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Umfinanzierung für Ihren Auto-, Haus- oder Unternehmenskredit

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TÜV geprüftes Vergleichsportal

Verivox lässt seinen Ratenkredit-Vergleich freiwillig in regelmäßigen Abständen vom TÜV Saarland testen. Mit dem TÜV-Siegel bestätigen die Prüfer, dass der Kreditvergleich höchsten Qualitätsansprüchen genügt und für Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und sicher nutzbar ist. Besonders positiv bewertet hat der TÜV bei seiner letzten Untersuchung die verbraucherfreundlichen Nutzungsbedingungen, die sichere Datenübermittlung, die nachvollziehbaren Filter- und Sortierkriterien sowie die hohe Anzahl der am Vergleich teilnehmenden Anbieter.

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum fünften Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2021 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2020 hat Verivox in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht. Hinter der breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung stehen insgesamt rund 1 Mio. Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen.

Inhalt dieser Seite
  1. Gute Gründe für eine Umfinanzierung
  2. Die Umfinanzierung bei einem Auto- oder Ratenkredit
  3. Häufig gestellte Fragen
  4. Die Umfinanzierung bei einer Baufinanzierung
  5. Vorfälligkeitsentschädigung
  6. Grundschuld
  7. Die Umfinanzierung bei Unternehmenskrediten
  8. Zusammenfassung: Wann ist eine Umfinanzierung sinnvoll?

Gute Gründe für eine Umfinanzierung

Genaugenommen gibt es nur drei Gründe für eine Umfinanzierung:

  • die Zinsbindung ist abgelaufen und eine Anschlussfinanzierung ist notwendig
  • der Kunde ist mit seinen Zinsen oder seiner Bank unzufrieden
  • eine Bündelung mehrerer Darlehen zeigt sich als die bessere Alternative

Das Ärgerliche ist, dass in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Da es bei den einzelnen Darlehensarten – Ratenkredit, Baufinanzierung und Unternehmensfinanzierung – Unterschiede gibt, wollen wir einmal die einzelnen Varianten näher beleuchten.

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Die Umfinanzierung bei einem Auto- oder Ratenkredit

Wer seinen Ratenkredit umschulden möchte, muss bedenken: Hat der Kredit noch mehr als 12 Monate Laufzeit übrig, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent der verbliebenen Restschuld an. Bei einer kürzeren Restdauer beträgt die Entschädigung 0,5 Prozent.

Dennoch kann sich bei einem niedrigen Zinssatz eine Umfinanzierung durchaus lohnen. Viele Kredite sehen etwa eine kostenlose jährliche Sondertilgung von einem Teil der Restschuld vor, zum Beispiel 10 oder gar 50 Prozent. Für diesen Betrag fallen dann keine Kosten an.

Es ist also ein Rechenexempel, ob der neue Kredit einschließlich der Vorfälligkeitsentschädigung weniger kostet als die Summe der noch zu zahlenden Zinsen beim alten Darlehen. Kreditnehmer sollten daher bei ihrer Bank abfragen, welche Zinskosten ab dem gewünschten Ablösetermin noch anfallen und welche Entschädigung die Bank zu diesem Zeitpunkt berechnet. Im Umschuldungsrechner können sie dann schnell ermitteln, welche Option günstiger ist.

So berechnen Sie, ob sich eine Umfinanzierung lohnt

Kredit umschulden

Mehrere Kredite zusammenfassen

Wer mehrere Kredite parallel bedient, muss sehr gut im Hinterkopf haben, wann welches Darlehen ausläuft, um langfristig finanziell planen zu können. Sinnvoller kann es sein, alle Kredite in einem zu bündeln. Befinden sich Darlehen darunter, welche noch aus Zeiten höherer Zinsen stammen, liegt ein weiterer Vorteil in einer möglichen Zinsersparnis.

Die Restschuldversicherung

Wer einen Kredit mit einer Restschuldversicherung umfinanzieren will, muss den Darlehens- und den Versicherungsvertrag normalerweise separat kündigen. Bei der Kündigung der Restschuldversicherung müssen keine Kündigungsfristen beachtet werden.

