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Notar- und Grundbuchkosten

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Rechner für Notarkosten und Grundbuchkosten

Beim Erwerb einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis für Haus und Grundstück eine ganze Reihe zusätzlicher Kosten an. Mit dem Rechner für Notarkosten und Grundbuchkosten kann der Käufer eine effektive Kalkulation durchführen.

Warum ist ein Notar nötig?

Kein Immobilienkauf kommt ohne die Beurkundung durch den Notar aus. Da es bei Grundstückskäufen um große Summen geht und diese nicht zu den alltäglichen Geschäften gehören, soll der Käufer vor übereilten Verpflichtungen mit weitreichenden Folgen geschützt werden. Der Notar klärt über die Rechtslage auf und verhindert, dass unwirksame Klauseln vereinbart werden. Bevor ein Jurist zum Notar ernannt wird, muss er einen Amtseid leisten. Er muss gewissenhaft und unparteiisch agieren. Vor dem Beurkundungstermin sollte der Käufer im Besitz des Vertragsentwurfs (einschließlich beglaubigter Urkunden, die im Vertragsentwurf enthalten sind) sein, und diesen zu Hause Punkt für Punkt durchgehen. Bei Unklarheiten sollte man sofort beim Notar nachhaken und sich in keinem Fall drängen lassen.

Wie Notarkosten und Grundbuchkosten entstehen

In jedem Grundstückskaufvertrag sind einige Standardangaben zu finden. Im Vertrag wird aufgenommen, wer von den Vertragsparteien zum Notartermin erschienen ist. Grundsätzlich müssen alle Käufer und alle Eigentümer anwesend sein. Dann wird das Grundstück nach seiner Lage, Größe und Wirtschaftsart genau beschrieben. Im Anschluss werden alle im Grundbuch eingetragenen Belastungen aufgelistet. Dazu gehören neben Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden auch sogenannte Dienstbarkeiten, wie z. B. das Wegerecht für den Nachbarn. Der Kaufpreis wird mit einem feststehenden Betrag angegeben. Die Zahlungsbedingungen legen im Anschluss fest, wann welche Raten fällig sind. Wer noch zu errichtenden Wohnraum erwerben will, sollte ein genaues Augenmerk auf die Baubeschreibung richten. Dort muss exakt aufgelistet sein, welche Kosten inklusive sind und welche nicht.

Kluge Rechner sichern den Immobilienkauf ab

Laut Gesetz gilt der Käufer nicht schon mit dem Kauf als neuer Eigentümer, sondern erst dann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Mit einer sogenannten Auflassungsvormerkung kann sich der zukünftige Eigentümer absichern. Etwaige Weiterveräußerungen des Verkäufers oder zwischenzeitliche Belastungen des Grundstücks durch eine Grundschuld sind im Hinblick auf den vorgemerkten Käufer unwirksam. Eine zusätzliche Absicherung verspricht das Notaranderkonto. Dabei handelt es sich um ein Treuhandkonto des Notars. Da sich die Eigentumsübertragung oft über Monate hinziehen kann, wird vereinbart, dass der Notar die Zahlungen des Käufers auf einem Sonderkonto verwaltet. Von diesem Konto wird das Geld erst dann an den Verkäufer überwiesen, wenn er seine Zustimmung zur Übertragung des Grundstücks erklärt hat und der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt

Sowohl die Notarkosten als auch die Grundbuchkosten sind in der Kostenordnung (KostO) geregelt. Ausgangspunkt der Berechnungen ist der Geschäftswert des Objektes. Der Gebührensatz richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vorgang. Eine volle Notargebühr wird z. B. für die Bestellung einer Grundschuld in vollstreckbarer Form und die notarielle Beurkundung fällig. Eine doppelte Gebühr kostet die Beurkundung des Kaufvertrages. Für die Abtretung einer Grundschuld oder die Löschungsbewilligung des Gläubigers ist ein Viertel der Gebühr anzusetzen. Der Rechner von Verivox sorgt für Kostentransparenz.

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