Einkommensnachweis
Ein Einkommensnachweis wird immer dann benötigt, wenn für einen erfolgreichen Vertragsabschluss ausreichendes Einkommen belegt werden muss – etwa beim Mieten einer neuen Wohnung oder bei einer Kreditaufnahme. Ein Einkommensnachweis gibt Auskunft darüber, ob die potenziellen Mieter oder Kreditnehmer die monatliche Miete oder die Kreditrate auf Dauer begleichen können.
- Einkommensnachweis für Angestellte und Arbeiter
- Einkommensnachweis für Selbständige
- Einkommensnachweis für Rentner
- Einkommensnachweis für Arbeitssuchende
- Einkommensnachweis für Besitzer von Immobilien oder Aktien
- Einkommensnachweis gegenüber dem Vermieter
- Einkommensnachweis als Voraussetzung einer Kreditanfrage
- Einkommensnachweis und Behörden
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Das Einkommen umfasst alle Einnahmen einer Person. Dazu zählen neben dem monatlichen Lohn beziehungsweise Gehalt unter anderem auch Rentenzahlungen, Mieteinnahmen sowie Kapitaleinkünfte.
- Was Sie als Einkommensnachweis nutzen können, hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis ab. Auf dieser Seite finden Sie alle Möglichkeiten im Überblick.
- Für eine Kreditaufnahme muss ausreichend pfändbares Einkommen vorhanden sein. Wer ausschließlich Einkünfte aus BAföG oder Arbeitslosengeld bezieht, kann nicht ohne Weiteres einen Kredit aufnehmen, weil sie nicht pfändbar sind.
Was kann ich als Einkommensnachweis nutzen?
Einkommensnachweise können beispielsweise erbracht werden über die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheide, Rentenbescheide, Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder Bilanzen. Woher Sie einen Einkommensnachweis bekommen und woraus sich dieser zusammensetzt, hängt vor allem von Ihrem Beschäftigungsverhältnis ab.
Einkommensnachweis für Angestellte und Arbeiter
Bei Angestellten und Arbeitern in Voll- oder Teilzeit, etwa in einem Bürojob, besteht der Einkommensnachweis zum Beispiel aus dem Arbeitsvertrag, in dem die Vergütung festgelegt ist, lückenlosen Kontoauszügen, den letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie einer aktuellen Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Letztere ist vor allem wichtig, um auszuschließen, dass das Arbeitsverhältnis seit kurzem nicht mehr besteht. Welche dieser Nachweise Sie tatsächlich erbringen müssen, hängt vom jeweiligen Vermieter oder Kreditgeber und oftmals auch von der Höhe des Kredits ab. Manchmal kann die Vorlage der Gehaltsabrechnungen genügen, manchmal wird eine Verdienstbescheinigung erforderlich.
Einkommensnachweis für Selbständige
Bei einem Kredit für Selbständige verlangen die Banken andere Dokumente, um einen Einkommensnachweis zu erbringen. Anstatt der Gehaltsabrechnungen sollten Selbständige, die zum Beispiel ihren eigenen Handwerksbetrieb führen, sofern möglich, ihre letzten zwei Jahresabschlüsse parat haben, oder aber die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zwei Jahre vorlegen. Den Jahresabschluss erstellt ein Finanzbuchhalter in der Regel aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Für Kleingewerbe und Freiberufler reicht hingegen eine vereinfachte Darstellung, die sich Einnahmenüberschussrechnung nennt. Darüber hinaus benötigen Selbstständige die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die auf Basis der Finanzbuchhaltung die Ertragslage kleiner und mittelständischer Unternehmen abbildet. Mithilfe einer speziellen Software lässt sich diese sogar selbst erstellen.
Einkommensnachweis für Rentner
Rentner können als Einkommensnachweis ihre Rentenbescheide vorzeigen.
Einkommensnachweis für Arbeitssuchende
Arbeitssuchenden reicht ein Bescheid über den Erhalt von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II gerade bei Kreditanfragen meist nicht aus – hier ist unter Umständen ein Bürge mit einem festen Einkommen als Mitantragssteller in Erscheinung zu treten.
