  • In der Wahl Ihres Finanzierungspartners bleiben Sie völlig frei. Über folgenden Button finden Sie einfach und bequem den günstigsten Anbieter für Ihre Baufinanzierung.

Zur Baufinanzierung

Zwei alternative Förderprodukte

Eigentümer können für die energetische Erneuerung ihres Hauses Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die öffentlich-rechtliche Förderbank unterstützt entweder mit einem besonders zinsgünstigen Kredit (KfW 151 / KfW 152) oder beteiligt sich mit einem Investitionszuschuss an den förderfähigen Kosten (KfW 430). Doch welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert? Wie funktioniert die Antragstellung? Und wie unterscheiden sich die Förderprodukte?

Voraussetzungen für die KfW-Förderung

Damit Sie eines der Förderprogramme für die energetische Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie nutzen können, müssen Sie bestimmte Voraussetzung erfüllen: Gefördert wird ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 Bauantrag oder Bauanzeige gestellt wurde. Sie müssen Eigentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses sein, das Sie sanieren wollen, und auch selbst darin wohnen. Alternativ können Sie als Ersterwerber einer frisch sanierten Wohnimmobilie Fördermittel aus den Programmen KfW 151/152 oder KfW 430 erhalten.

Die KfW-Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass ein qualifizierter Energieberater an der Sanierung beteiligt wird. Dieser erstellt das Sanierungskonzept und übernimmt die Baubegleitung.

KfW 430: „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“

Das Programm KfW 430 kommt nur für Privatpersonen infrage. Es ist das richtige Förderprodukt, wenn Sie die geplanten Sanierungsmaßnahmen aus eigener Tasche bezahlen und keinen Kredit zur Finanzierung aufnehmen wollen. Im Rahmen des Förderprogramms beteiligt sich die KfW über einen Zuschuss an den förderfähigen Kosten Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen. Den Zuschuss beantragen Sie entweder selbst über das Zuschussportal der KfW oder Sie bevollmächtigen dafür Ihren Energieberater. Den Investitionszuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Die Zuschusshöhe hängt vom energetischen Standard Ihres Hauses nach der Sanierung ab.

Wie hoch wird Ihr Investitionszuschuss?

Bei einer Sanierung bis zum Effizienzhaus-Standard KfW 55 beteiligt sich die KfW mit einem Zuschuss von 40 Prozent an den förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Einzelmaßnahmen für eine höhere Energieeffizienz des Gebäudes werden noch mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 Euro bezuschusst. Ausgezahlt werden Zuschüsse ab 300 Euro.

Förderkonditionen im Programm KfW 430

Die folgende Liste zeigt, mit welchem Investitionszuschuss Sie abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard rechnen können:

KfW-Effizienzhaus 55

  • 40 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 70

  • 35 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 42.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 85

  • 30 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 100

  • 27,5 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 115

  • 25 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus Denkmal

  • 25 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen

  • 20 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit

Zum Ratgeber: Die Effizienzhaus-Standards KfW 40 (plus), KfW 55, KfW 70 im Überblick

In fünf Schritten zum Investitionszuschuss

Damit Sie den Zuschuss, der Ihnen zusteht, auch erhalten, sollten sie sich genau an den vorgesehenen Ablauf halten. Ganz wichtig ist, dass Sie erst mit der Sanierung beginnen, nachdem Ihr Antrag von der KfW genehmigt wurde. In diesen fünf Schritten kommen Sie an Ihren Investitionszuschuss:

Schritt 1 – Experten für Energieeffizienz beauftragen

Fachleute mit der nötigen Qualifikation finden Sie über die Internetseite energie-effizienz-experten.de. Die Hälfte der Kosten für die professionelle Planung und Baubegleitung trägt die KfW über das Förderprogramm KfW 431 („Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“).

Schritt 2 – Fördermittel kombinieren

Wenn ohnehin eine größere Sanierung ansteht, kann es sinnvoll sein, zeitgleich auch andere Umbaumaßnahmen vorzunehmen – zum Beispiel Barrieren im Haus abzubauen, damit Sie im Alter möglichst lange in Ihren eigenen vier Wänden leben können. Oft lasssen sich dafür mehrere Förderprodukte der KfW kombinieren. Manchmal gibt es auch noch andere Fördertöpfe, von denen Sie profitieren können – zum Beispiel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Ihr Energieberater kann Sie dazu beraten.

