Leasing
Das Leasing – die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Zahlung einer Gebühr – stammt ursprünglich aus dem gewerblichen Bereich, hat aber im Bereich der Kfz-Finanzierung auch bei privaten Endverbrauchern schon seit vielen Jahren Einzug gehalten. Im Grunde handelt es sich beim Leasing weniger um eine Finanzierungsvariante, auch wenn es als Finanzierungsbaustein gesehen wird, als vielmehr um einen erweiterten Mietvertrag. Die Erweiterung besteht darin, dass der Mieter – der Leasingnehmer – für die Instandhaltung und Wartung aufkommen muss.
- Die Funktionsweise des Leasings
- Abgrenzung zum Kredit
- Ausprägung der Leasingverträge
- Sale and lease back
- E-Auto-Leasing immer mehr im Trend
Das Wichtigste in Kürze
- Während beim Kfz-Leasing Werkstatt- und Inspektionskosten in der Regel Sache des Leasingnehmers sind, schließen Leasingverträge für andere Güter Versicherungskosten und Wartung mit ein.
- Die Finanzierung durch Leasing setzt, ebenso wie die Finanzierung durch einen Kredit, eine entsprechende Bonität voraus.
- Standardisierte Leasingverträge finden sich genaugenommen nur im Kfz-Bereich. Für alle anderen Ansätze wird je nach Variante und Finanzierungsmethode unterschieden.
Die Funktionsweise des Leasings
Zunächst einmal kauft oder finanziert der Leasinggeber das betreffende Wirtschaftsgut. Vertraglich werden zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbart:
- Die Dauer des Leasingvertrages
- Der angestrebte Restwert des Gutes zum Ende des Vertrages (Bei Kfz-Leasing beispielsweise die Kilometerleistung)
- Die Höhe der Leasingrate
- Art und Umfang des Übergangs der Gewährleistungspflichten auf den Leasingnehmer
- Eventuelle Nachzahlungen, wenn der Verschleiß des Wirtschaftsgutes den vertraglich festgesetzten Restwert übersteigt.
Während beim Kfz-Leasing Werkstatt- und Inspektionskosten in der Regel Sache des Leasingnehmers sind, schließen Leasingverträge für andere Güter Versicherungskosten und Wartung (beispielsweise für eine Produktionsstraße oder Computeranlage) mit ein. Für diese Serviceleistungen werden Pauschalen angesetzt. Die Leasingrate selbst deckt den Wertverlust des Wirtschaftsgutes und schließt eine Gewinnmarge für den Leasinggeber mit ein. Endet der Leasingvertrag, hat der Leasingnehmer die Option, das Wirtschaftsgut gegen Zahlung des Restwertes zu übernehmen. Andernfalls fällt es wieder in die Verfügungsgewalt des Leasinggebers.
Für den Leasingnehmer ist häufig nicht ersichtlich, ob der Leasinggeber das Wirtschaftsgut selbst wieder finanziert hat oder aus Barmitteln erwarb. Dieser Sachverhalt ist für das Vertragsverhältnis der beiden Leasingpartner auch nicht ausschlaggebend.
Kfz-Versicherung für Leasing Fahrzeuge
Im Bereich Fahrzeuge sollten Leasingnehmer darauf achten, ob bestimmte Konditionen einer Kfz-Versicherung für Leasing-Fahrzeuge festgelegt werden. Hier können Sonderregelungen gelten.
Abgrenzung zum Kredit
Die Finanzierung durch Leasing setzt, ebenso wie die Finanzierung durch einen Kredit, eine entsprechende Bonität voraus. Während der Leasingnehmer nur Besitzer der geleasten Sache wird, wird der Darlehensnehmer auch zum Eigentümer. Damit steht es dem Kreditnehmer gegenüber dem Leasingnehmer frei, mit der erworbenen Sache zu tun, was er möchte. Ein vorzeitiger Verkauf ist durchaus möglich, die vorzeitige Rückgabe einer geleasten Sache an den Leasinggeber nur schwer möglich.
Gerade im Kfz-Leasing durch Endverbraucher hat das Leasing einen gewissen Stellenwert durch ein psychologisches Moment. Die Finanzierung eines Autos für 30.000 Euro bedeutet, eine Kreditverbindlichkeit in gleicher Höhe einzugehen. Das Leasing des gleichen Autos schlägt dagegen nur für einen überschaubaren Zeitraum mit der monatlichen Rate, nicht mit dem Kaufpreis zu Buche. Diese ist deutlich niedriger und daher mit einer niedrigeren Hemmschwelle ausgestattet. Nachteilig für Endverbraucher ist beim Leasing, dass die Rate zusätzlich mit Mehrwertsteuer belastet ist, die nicht geltend gemacht werden kann. Gewerbliche Leasingnehmer können die Mehrwertsteuer jedoch im Rahmen der Umsatzsteuer geltend machen.
Ausprägung der Leasingverträge
Standardisierte Leasingverträge finden sich genaugenommen nur im Kfz-Bereich. Für alle anderen Ansätze wird je nach Variante und Finanzierungsmethode unterschieden. Leasing mit Vollamortisation bedeutet zum Beispiel, dass das Leasinggut im Rahmen des Vertrages seine völlige Abschreibung erreicht. Im Gegensatz dazu steht es im Rahmen der Teilamortisation zum Ende des Vertrages noch mit seinem buchhalterischen Restwert in den Büchern. Herstellerleasing kommt kaum zu Tragen, in der Regel erfolgt der Leasingvertrag über eine dazwischen geschaltete Leasinggesellschaft, welche das Gut vom Hersteller erwirbt.
Sale and lease back
Das System des Sale and lease back dient in den meisten Fällen einer kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung. Der Leasingnehmer besitzt ein Wirtschaftsgut, benötigt aber gleichzeitig Liquidität. Er verkauft das Wirtschaftsgut an eine Leasinggesellschaft, zeichnet parallel dazu einen Leasingvertrag, der ihm die künftige Nutzung des Wirtschaftsgutes zusichert. Dem kurzfristigen Verkaufserlös stehen jetzt die mittel- bis langfristigen Leasingraten auf der Kostenseite gegenüber.
E-Auto-Leasing immer mehr im Trend
Wenn es um die Finanzierung eines E-Autos geht, ist das Leasing eine besonders beliebte Option, da hier aufgrund der Neuheit der Technologie viele mögliche Schäden noch nicht bekannt sind und gleichzeitig die Technik enorme Fortschritte macht, so dass ein aktuell neues Auto nach wenigen Jahren bereits zum "alten Eisen" gehören könnte.
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