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Kfz-Steuer: Berechnung, Befreiung und Sonderregelung

Für Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, muss der Halter Kfz-Steuer zahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet mit der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich bei einem Pkw nach der CO2-Emission und dem Hubraum des Fahrzeugs. Für Motorräder, Wohnmobile, Elektrofahrzeuge, Lkws, Anhänger, Zugmaschinen und Oldtimer gelten gesonderte Berechnungen. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Der fällige Betrag wird per Lastschrift von dem Konto des Steuerpflichtigen abgebucht. Die Steuer wird von der deutschen Zollverwaltung eingezogen und geht an den Bund.

Kfz-Steuer für Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen

Für die meisten Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen Halter Kfz-Steuer zahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet mit der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Höhe der Pkw-Steuer richtet sich in erster Linie nach der CO2-Emission und dem Hubraum des Fahrzeugs. Für Motorräder, Wohnmobile, Elektrofahrzeuge, Lkw, Zugmaschinen, Oldtimer und Anhänger gelten bei der Steuer gesonderte Berechnungen.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Wer muss Kfz-Steuer zahlen?
  3. Kfz-Steuer berechnen
  4. Weniger Steuern durch Aufrüstung
  5. Steuerbefreiung
  6. Gesonderte Besteuerung
  7. Kfz-Steuer in der Steuererklärung
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

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Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Die Kraftfahrzeugsteuer muss der Halter des Fahrzeugs, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen ist, entrichten. Halter und Eigentümer des Kraftfahrzeugs müssen jedoch nicht identisch sein. So kann ein junger Erwachsener beispielsweise ein Auto kaufen und es aufgrund der höheren Schadenfreiheitsklasse über ein Elternteil bei der Kfz-Versicherung anmelden. Der Käufer ist damit der Eigentümer des Autos, während das Elternteil als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Die Steuer wird - mit wenigen Ausnahmen - für alle Kfz, die in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind, erhoben. Das beinhaltet auch ausländische Wagen, die eine deutsche Zulassung erhalten. Für Halter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen wird die Steuer ebenso fällig wie im Zuge der Beantragung eines roten Kennzeichens für Probefahrten und Überführungen.

Wichtig:

Die Kfz-Steuer wird vom zuständigen Zollamt eingezogen und geht an den Bund. Die Zahlung erfolgt im Voraus für die nächsten zwölf Monate, wobei fällige Steuerbeträge immer auf ganze Euro-Beträge abgerundet werden. Steuerpflichtige erteilen dem Zoll eine Einzugsermächtigung, um die Kfz-Steuer vom Konto abzubuchen.

Kfz-Steuer berechnen

Bei der Berechnung der Kfz-Steuer sind zwei Werte maßgeblich: Halter von Kraftfahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurden, zahlen einen festen Grundbetrag je 100 cm³ Hubraum plus einen Zuschlag für den CO2-Ausstoß. Bei der Kfz-Steuer für Benziner beträgt der Sockelbetrag 2 Euro je 100 cm³, während für Diesel-Fahrzeuge ein Steuer-Grundbetrag von 9,50 Euro je 100 cm³ gilt.

Für den Zuschlag wird anhand der Abgasnorm berechnet, wie viel Gramm Kohlenstoffdioxid der Wagen pro Kilometer ausstößt. Dabei gilt eine Freigrenze von 95 g/km. Oberhalb dieses Schwellenwerts werden 2 Euro pro ausgestoßenem Gramm CO2 je Kilometer berechnet.

Wollen Sie den Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs berechnen, müssen Sie im Fall eines Benziners den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch auf 100 Kilometer mit der Zahl 23,69 multiplizieren. Bei einem Dieselfahrzeug ist der Faktor 26,58.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 gilt je 100 cm³ Hubraum:

  • Benziner mit Schadstoffklasse Euro 3: 6,75 Euro
  • Benziner mit Schadstoffklasse Euro 2: 7,36 Euro
  • Benziner mit Schadstoffklasse Euro 1: 15,13 Euro
  • Nicht schadstoffarme Benziner (ohne Katalysator): 25,36 Euro
  • Diesel mit Schadstoffklasse Euro 3: 15,44 Euro
  • Diesel mit Schadstoffklasse Euro 2: 16,05 Euro
  • Diesel mit Schadstoffklasse Euro 1: 27,35 Euro
  • Nicht schadstoffarme Diesel (ohne Katalysator): 37,58 Euro

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 1. Juli 2009 gilt je 100 cm³ Hubraum:

  • Benziner mit Schadstoffklasse Euro 3 und höher: 2 Euro plus CO2-Zuschlag von 2 Euro je g/km.
  • Diesel mit Schadstoffklasse Euro 3 und höher: 9,50 Euro plus CO2-Zuschlag von 2 Euro je g/km.

