Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlreiche Verbraucher in Deutschland haben einen Ratenkredit aufgenommen oder finanzieren ihre Immobilie über eine Baufinanzierung. Durch eine Gehaltserhöhung, eine Erbschaft oder einen Geldgewinn ist es einigen Kreditnehmern möglich, den Kredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Auch mit einer Umschuldung können Kredite früher abgelöst werden. Doch nicht immer lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens, weil die Kreditinstitute in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
- Warum verlangen Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung?
- Die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung ist kompliziert
- Wann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?
- Die Vorfälligkeitsentschädigung und das ewige Widerrufsrecht
- Ein Vorfälligkeitsrechner ermittelt einen ersten Richtwert
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bevor sie ein Darlehen früher als geplant abzahlen, sollten sich Kreditnehmer über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung informieren.
- Bei einem Ratenkredit beträgt sie bei einer Restlaufzeit über 1 Jahr maximal 1 % der Restschuld, ansonsten maximal 0,5 %.
- Bei einer Baufinanzierung können sie einen kostenlosen Vorfälligkeitsentschädigungsrechner nutzen oder bei ihrer Bank oder Sparkasse nachfragen, wie hoch diese Entschädigung ausfällt.
Warum verlangen Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn eine Bank oder eine Sparkasse einen Raten- oder Immobilienkredit vergibt, ist der Zinssatz für die Laufzeit des Darlehens festgelegt. Das Kreditinstitut kann also für einige Zeit mit festen Zinseinnahmen rechnen. Gleichzeitig muss sich die Bank für die Kreditvergabe refinanzieren. Dazu gibt sie zum Beispiel Anleihen heraus oder sie verwendet langfristige Spareinlagen anderer Bankkunden, die sie als Kredite an Darlehensnehmer vergibt. Für die Anleihen und die Spareinlagen muss die Bank Zinsen an die Sparer zahlen. Wird ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, entsteht dem Kreditinstitut somit ein Zinsverlust. Diesen Verlust gleicht der Kreditgeber durch die Vorfälligkeitsentschädigung aus, die der Schuldner bei einer zu frühen Rückzahlung des Darlehens bezahlen muss.
Die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung ist kompliziert
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist sehr kompliziert und kann fehlerhaft sein. Verbraucherschützer raten daher jedem Bankkunden, der ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit zurückzahlen möchte, die Kalkulation der Bank genau zu prüfen. Auch die Verbraucherzentralen oder auf das Thema Kredite und Baufinanzierungen spezialisierte Anwälte prüfen gegen eine Gebühr die Aufstellungen der Banken und Sparkassen auf ihre Richtigkeit. Eine Neuberechnung kann eine hohe Differenz zugunsten des Kreditnehmers ergeben.
Wann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Falls ein Darlehen aus einem Bausparvertrag vorzeitig zurückgezahlt wird, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Auch bei Finanzierungen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren muss der Darlehensnehmer keine Entschädigung zahlen, falls er nach Ablauf der zehn Jahre den Kredit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigt.
Grundsätzlich fällt die Entschädigung nur für Darlehen mit Zinsfestscheibung an – bei einem variablen Zinssatz hat die Bank darauf keinen Anspruch.
Sieht ein Kreditvertrag Sondertilgungen vor, muss die Entschädigung um den maximalen Betrag vermindert werden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung und das ewige Widerrufsrecht
Zur Vorfälligkeitsentschädigung gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die sowohl zum Vorteil der Kreditinstitute als auch im Sinne der Darlehensnehmer entschieden wurden. Im Jahr 2009 hat sich etwa der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Widerspruchsfrist, die jedem Kreditnehmer bei Abschluss eines Darlehensvertrages eingeräumt werden muss, beschäftigt. Wegen diverser Formfehler gab es bei zahlreichen Kreditverträgen keine gültige Widerspruchsfrist, weshalb die Schuldner auch noch Jahre nach Aufnahme des Darlehens eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung verlangen konnten.
Das ewige Widerrufsrecht von Immobilienverträgen wurde allerdings von der Bundesregierung gesetzlich gekippt. Ab dem 21. Juni 2016 gelten neue Regelungen zum Widerruf: Die Frist für Kreditnehmern erlischt automatisch nach zwölf Monaten und 14 Tagen - unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht.
Ein Vorfälligkeitsrechner ermittelt einen ersten Richtwert
Im kostenlosen Vorfälligkeitsentschädigungsrechner können Verbraucher schnell den ungefähren Betrag der Entschädigung berechnen, um zu prüfen, ob sich die vorzeitige Ablösung eines Darlehens oder eine Umschuldung lohnt. Dazu muss der Darlehensnehmer nur den ursprünglichen gebundenen Sollzinssatz, die Höhe der monatlichen Rate sowie einige weitere Daten in den Rechner eingeben.
Doch die Berechnung der Entschädigungsleistung erfolgt bei jedem Kreditinstitut nach eigenen Kriterien. Daher kann ein Vorfälligkeitsrechner immer nur einen Richtwert ermitteln.
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