Eine Übersicht über die wichtigsten KfW-Förderprogramme im PDF-Format können Sie über den folgenden Link kostenfrei herunterladen:

Übersicht: KfW-Förderprogramme Neubau, Kauf und Modernisierung

Schritt 3 – Investitionszuschuss beantragen

Sobald das Konzept für Ihre Sanierung steht, können Sie den Zuschuss beantragen. Nutzen Sie für die Antragstellung das Zuschussportal der KfW.

Schritt 4 – Vorhaben umsetzen

Erst wenn Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie mit der Sanierung starten oder den Kaufvertrag für Ihr saniertes Haus unterschreiben. Das ist äußerst wichtig. Im ungünstigsten Fall verlieren Sie Ihren Anspruch auf Förderung, wenn Sie zu früh mit dem Umbau beginnen.

Schritt 5 – Investitionszuschuss erhalten

Sobald Ihr Vorhaben abgeschlossen ist, können Sie Ihren Zuschuss anfordern. Dafür müssen Sie sich erneut im Zuschussportal als korrekter Empfänger identifizieren. Ihr Energieberater bescheinigt Ihnen die planmäßige Durchführung Ihres Sanierungsvorhabens. Mit dieser Bescheingung können im Zuschussportal die Auszahlung veranlassen.

KfW 151/152: „Energieeffizient Sanieren – Kredit“

Die Alternative zum Programm KfW 430 ist das Förderprodukt KfW 151/152. Es richtet sich an Modernisierer, die ihre Immobilie kreditfinanziert sanieren oder den Ersterwerb einer entsprechend sanierten Bestandsimmobilie finanzieren wollen. Beantragt werden die Fördermittel von der Bank, mit der Sie die Sanierung finanzieren. Um Ihren Anspruch auf Förderung nicht zu verlieren, sollten Sie Ihr Vorhaben erst nach erfolgreicher Antragstellung und Genehmigung durch die KfW umsetzen.

Günstigen Finanzierungspartner finden

In der Wahl Ihres Finanzierungspartners sind Sie völlig frei. Das sollten Sie nutzen. Angenommen Sie wollen zusätzlich zum KfW-Kredit noch ein normales Baudarlehen von 50.000 Euro für wohnwertsteigernde Maßnahmen aufnehmen. Damit können Sie zum Beispiel die Renovierung des Badezimmers, neue Fußböden oder eine neue Küche zu finanzieren. Für ein solches Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit zahlen Sie bei den günstigsten Banken über 1.200 Euro weniger Zinsen als im Bundesdurchschnitt. Vergleichen lohnt sich also. Günstige Finanzierungspartner finden Sie einfach und bequem über unseren Baufinanzierungsrechner.

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Konditionen für das zinsgünstige Darlehen

Das KfW-Programm 151/152 hat zwei wesentliche Bestandteile: Es kombiniert ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss. Sie erhalten für Ihr Vorhaben ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro, wenn Sie Ihre Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus sanieren (KfW 151). Für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete ist die Kreditsumme auf 50.000 Euro begrenzt (KfW 152). Den Förderkredit gibt es als Annuitätendarlehen mit vergünstigtem Zinssatz: Der Effektivzins beträgt 0,75 Prozent, die Sollzinsbindung 10 Jahre. Abhängig von der Gesamtlaufzeit können sie sich für 1 bis 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit entscheiden. In dieser Zeit müssen sie nur anfallende Zinsen zahlen und tilgen den Kredit noch nicht.

Sie können den Förderkredit auch als endfälliges Darlehen mit 4 bis 10 Jahren Laufzeit in Anspruch nehmen – ebenfalls zum Effektivzins von 0,75 Prozent. Anders als beim Annuitätendarlehen zahlen Sie dann jeden Monat nur die anfallenden Zinsen. Sie tilgen den kompletten Kredit am Ende der Laufzeit in einem Betrag. Das kann zum Beispiel attraktiv sein, wenn in den nächsten Jahren Ihre Lebensversicherung fällig wird und Sie mit dem Betrag Ihr KfW-Darlehen tilgen können.

