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Der Grundbuchauszug listet alle Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Hypotheken und Grundschulden auf. Insbesondere Käufer und Verkäufer eines Grundstücks sowie Notare und Kreditgeber sind auf Grundbuchauszüge angewiesen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Grundbuchauszug?
  3. Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
  4. Was ist ein Grundbuchamt?
  5. Grundbuchauszug anfordern
  6. Grundbuchauszug kostenlos online beantragen: Geht das?
  7. Welche Kosten entstehen beim Grundbuchauszug?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Grundbuchauszug ist ein Dokument, in dem alle Informationen zu einem Grundstück aufgelistet sind.
  • Ein Grundbuchauszug oder eine Einsichtnahme lässt sich nur bei nachgewiesen berechtigtem Interesse beantragen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchauszug handelt es sich um eine schriftliche Ausfertigung aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Der Grundbuchauszug beinhaltet Daten zu den Eigentumsverhältnissen, Hypotheken und Grundschulden. Darüber hinaus sind Nießbrauch- und weitere Grundpfandrechte ersichtlich. Eigentümer eines Grundstücks benötigen einen Grundbuchauszug, um bei einem Immobilienverkauf nachweisen zu können, dass das Grundstück tatsächlich ihnen gehört. Benötigt der Eigentümer einen Kredit bei der Bank, muss er bei einer Beleihungsprüfung ebenfalls den Grundbuchauszug vorlegen.

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Mit einem Grundbuchauszug erhalten Eigentümer einen Einblick in das Grundbuch. Jedes Grundbuch ist stets nach dem gleichen, einheitlichen Muster aufgebaut und in fünf Abschnitte gegliedert:

Aufschrift

Auf dem Deckblatt befinden sich der Name des zuständigen Amtsgerichts, das Blatt sowie der Band des Grundbuchs.

Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis sind alle Angaben zu Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks verzeichnet. Außerdem findet sich hier eine Auflistung des Wohneigentums. Auch das Erbbaurecht und Wegerecht sind hier festgehalten.

Abteilung I

Dieser Abschnitt beinhaltet alle Daten der Eigentumsverhältnisse. Sowohl das Datum der Eintragung als auch der Name des Eigentümers und die Grundlage der Eintragung sind hier vermerkt. Gründe für die Eintragung sind beispielsweise Erbfolge, Auflassung oder Zwangsversteigerungen. Für den Fall, dass ein Grundstück mehrere Eigentümer oder Erbbauberechtigte aufweist, enthält Abteilung I des Grundbuchauszugs auch Informationen zu den Anteilen und zum Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnis der Eigentümer. Wechselt der Besitzer des Grundstücks, müssen die Einträge in diesem Abschnitt entsprechend angepasst werden.

Abteilung II

In diesem Bereich stehen alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks. Beispiele für Beschränkungen sind unter anderem Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke. Zu den Lasten zählen Nießbrauchrechte, Erbbaurecht, Reallasten, Vorkaufsrechte oder Wegerechte.

Abteilung III

Abteilung III führt alle Grundpfandrechte wie Grundschulden, Rentenschuld und Hypotheken auf. Grundschulden entstehen beispielsweise häufig bei der Aufnahme einer Baufinanzierung, wenn das Grundstück als Sicherheit angegeben wurde. Aus diesem Grund interessieren sich vor allem Banken für einen Auszug aus der Abteilung III des Grundbuchs.

Was ist ein Grundbuchamt?

Bei den Grundbuchämtern handelt es sich um Registergerichte der Amtsgerichte. Sie verwalten die Grundbücher der entsprechenden Bezirke. Wenn lediglich eine Einsichtnahme in das Grundbuch erwünscht ist, erfolgt diese im jeweiligen Grundbuchamt vor Ort.

Grundbuchauszug anfordern

Personen, denen die Einsicht in das Grundbuch gestattet ist, haben auch die Möglichkeit, einen Auszug daraus zu erhalten. In der Regel sendet das Grundbuchamt Grundbuchauszüge nicht per Post oder Fax zu. Einen Antrag dürfen Berechtigte aber schriftlich per Post oder Fax beim Grundbuchamt stellen. Das Recht, einen Grundbuchauszug zu beantragen, haben allerdings nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Zu diesen zählen beispielsweise Mieter, Gläubiger und Kreditgeber.

Grundbuchauszug kostenlos online beantragen: Geht das?

Heutzutage gibt es viele Anbieter, bei denen Berechtigte einen Grundbuchauszug auch online beantragen können. Diese Angebote sind beliebt, denn schließlich lässt sich dadurch der Gang zum Grundbuchamt sparen. Allerdings werden für die Dienste oft hohe Gebühren fällig.

Welche Kosten entstehen beim Grundbuchauszug?

Alle Gebühren für einen Grundbuchauszug sind vom Gesetz vorgeschrieben. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro, eine beglaubigte Abschrift 20 Euro. Wer lediglich in das Grundbuch einsehen möchte, muss keine Gebühren zahlen.

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