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Kredit kündigen: Das müssen Sie beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das beste Darlehen ist kein Darlehen. Steht einem Kreditnehmer unvermittelt ein größerer Betrag zur Verfügung, lohnt es sich oft, ein laufendes Darlehen zumindest teilweise abzulösen, um die Zinsen zu sparen. Doch wenn Verbraucher ihren Bankkredit kündigen möchten, ist die Bank berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Kredit kündigen möchte, sollte sich vorher über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung informieren.
  • Eine Umschuldung rentiert sich nur, wenn die Zinsen für das neue Darlehen und die Vorfälligkeitsentschädigung in der Summe niedriger ausfallen als die Zinsen für den bestehenden Kredit.
  • Eine bestehende Restschuldversicherung muss gesondert gekündigt werden.
  • Vor einer drohenden Kreditkündigung durch die Bank sollte der Darlehensnehmer das Gespräch mit dem Institut suchen.

Die Kosten einer Kreditkündigung

Bei einer vorzeitigen Kreditkündigung steht der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen zu. Bei einem klassischen Ratenkredit ist sie gesetzlich begrenzt:

  • Bei einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten beträgt sie maximal 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme.
  • Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, sind es noch 0,5 Prozent.

Handelt es sich um eine Baufinanzierung, kann die Bank zwischen unterschiedlichen Ermittlungswegen für die Berechnung wählen. Darlehensnehmer sollten diese Berechnung aber grundsätzlich durch einen Verbraucherschutzverein prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, dass die Berechnungen der Banken in vielen untersuchten Fällen korrekturbedürftig waren.

Für Baufinanzierungen gilt eine Besonderheit. Beträgt die Zinsbindungsfrist mehr als zehn Jahre, hat der Kreditnehmer mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des zehnten Vertragsjahres das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen.

Muss ich den Kredit selbst kündigen?

Möchte der Darlehensnehmer den Kredit auflösen, muss dies von ihm ausgehen. Die Bank hat in der Regel kein Interesse daran, ein Darlehen, welches ordnungsgemäß bedient wird, vorzeitig aufzulösen. Natürlich kann der Kreditnehmer einen Rechtsanwalt beauftragen, die Kündigung in seinem Namen auszusprechen. Kam das Darlehen über einen Finanzmakler zustande und liegt ein Maklerauftrag vor, kann der Vermittler im Namen des Kunden den Kreditvertrag kündigen.

Die Kündigung kann formlos sein, muss aber schriftlich erfolgen. Ganz wichtig ist, dass neben der Darlehensnummer auch das Datum, zu dem der Kredit enden soll, angegeben wird.

Kreditvertrag kündigen bei Umschuldung

Vor der Kündigung sollten sich Kreditnehmer bei der Bank über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zum geplanten Kündigungstermin informieren. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn es sich um eine Umschuldung handelt. Diese ist nämlich nur dann sinnvoll, wenn die Gesamtbelastung für den neuen Kredit – die Summe der neuen Zinsen und der Vorfälligkeitsentschädigung – in der Summe niedriger ausfällt als der bisherige Zinsaufwand.

Die Ablösebescheinigung

Dazu können Kunden bei ihrer bisherigen Bank eine Ablösebescheinigung anfordern. Dieses Dokument enthält alle Daten zum abzulösenden Kredit an dem Stichtag der Umschuldung – etwa die noch ausstehende Kreditsumme, zusätzlich anfallende Gebühren und die IBAN, an welche das Geld überwiesen werden muss. Bei einer Umschuldung schickt die alte Bank eine Ablösebescheinigung an den neuen Kreditgeber. Kunden können die Bescheinigung auch selbst an die neue Bank schicken, um sicherzustellen, dass die Umschuldung möglichst reibungslos verläuft. Sie können das folgende Muster-Ablöseschreiben nutzen, um die Bescheinigung von Ihrer Bank anzufordern:

PDF-Vorlage für Ihr Ablöseschreiben

Restschuldversicherung zurückfordern

Schloss der Kreditvertrag eine Restschuldversicherung mit ein, muss auch die Versicherungsgesellschaft über die Kündigung informiert werden. Nur so kann der Kreditnehmer seine bereits bezahlte Versicherungsprämie anteilig zurückfordern. Nicht jeder Versicherer kommt dieser Aufforderung direkt nach – manche berufen sich auf Kündigungsfristen. Diese müssen jedoch nicht eingehalten werden, da der Geschäftszweck der Restschuldversicherung – die Restschuld – mit der Kreditkündigung hinfällig wird.

Kreditkündigung seitens der Bank

Kommt der Darlehensnehmer seinen Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß nach, ist die Bank berechtigt, den Kredit zu kündigen. Das kommt am häufigsten in Zusammenhang mit Dispokrediten vor. Wurde der Dispo über den vereinbarten Rahmen über längere Zeit überzogen, stellt die Bank die ungenehmigte Überziehung „fällig“. Das heißt, der Kontoinhaber erhält ein Schreiben, dass er innerhalb einer bestimmten Frist, meist zehn Werktage, den Dispo wieder auf die vereinbarte Summe zurückführen muss.

Da Dispositionskredite im Vergleich zu einem Ratenkredit deutlich teurer sind, empfiehlt es sich von vornherein, bei absehbar längerer Inanspruchnahme gleich auf einen Ratenkredit auszuweichen.

Was tun bei einer Kreditkündigung?

Eine Kreditkündigung seitens der Bank erfolgt jedoch nicht ohne Weiteres. Die Bank darf von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht nur Gebrauch machen, wenn die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites gefährdet ist. Dafür kann es zwei Gründe geben:

  • Der Kreditnehmer ist bereits mit einigen Raten im Verzug.
  • Die Bank hat Kenntnis davon, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers nachweislich signifikant verschlechtert haben und damit die Rückzahlung gefährdet ist.

Es empfiehlt sich für den Kreditnehmer in beiden Fällen, das Gespräch mit der Bank zu suchen. Gerade bei einer Baufinanzierung haben die Kreditinstitute ein größeres Interesse daran, einen gemeinsamen Weg mit dem Kunden zu finden, als die langwierige Zwangsversteigerung zu betreiben.