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Schufa-Auskunft

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, kommt an einer Bonitätsprüfung und damit an der Schufa-Auskunft nicht vorbei. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist heute aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Kaum ein Vertrag wird nicht an die Schufa gemeldet – sei es ein Kredit, ein Handyvertrag oder der Kauf im Versandhandel. Die Schufa sammelt diese und weitere Daten zu den jeweiligen Verbrauchern und erstellt darauf basierend das sogenannte Schufa-Scoring. Da die Schufa laut Studien immer wieder fehlerhafte oder veraltete Informationen übermittelt, sollten Verbraucher regelmäßig ihre Daten überprüfen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kostenlose Schufa-Auskunft bestellen
  3. Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft
  4. Fehlerhafte Informationen korrigieren
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher haben ein Recht auf kostenlose Schufa-Selbstauskunft bei der Schufa und allen anderen Auskunfteien in Deutschland.
  • Sie können die kostenlose Schufa-Auskunft auf meineschufa.de unter „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ beantragen. Die Portokosten müssen sie jedoch selber zahlen.
  • Stellen sie fest, dass gespeicherte Informationen fehlerhaft sind, können sie die Änderung bei der Schufa schriftlich beantragen. Alternativ können sie das Unternehmen, welches die Daten übermittelt hat, um Berichtigung bitten.

Kostenlose Schufa-Auskunft bestellen

Um die Aktualität und Korrektheit der eigenen Daten sicherzustellen, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft einzuholen und gegebenenfalls alte Daten zu korrigieren. Jeder Verbraucher kann eine kostenfreie Übersicht seiner bei einer Auskunftei gespeicherten Daten anfordern – seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 auch mehrmals pro Jahr.

Auch die Schufa bietet eine kostenlose, abgespeckte Version der Bonitätsauskunft an. Auf der Internet-Seite der Schufa wird sie als „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ bezeichnet. Um diese Datenübersicht zu beantragen, muss das Bestellformular online heruntergeladen und an die Schufa abgeschickt werden. Den direkten Link finden Sie auf dieser Seite unter „Weiterführende Links“. Zwar ist die Selbstauskunft kostenlos, doch den Versand müssen Verbraucher bezahlen.

Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft

Mit einer kostenpflichtigen Schufa-Bonitätsauskunft erhalten Verbraucher ein umfangreiches Dokument, das alle Daten enthält, die bei der Schufa gespeichert sind. Dieser können Sie unter anderem Ihren Basisscore sowie die Auskunft darüber, wer die Informationen übermittelt hat, entnehmen.

Schufa-Auskunft für den Geschäftspartner

Der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft liegt eine weitere Version bei, die speziell für Geschäftspartner – etwa den Vermieter – gedacht ist. Sie ist für die Weitergabe an Dritte ausgelegt und enthält nur die zur Bestätigung der Bonität notwendigen Informationen. Auch die kostenlose Schufa-Auskunft kann für den Vermieter als Nachweis der Bonität dienen. Um keine sensiblen Daten preiszugeben, können die betroffenen Angaben einfach geschwärzt werden.

Fehlerhafte Informationen korrigieren

Die Daten, die die Schufa speichert, sind nicht immer korrekt. Das hat viele Gründe. Einige Daten fehlen, weil nicht alle Unternehmen Daten an die Schufa weitergeben. Andere Firmen aktualisieren ihre Angaben nur einmal im Jahr, so dass diese Informationen oft veraltet sind.

Fehler können auch durch menschliches Versagen schnell passieren. So kann einem Bankmitarbeiter der Fehler unterlaufen, dass er bei einem Kreditgespräch „Anfrage Kredit“ und nicht „Anfrage Kreditkondition“ eingibt. Wird der Kredit danach vom Kunden nicht angenommen, stuft die Schufa dies als Ablehnung seitens der Bank ein. Das beeinflusst den Score negativ.

Wer Fehler in seiner Auskunft entdeckt, sollte die Korrektur der Daten veranlassen. Es empfiehlt sich, dazu schriftlich an die Auskunftei heranzutreten und die falsch oder unberechtigt gespeicherten Daten löschen zu lassen. Auskunfteien sind gesetzlich verpflichtet, dieses zu tun. Die Verbraucherzentrale Bremen hat zu diesem Zweck ein Musterschreiben verfasst. Eine weitere Möglichkeit, die Richtigkeit der eigenen Daten sicherzustellen: Verbraucher können die Daten übermittelnde Stelle direkt bitten, Änderungen an die Schufa zu melden.

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