Zuschusshöhe hängt vom erreichten energetischen Standard ab

Neben dem vergünstigten Darlehenszins profitieren Sie im Förderprogramm KfW 151/152 von einem Tilgungszuschuss. Dieser wird nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgezahlt. Das Geld fließt dann in die Tilgung Ihres Darlehens. Sie müssen also nicht den gesamten Kredit zurückbezahlen. Wie hoch Ihr Tilgungszuschuss ausfällt, richtet sich nach dem erreichten energetischen Standard Ihrer Immobilie. Einen Überblick liefert die folgende Liste:

KfW-Effizienzhaus 55

  • 40 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 70

  • 35 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 42.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 85

  • 30 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 100

  • 27,5 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 115

  • 25 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus Denkmal

  • 25 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen

  • 20 Prozent Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten
  • bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit

Förderung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen

Während die Komplettsanierung auf einen Effizienzhaus-Standard häufig mit erheblichem Aufwand und hohen Investitionskosten verbunden ist, lassen sich Einzelmaßnahmen oft einfacher und schneller umsetzen. Auch energetische Einzelmaßnahmen werden gefördert. Die wichtigsten stellen wir kurz vor:

KfW-Förderung Heizung

Wer eine alte Ölheizung ohne Brennwertkessel oder eine vergleichbare Gasheizung durch eine moderne Heizungsanlage ersetzt, kann dafür Fördermittel in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass eine Heizung mit fossilen Energieträgern stillgelegt wird. Außerdem muss die neue Heizung bestimmte Mindestanforderungen in puncto Energieeffizienz erfüllen. Im Einzelnen kann Ihr Energieberater Sie dazu beraten.

Mit ihm sollten Sie auch klären, ob zusätzlich zur neuen Wärmepumpe oder dem neuen Heizkessel auch noch eine Solarthermie-Anlage für die Warmwasserbereitung oder die Integration eines wasserführenden Kaminofens in den Heizkreislauf sinnvoll wäre. Für beides gibt es ebenfalls Fördermittel.

KfW-Förderung Fenster

Wer alte einfach- oder doppeltverglaste Fenster durch moderne Scheiben und Fensterrahmen ersetzt, kann seinen Energiebedarf deutlich reduzieren. Damit Sie für den Austausch Fördermittel von der KfW erhalten, müssen die neuen Fenster besonders gut isolieren und dicht schließen. Entscheidend ist der sogenannte U-Wert. Das ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Je niedriger dieser Wert ist, desto geringer sind die Energieverluste.

Wichtig: Gerade für den Austausch alter Fenster gibt es häufig zusätzlich zur KfW-Förderung auch noch regionale Fördermittel. Sprechen Sie Ihren Energieberater darauf an und lassen Sie sich beraten.

KfW-Förderung Dämmung

Nicht nur neue Fenster verbessern die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind auch die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen sowie der Keller- und Geschossdecken. Manche Maßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke sind vergleichsweise wenig aufwändig. Eine Fassadendämmung oder die Dämmung des Daches verursachen hingegen häufig erhebliche Kosten.

Hier ist es sinnvoll die Sanierungsmaßnahme mit ohnehin anstehenden Instandhaltungsarbeiten zu koppeln. Warten Sie mit der Fassadendämmung beispielsweise, bis das Haus sowieso neu verputzt und dafür ein Gerüst aufgestellt werden muss. Dann müssen die Energieeinsparungen lediglich die Zusatzkosten für Dämmmaterial und Arbeitszeit amortisieren, damit sich die Sanierungsmaßnahmen auch finanziell lohnen.

KfW-Förderung Lüftungspaket

Als Einzelmaßnahme förderfähig ist auch der Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Sie nimmt den Bewohnern das Lüften von Hand ab und sorgt vollautomatisch für den benötigten Luftaustausch. Das ist umso wichtiger, je dichter die Gebäudehülle wird.