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Einnahmen und Ausgaben schnell vergleichen

Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Auf dieser Seite finden Sie einen vereinfachten Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Ratenkredite. Bauherren finden unter "Jetzt vergleichen" einen ausführlichen Rechner.

Jetzt vergleichen
Inhalt dieser Seite
  1. Einnahmen und Ausgaben richtig berechnen
  2. Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Ratenkredite
  3. Die Berechnungsgrundlage
  4. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  5. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei Selbstständigen
  6. Der betriebswirtschaftliche Ansatz

Einnahmen und Ausgaben richtig berechnen

Der erste Schritt zu einem Kredit oder einer Baufinanzierung ist die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltes. Erst mit einer belastbaren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung können potenzielle Kreditnehmer ermitteln, wie hoch das Darlehen und wie kurz die Laufzeit sein dürfen. Der obenstehende Verivox-Rechner hilft Ihnen, wenn Sie eine Baufinanzierung planen. Möchten Sie einen Ratenkredit aufnehmen, nutzen Sie den folgenden Rechner.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Ratenkredite

Die Berechnungsgrundlage

Als Berechnungsgrundlage für die Einnahmen und Ausgaben sollte man das letzte Vierteljahr wählen. Einige Ausgaben fallen nämlich nur vierteljährlich an und werden andernfalls möglicherweise nicht berücksichtigt. Dazu zählt beispielsweise die quartalsweise Abbuchung der Autoversicherung, Hausrat und Haftpflicht oder Fitnesscenter. Wer sich übrigens dazu entschließt, seine Versicherungsbeiträge jährlich abbuchen zu lassen, erhält deutliche Preisnachlässe.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Banken erstellen bei jedem Kredit, unabhängig, ob Ratenkredit, Baufinanzierung oder Firmenkredit, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei privaten Haushalten beinhaltet die Einnahmenseite natürlich das Einkommen oder die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Kindergeld, Mieteinnahmen oder mögliche Erträge aus Wertpapieren, sofern diese regelmäßig wiederkehrend sind. Dem stehen die Ausgaben wie Miete, Darlehensraten, Kindergarten, Kosten für die Schule, Sportverein, Versicherungen oder Beiträge für die private Rentenversicherung gegenüber. Die Kosten für die Lebenshaltung lassen sich anhand der Barabhebungen, Scheckkarten- und Kreditkartenabbuchungen nachvollziehen.

Steht die Frage noch im Raum, ob es sich lohnt, Eigentum zu erwerben, oder ob es sinnvoller ist, weiter zu mieten, hilft der Kauf-/Mietrechner weiter.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen oder Unternehmen fällt die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben umfangreicher aus als bei Privathaushalten. Bei Freiberuflern, die nicht bilanzierungspflichtig sind, genügt neben dem Steuerbescheid die aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese zeigt, wie hoch der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit ausfällt. Allerdings ist damit noch nicht ersichtlich, wie hoch der monatliche Überschuss nach Abzug der Lebenshaltungskosten ausfällt. Da die Umsatzsteuer in der Regel ein durchlaufender Posten ist, findet diese keine Berücksichtigung. Lediglich wenn der Unternehmer selbst mehr Umsatzsteuer gezahlt als in Rechnung gestellt hat, erhält er seitens der Finanzbehörden eine Steuerrückerstattung.

Entscheidet er sich jedoch dafür, als Kleinunternehmer gemäß Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz zu agieren, spielt die Umsatzsteuer generell keine Rolle. Diese Regelung besagt, dass ein Unternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr weniger als 17.500 Euro betrug und im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro nicht überschreitet. Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung kann er allerdings selbst auch keine Umsatzsteuerzahlung geltend machen. Die betriebswirtschaftliche Auswertung rundet bei einem Selbstständigen die Zahlen für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Bank ab.

Der betriebswirtschaftliche Ansatz

Der Begriff Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt als Synonym für die in Paragraf 4, Abs. 3 Einkommensteuergesetz definierte Einnahmenüberschussrechnung. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Form der Buchführung für Unternehmer, die nicht bilanzierungspflichtig sind. Dazu zählen

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer mit Eintrag im Handelsregister
  • Eingetragene Kaufleute
  • Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag

Voraussetzung für die Befreiung von der Bilanzierung ist ein Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro und ein Gewinn, der die 60.000 Euro-Marke nicht überschreitet.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berücksichtigt nur die monetären Zahlungsströme, unabhängig, ob diese in bar oder bargeldlos erfolgen. Nicht zum Tragen kommen Veränderungen im Warenbestand. Eine Rechnungsabgrenzung wie in einer Bilanz findet ebenfalls nicht statt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezieht sich auf das Geschäftsjahr, in der Regel das Kalenderjahr. Wurde eine Rechnung im Dezember gestellt, aber erst im Januar bezahlt, fällt die Zuordnung in den Januar. Alle Geschäftsvorfälle müssen jedoch genau dokumentiert werden. Dazu reicht sogar eine Excel-Tabelle.

Die Gliederung der Einnahmenüberschussrechnung orientiert sich an der offiziellen Anlage zur Einkommensteuererklärung EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), wie sie in ELSTER, der elektronischen Steuererklärung hinterlegt ist. Selbstständige sind in Deutschland zur Abgabe der Steuererklärung mittels ELSTER verpflichtet, Abweichungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt.

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Bei der Kreditaufnahme rechnen viele Banken statt den tatsächlichen Ausgaben mit einer Haushaltspauschale.

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