Häufig gestellte Fragen

Von einer Umschuldung spricht man, wenn ein bestehender Kreditvertrag durch einen neuen Kreditvertrag abgelöst wird. Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kreditnehmer einen Ratenkredit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das bedeutet, dass Ratenkredite grundsätzlich vorzeitig zurückgezahlt bzw. durch einen anderen Kredit abgelöst werden können. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn die zu zahlenden Zinsen für bestehende Kredite relativ hoch sind.

In den letzten Monaten und Jahren sind die Kreditzinsen immer weiter gesunken. Um davon zu profitieren, können Sie ein laufendes Darlehen ganz einfach auf einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen umschulden. So gehen Sie am besten vor:

  1. Günstigen Umschuldungskredit finden: Tragen Sie im Kreditrechner die noch ausstehende Restschuld ein und wählen Sie die gewünschte Laufzeit aus. Stellen Sie als Verwendungszweck „Umschuldung / Kreditablösung“ ein.
  2. Angebote und mögliche Ersparnis prüfen: Bietet Ihnen eine Bank günstigere Konditionen als Ihr bisheriger Kreditgeber, sollten Sie den laufenden Kredit umschulden. Unter Umständen kann Ihre alte Bank für die vorzeitige Rückzahlung eine Entschädigung von maximal 1 Prozent der noch ausstehenden Schuld verlangen. Weil die Zinsen aber seit Jahren immer weiter gesunken sind, lohnt sich die Umschuldung trotzdem fast immer. Bei Bedarf prüfen unsere erfahrenen Kreditberater gerne mit Ihnen gemeinsam, ob Sie mit einer Umschuldung sparen können.
  3. Umschuldungskredit abschließen und altes Darlehen kündigen: Hat die Prüfung ergeben, dass sich die Umschuldung für Sie lohnt, können Sie das neue Darlehen abschließen. Sobald das Geld auf Ihrem Konto ist, zahlen Sie damit den alten Kredit zurück – gegebenenfalls samt Vorfälligkeitsentschädigung. Die meisten Banken erkennen die vollständige Rückzahlung aller ausstehenden Beträge automatisch als Kündigung an. Nur wenige Institute fordern zusätzlich auch noch ein Kündigungsschreiben. Unsere Kreditexperten beraten Sie individuell über das richtige Vorgehen.

Um einfach und schnell ein günstiges Darlehen zur Ablösung Ihres alten Kredits zu finden, können Sie im Kreditvergleich gezielt nach Krediten für die Umschuldung suchen.

Sie können sich direkt an Ihre kreditgebende Bank wenden und dort um eine Erhöhung des laufenden Darlehens bitten. Die Bank wird prüfen, ob Ihre Bonität auch für die höhere Kreditsumme ausreicht und Ihnen gegebenenfalls ein neues Kreditangebot unterbreiten. Unter Umständen bietet sie Ihnen das neue Darlehen aber zu veränderten Konditionen an. In jedem Fall müssen Sie damit rechnen, dass sich durch den höheren Kreditbetrag die Laufzeit verlängert oder Ihre Monatsrate steigt.

Unser Tipp: Prüfen Sie immer, ob eine andere Bank Ihnen bessere Konditionen bietet. Am einfachsten geht das mit einem Kreditvergleich. Im Vergleich zur Aufstockung bei der aktuellen Bank können Sie oft viel Geld sparen, indem Sie Ihren bestehenden Kredit auf ein Darlehen bei einer Bank mit günstigeren Konditionen umschulden. So sollten Sie vorgehen:

  1. Kreditvergleich machen: Die noch ausstehende Restschuld des laufenden Kredits plus die zusätzlich benötigte Summe ergeben den Kreditbetrag, den Sie im Rechner einstellen müssen. Wählen Sie als Verwendungszweck „Umschuldung / Kreditablösung“ aus.
  2. Angebote vergleichen: Prüfen Sie, ob eine andere Bank Ihnen günstigere Konditionen als Ihre bisherige Bank anbietet.
  3. Kredit aufstocken: Wählen Sie das günstigste Angebot aus und schließen Sie den Kredit ab. Bei Bedarf unterstützen unsere erfahrenen Kreditberater Sie bei der Auswahl des günstigsten Angebots.

Wenn Sie sich für eine Umschuldung entscheiden, müssen Sie Ihrer bisherigen Bank in einigen Fallen eine Entschädigung für ihre entgangenen Zinseinnahmen zahlen. Die Höhe dieser sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ist aber gesetzlich begrenzt. Die Bank darf Ihnen höchstens 1 Prozent der noch ausstehenden Restschuld in Rechnung stellen – wenn das Darlehen nur noch weniger als 1 Jahr läuft, sind es sogar nur 0,5 Prozent.