Einkommensnachweis für Besitzer von Immobilien oder Aktien
Wer Immobilien oder Aktien besitzt, kann auch bestehende Mietverträge beziehungsweise Abrechnungen von Wertpapieren als Nachweis einreichen.
Einkommensnachweis gegenüber dem Vermieter
Es ist völlig legitim, wenn Interessenten bei der Wohnungssuche Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis und ihrem Verdienst machen müssen. Das geschieht in der Regel bereits bei der Wohnungsbesichtigung im Rahmen der Selbstauskunft: Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, auf dem die Interessenten persönliche Angaben machen müssen, unter anderem zum Familienstand, aktuellen Arbeitgeber und monatlichen Nettoeinkommen. Auch Auskünfte zu Mitmietern, Mietrückständen aus vorangegangenen Mietverhältnissen, Vorstrafen, Haustieren oder Musikinstrumenten sind oft erbeten. Mit dem Einkommensnachweis belegen Mieter, dass die Angaben zu den monatlichen Einkünften korrekt sind.
Einkommensnachweis als Voraussetzung einer Kreditanfrage
Banken verleihen große Geldsummen – nur verständlich, dass sie sich im Vorfeld absichern müssen, bevor sie einen Kredit bewilligen. Um herauszufinden, ob der Kreditnehmer auch in der Lage ist, das geliehene Geld zurückzuzahlen, prüft die Bank umfassend seine Bonität. Dies geschieht durch den Einkommensnachweis: Er gibt dem Kreditgeber die Sicherheit, dass die monatlichen Einkünfte des Kunden ausreichen, um die Raten inklusive der Zinsen zu zahlen.
Ergänzt wird der Einkommensnachweis durch die Schufa-Auskunft, der der Kreditnehmer zustimmen muss. Die Schufa Holding AG sammelt Daten zur Verbrauchern und Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen werden können. Die Wirtschaftsauskunftei erfasst unter anderem Informationen zu Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen, abweichendem Zahlungsverhalten, Kreditkartenmissbrauch und bestehenden Schulden. Auf Basis dieser Faktoren schätzt sie die Kreditfähigkeit der betreffenden Person ein.
Online-Prüfung
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Kontoblick
Manche Banken bieten Kredite mit Kontoblick an: Hier erlaubt der Kreditnehmer der Bank, einmalig sein Girokonto auszuwerten, um die Einnahmen und Ausgaben zu überprüfen. Das geschieht in Sekundenschnelle und ersetzt in der Regel den Einkommensnachweis durch Kontoauszüge.
Einkommensnachweis und Behörden
Auch Ämter und Behörden können unter Umständen einen Einkommensnachweis fordern. Üblich ist das zum Beispiel, wenn Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder anderen Angehörigen geklärt werden.
Die Agentur für Arbeit ist in vielen Fällen berechtigt, einen Nachweis über das aktuelle Einkommen zu fordern. Das gilt ebenso für das Jobcenter, beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten, die ihr niedriges Einkommen mit ALG II aufstocken müssen. Und wenn Empfänger von Arbeitslosengeld II einen neuen Job antreten, ist es üblich, dass das Jobcenter vom neuen Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung bzw. eine Einkommensbescheinigung verlangt.
Außerdem kann ein Nachweis nötig werden, wenn Sie Kinderzuschlag beantragen möchten oder in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben – also eines Ihrer Familienmitglieder Arbeitslosengeld I oder II erhält. Das benötigte Formular können Sie in der Regel auf der Homepage der Arbeitsagentur oder der Familienkasse herunterladen und Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
- Voraussetzungen für die Kreditvergabe
- Was gilt als festes Einkommen?
- Wie Sie den passenden Kredit finden
- Vorteile und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft
- Was gilt als festes Einkommen?
- Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren?
- Welche Fragen in der Mieterauskunft sind erlaubt?
- Arbeiter & Angestellter: Was ist der Unterschied?
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