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021

Seit dem 01. Januar 2021 erhöht sich der Steuersatz mit steigendem CO2-Ausstoß. Der Grundbetrag der neuen Kfz-Steuer bleibt für Diesel und Benziner gleich. Über der Freigrenze von 95 g/km sind für den CO2-bezogenen Teil der Steuer nun jedoch sechs Stufen und dazugehörige Steuersätze definiert:

  • über 95 bis 115 g/km: 2,00 Euro je g/km
  • über 115 bis 135 g/km: 2,20 Euro je g/km
  • über 135 bis 155 g/km: 2,50 Euro je g/km
  • über 155 bis 175 g/km: 2,90 Euro je g/km
  • über 175 bis 195 g/km: 3,40 Euro je g/km
  • über 195 g/km: 4,00 Euro je g/km

Gut zu wissen:

Um sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen, können Fahrzeughalter die Höhe ihrer Kfz-Steuer mit dem kostenlosen Rechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums ermitteln.

Steuern für das Auto durch Aufrüstung reduzieren

Um in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft zu werden, gibt es die Möglichkeit der Nachrüstung eines Rußpartikelfilters. Auch mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers können Halter eines Autos mitunter hohe Steuern sparen. Er bewirkt, dass der Motor schneller warm wird und dadurch den Kraftstoff leichter verbrennt, was wiederum zu besseren Abgaswerten führt. Vor allem Fahrzeuge der Euro-1-Norm werden umgerüstet und erreichen so die Euro-2- oder D3-Norm.

Wer seinen alten ungeregelten Katalysator gegen einen neuwertigen geregelten Kat eintauscht, kann ebenfalls Steuern sparen. Vor allem bei Dieselfahrzeugen lohnt sich der Austausch des Katalysators, denn die hohen Anschaffungskosten amortisieren sich schnell aufgrund der deutlichen Steuerersparnis.

Schon beim Autokauf auf die Kfz-Steuer achten

Autokäufer sollten die Höhe der Kfz-Steuer bei der Ermittlung der künftigen monatlichen Autokosten miteinbeziehen und bei der Auswahl des Modells beachten. Wenn Sie Ihre Autosteuer berechnen, sollten Sie etwa bedenken, dass der Grundbetrag der Steuer je 100 cm³ Hubraum für Diesel-Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 höher als für Benziner liegt.

Für ältere Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 zahlen Halter eine ausschließlich hubraumabhängige Steuer. Bei gebrauchten Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 ermittelt das Finanzamt, welche Art der Steuerberechnung für das Kfz günstiger ist.

Zeitweilig wird keine Kfz-Steuer für reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erhoben: Solche Fahrzeuge sind bis zu zehn Jahre von der Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Kfz-Steuerbefreiung müssen Halter von E-Autos die reguläre Steuer zu 50 Prozent zahlen. Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektro- auch einen Verbrennungsmotor haben, sind nicht steuerbegünstigt.

Kfz-Steuerbefreiung: Regelungen

Schwerbehinderte Halter eines Kraftfahrzeugs können sich auf Antrag von der Kfz-Steuer befreien lassen. Der Schwerbehindertenausweis des Fahrzeughalters muss dazu eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • H: Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Bl: Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG: außergewöhnliche Gehbehinderung

Der Wagen darf ausschließlich für den Transport des Halters genutzt werden, um die 100-prozentige Steuerbefreiung zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung (G) oder Gehörlosigkeit (Gl) können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent­ erhalten.

Ein grünes Kennzeichen bringt ebenfalls eine komplette Befreiung von der Kfz-Steuer mit sich. Es zeichnet Fahrzeuge aus der Landwirtschaft, Pferde- oder Bootsanhänger und Wagen von Schaustellern sowie von gemeinnützigen Organisationen aus.

Kleine Busse mit maximal neun Sitzplätzen, die im Linienverkehr eingesetzt werden, Autos von Behörden und Diplomaten sowie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sind ebenfalls von der Kfz-Steuer befreit, führen jedoch ein schwarzes Kennzeichen.

Gesonderte Besteuerung für bestimmte Fahrzeuge

Für einige Kfz wird die Steuer gesondert ermittelt. Dazu zählen Motorräder, Lkw, Oldtimer, Wohnmobile und Anhänger.

  • Die Motorrad-Steuer hat sich für Fahrzeuge ab 11 kW beziehungsweise 125 cm³ Hubraum seit 1955 nicht geändert. Sie beträgt 1,84 Euro je angefangene 25 cm³ Hubraum.
  • Leichtkrafträder mit einer Leistung unter 11 kW und einem Hubraum von weniger als 125 cm³ sind von der Kfz-Steuer befreit.
  • Die Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen wird pauschal erhoben. Unabhängig vom Hubraum und von der Schadstoffemission beträgt sie für Pkw, Lkw und Anhänger 191,73 Euro. Die einheitliche Kfz-Steuer für Oldtimer-Motorräder beläuft sich auf 46,02 Euro.
  • Bei einem Lkw ist die Höhe der Kfz-Steuer von dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig. Ab einem bestimmten Gewicht fließen auch der Ausstoß von Schadstoffen und die Geräuschklasse in die Berechnung ein.
  • Die Kfz-Steuer richtet sich für Wohnmobile nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse und nach der Schadstoffemission.
  • Die Kfz-Steuer eines Anhängers, der nicht steuerbefreit ist, beläuft sich auf 7,46 Euro je angefangene 200 kg verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewichts. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 373,24 Euro.