Inzwischen verzichten viele Banken aber auch auf eine solche Entschädigung. Dann können Sie das Darlehen jederzeit kostenfrei zurückzahlen und umschulden. Im Kreditvergleich können Sie gezielt nach solchen Angeboten suchen.

Schon seit mehreren Jahren sind die Kreditzinsen immer weiter gesunken. Mit der Umschuldung eines laufenden Kredits auf ein neues zinsgünstiges Darlehen können Verbraucher deshalb häufig viel Geld sparen.

Weil der alten Bank durch die vorzeitige Kreditablösung Zinseinnahmen entgehen, darf sie für die Umschuldung in einigen Fällen eine Entschädigung verlangen. Die Höhe dieser sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich begrenzt. Die Bank darf höchstens 1 Prozent der noch ausstehenden Schuld verlangen – bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr sogar nur 0,5 Prozent.

Die Umschuldung lohnt sich immer dann, wenn die Zinsersparnis durch das neue Darlehen höher ist, als die Vorfälligkeitsentschädigung, die Sie für die vorzeitige Rückzahlung an die alte Bank bezahlen müssen. Im anhaltenden Zinstief profitieren die allermeisten Kreditnehmer auch dann von einer Umschuldung, wenn die alte Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellt.

Wie Sie ganz einfach selbst ausrechnen können, ob und wie viel Sie mit einer Umschuldung sparen können, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Kreditablösung und Umschuldung..

Die Umfinanzierung bei einer Baufinanzierung

Wird eine Baufinanzierung als klassisches Annuitätendarlehen abgeschlossen, kann der Kreditnehmer sie als Alternative zur Prolongation zum Ende der Sollzinsbindung umfinanzieren (Anschlussfinanzierung). In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wenn die Zinsfestschreibung auf mehr als zehn Jahre vereinbart wurde, kann er sein Darlehen ebenfalls ohne Entschädigung kündigen. Die Kündigung muss mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des zehnten Jahres der Laufzeit ausgesprochen werden. Ob sich eine solche Umfinanzierung lohnt, gerade bei älteren Darlehen, lässt sich leicht mit einem Kreditrechner für die Anschlussfinanzierung ermitteln.

Kosten der Umfinanzierung: Vorfälligkeitsentschädigung

In sonstigen Fällen – während der ersten zehn Jahre beziehungsweise vor Ablauf der Zinsbindung – berechnet die Bank bei einer Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Berechnung fällt leider bei einem Immobilienkredit nicht ganz so einfach aus wie bei einem klassischen Ratenkredit. Auch wenn der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten der Berechnung zulässt, sind diese für einen Laien kaum nachvollziehbar. Grundlage für die Kalkulation ist entweder die „Aktiv-Aktiv-Berechnung“, das heißt die Wiederausreichung der freien Gelder im Rahmen eines anderen Darlehens, oder die „Aktiv-Passiv-Berechnung“ bei Anlage der zurückgeführten Gelder in Pfandbriefe.

Verbraucherschützer empfehlen, die Berechnung auf jeden Fall durch einen Verbraucherschutzverein prüfen zu lassen. Die Verbraucherberatung Hamburg hat im Jahr 2016 festgestellt, dass rund 30 Prozent der Kalkulationen der Banken zuungunsten der Darlehensnehmer ausfielen und korrigiert werden mussten. Die Differenzen lagen im Mittel (Jahr 2015) bei rund 1.000 Euro, in Extremfällen bei bis zu 5.000 Euro.

Kosten der Umfinanzierung: Grundschuld

Bei der Umschuldung einer Immobilienfinanzierung muss die bestehende Grundschuld an die neue Bank übertragen werden. Eine Möglichkeit dazu ist die Löschung der bestehenden Grundschuld und die Eintragung einer neuen, doch dies ist mit erheblichen Kosten verbunden. Deutlich kostengünstiger fällt eine Grundschuldabtretung aus. Die Kreditinstitute akzeptieren in einem solchen Fall, dass die bisherige Bank eine notariell beglaubigte Abtretung zugunsten der neuen Bank eingeht. Für den Kreditnehmer fallen zwar auch Kosten an, diese machen aber nur einen Bruchteil dessen aus, was Löschung und Neubestellung betrifft.