So wirkt sich die Kfz-Steuer in der Steuererklärung aus

Privatpersonen können die Kfz-Steuer nicht als Aufwendung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Nur bei Unternehmern gilt sie als Betriebsausgabe und wirkt sich steuermindernd aus. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wagen des Selbstständigen zum Betriebsvermögen gehört.

Arbeitnehmer, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, erhalten über die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, einen finanziellen Ausgleich. Zur Berechnung der Pendlerpauschale akzeptiert das Finanzamt die einfache Entfernung von der Wohnung des Berufstätigen zu seiner Arbeitsstelle. Die zurückgelegten Kilometer werden mit einem festen Betrag multipliziert. Dadurch ergibt sich ein Aufwandsbetrag, der die Steuerlast des Autofahrers verringert. Im Gegensatz zur Kfz-Steuer können jedoch bei einem beruflich genutzten Fahrzeug die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Mit der Erhebung der Kfz-Steuer sollen der Straßenbau sowie die Instandhaltung öffentlicher Straßen finanziert werden. Da Fahrzeuge zu entsprechenden Schäden beitragen, sollen deren Halter sie durch die Kfz-Steuer ausgleichen.

Grundsätzlich zieht der Zoll die Steuer für die nächsten 12 Monate ein. Ergibt Ihre Kfz-Steuerberechnung allerdings einen fälligen Betrag über 500 bzw. 1.000 Euro, können Sie eine halb- bzw. vierteljährliche Zahlung beantragen. Die Ratenzahlung geht jedoch mit einem Aufschlag von drei bis sechs Prozent einher.

Wenn die Fahrzeugsteuer berechnet wird, spielt die CO2-Emission eine entscheidende Rolle. Diesel-Fahrzeuge stoßen in der Regel mehr Schadstoffe aus als Benziner. Die Steuern können Sie mitunter reduzieren, indem Sie das Auto nachrüsten.

Für Fahrzeuge, die erstmalig bis 30.06.2009 zugelassen wurden, sind die Größe des Hubraums, die Art des Motors und die Emissionsklasse wichtig. Bei späterer Erstzulassung spielen für die Berechnung der Kfz-Steuer neben Hubraum und Kraftstoffart auch das Datum der erstmaligen Zulassung und der CO2-Wert eine Rolle. Mitunter können für die Kfz-Steuer geringere Kosten anfallen: Liegt das Erstzulassungsdatum zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009, findet eine Günstigerprüfung statt. Dadurch wird das Berechnungssystem, das für Sie günstiger ist, angewendet.

Sind Sie selbstständig tätig, dann können Sie Ihre Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen. Nutzen Sie das Auto mindestens zu 50% beruflich, tragen Sie die Ausgaben für Ihre Kfz-Steuer unter "Betriebsausgaben" in der Steuerklärung ein.

Nein, denn zur Steigerung der Attraktivität von Elektroautos sind E-Autos von der Kfz-Steuer ausgenommen.

Die Kfz-Steuer wird durch das Fahrzeuggewicht sowie der Schadstoffklasse berechnet. Je nach Zeitpunkt der Neuzulassung des Fahrzeugs, greift eine andere Berechnungsmethode für die Kfz-Steuer.

Generell kann folgende Berechnungsformel genutzt werden:

Formel für Kfz-Steuer Berechnung:

  • Für Benziner: Je 100 cm³ Hubraum * 2 Euro
  • Für Dieselfahrzeuge: Je 100 cm³ Hubraum * 9,50 Euro

Die Kfz-Steuer richtet sich nach der Größe des Hubraums und dem Verbrauch des Autos.

So zahlen Sie für die Kfz-Steuer pro angefangene 100 cm³ Hubraum

  • 2 Euro für Benziner
  • 9,50 Euro für Diesel

Je nach Fahrzeug kostet die Kfz-Steuer ca. 200 - 300 Euro.

Rabatte für Menschen mit Behinderung

Je nach Schwere und Art der Behinderung erhalten beeinträchtigte Menschen eine Befreiung von der Kfz-Steuer zu 50 bis 100 Prozent. Um den Rabatt nutzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Die Befreiung von der Kfz-Steuer kann zudem nur auf ein Fahrzeug angewendet werden.

Fahrzeuge mit Autogas oder Erdgas

Auch Autos, die als Kraftstoff LPG oder CNG nutzen, erhalten oftmals Rabatte in der Kfz-Steuer. Der Grund dafür ist, dass Auto- und Erdgas einen niedrigeren CO²-Ausstoß besitzen, als vergleichbare Modelle mit Benzin oder Diesel.

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