Die Umfinanzierung bei Unternehmenskrediten

Die Umfinanzierung bei Unternehmensfinanzierungen verhält sich im Grund wie bei einem Ratenkredit oder einer Baufinanzierung. Dies hängt davon ab, wie der Altkredit besichert wurde. Hat das Unternehmen den Liquiditätsbedarf jedoch durch Anleihen gedeckt, hängt es von den Emissionsbedingungen ab, ob die Anleihen vorzeitig zurückgekauft werden dürfen oder nicht. Im Fall einer klassischen Finanzierung ist eine Umfinanzierung durchaus möglich.

Unternehmensfinanzierungen sind in der Regel jedoch inhaltlich sehr viel individueller gehalten als ein standardisierter Ratenkredit oder eine Baufinanzierung. Es kommt folglich auf die vertragliche Ausgestaltung des Kreditvertrages an, wie und zu welchen Bedingungen eine Umfinanzierung möglich ist.

Dabei spielt es durchaus eine Rolle, ob eine andere Bank den laufenden Kredit ablösen soll oder die Umfinanzierung innerhalb der Bank stattfindet. Der zweite Fall kann beispielsweise eintreten, wenn die finanzierte Fabrikanlage nicht selbst als Sicherheit dient, sondern durch eine Grundschuld auf das Fabrikgebäude abgelöst wird. Bekanntermaßen ist das Zinsniveau für einen Kredit bei einer Besicherung mit Immobilien günstiger als bei anderen dinglichen Sicherheiten. Dies gilt auch, wenn es sich nicht um eine Baufinanzierung handelt. Soll eine grundschuldbesicherte Unternehmensfinanzierung auf eine andere Bank übertragen werden, greift der gleiche Sachverhalt wie bei einer Baufinanzierung. Die Grundschuld muss nicht gelöscht und neu bestellt werden, sondern kann durch eine notariell beglaubigte Abtretung von einer Bank an die nächste übertragen werden.

Eine Umfinanzierung kann auch stattfinden, wenn das Unternehmen einen Kontokorrentkredit, der für die Anschaffung von Betriebsmitteln genutzt wurde, durch einen klassischen Betriebsmittelkredit ablöst. Der niedrigere Zinssatz führt zwangsläufig zu einer höheren Liquidität.

Eine Liquiditätserhöhung kann alternativ zu einer Umfinanzierung auch durch Factoring geschehen. In diesem Fall verkauft die Firma ihre offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen. Unter Abzug der Factoringgebühren wird der Rechnungsbetrag sofort beglichen. Der Verkäufer muss nicht warten, bis der Käufer das Zahlungsziel abwartet.

Zusammenfassung: Wann ist eine Umfinanzierung sinnvoll?

Für Verbraucher mit Ratenkrediten oder Baufinanzierungen ist eine Umfinanzierung in erster Linie dann sinnvoll, wenn sich durch die neuen Konditionen eine Einsparung bei den Zinsen ergibt. Vor diesem Hintergrund müssen die künftigen Aufwendungen für das bestehende Darlehen mit den Aufwendungen für das neue Darlehen einschließlich eventueller Nebenkosten genau verglichen werden. Dies gelingt nur, wenn ein Stichtag gewählt wird, für den die Bank die anfallenden Kosten ermittelt. Bei einer Immobilienfinanzierung sollte dieser Stichtag weit genug in die Zukunft liegen, damit die Vorfälligkeitsentschädigung durch einen neutralen Dritten geprüft werden kann.

Bei der Bündelung mehrerer Ratenkredite in ein Darlehen ist das Vorgehen wesentlich einfacher. Allerdings ist ein Vergleich auch nur möglich, wenn alle Kosten auf einen festen Stichtag bezogen ermittelt werden.

Sparschwein auf Heizung vor grauer Wand

Kredit: Umschuldungsrechner

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Junges Paar von hinten steht vor seinem Traumhaus

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Haus aus Holzblöcken auf Notizblock auf Holztisch

Vorfälligkeitsentschädigungsrechner

Dieser Rechner gibt einen Anhaltspunkt für die mögliche Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei der Umfinanzierung anfällt.

Vorfälligkeitsentschädigungsrechner