Sondertilgung
Neben der regulären, vertraglich vereinbarten Tilgung sollten Darlehensnehmer, wann immer es möglich ist, auf Sondertilgungen zurückgreifen. Dabei muss jedoch die maximal zulässige Höhe berücksichtigt werden. Für Sondertilgungen, die über diese Höhe hinausgehen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
- Die Sondertilgung lohnt sich für Kreditnehmer
- Die Vorfälligkeitsentschädigung
- Sondertilgung bei Ratenkrediten
- Sondertilgung bei Baufinanzierungen
- Vorfälligkeitsentschädigung in der Kritik der Verbraucherschützer
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Sondertilgung zahlt der Kreditnehmer über seine regelmäßigen Raten hinaus einen höheren Betrag zurück, um seinen Kredit schneller zu tilgen.
- Der Vorteil für den Darlehensnehmer: Dadurch kann er seine Zinskosten reduzieren.
- Für die Bank kann das zu einem Verlust führen. Daher ist sie berechtigt, für Sondertilgungen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Die Sondertilgung lohnt sich für Kreditnehmer
Grundsätzlich gilt, abgesehen von der steuerlichen Komponente, dass kein Kredit der beste Kredit ist. So empfehlen Verbraucherschützer auch grundsätzlich, dass der Vermögensaufbau damit beginnt, Schulden abzutragen. Die Tilgung eines Darlehens steht an erster Stelle. Es lohnt sich für Darlehensnehmer, möglichst viele Sondertilgungen zu leisten. Daher bieten auch immer mehr Institute Kredite mit Sondertilgungsrecht.
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Doch außerplanmäßige Sondertilgungen sind für die Banken ein schlechtes Geschäft: Der Zinssatz für das Darlehen wird für eine bestimmte Zeit festgeschrieben, die Bank kalkuliert mit dem Ertrag. Gerade wenn das Darlehen in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurde und die Sondertilgung in eine Niedrigzinsphase fällt, können die zurückgezahlten Gelder nur mit einer geringeren Marge verliehen werden. Der kalkulierte Gewinn wird gemindert.
Aus diesem Grund sind unbegrenzte Sondertilgungen normalerweise nicht möglich. Übersteigt die zurückgeführte Sondertilgung die vertraglich vereinbarte Obergrenze, hat das Kreditinstitut einen Anspruch auf Zinskompensation – die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unterscheidet sich bei Ratenkrediten und Immobilienkrediten erheblich.
Sondertilgung bei Ratenkrediten
Die Sondertilgungsvereinbarungen vieler Banken sehen vor, dass einmal jährlich jeweils 50 Prozent der verbliebenen Schuld als maximale Sondertilgung zurückgeführt werden können. Soll das Darlehen vor Ablauf der Fälligkeit in voller Höhe getilgt werden (Gesamttilgung), fällt die Vorfälligkeitsentschädigung auf den restlichen Betrag an, der die reguläre Sondertilgung übersteigt. Die Höhe der Vorfälligkeitszinsen hängt von der Höhe der Restlaufzeit des Ratenkredits ab. Beträgt die Restlaufzeit weniger als sechs Monate, müssen 0,5 Prozent Zinsen auf diesen Betrag entrichtet werden. Übersteigt die Restlaufzeit sechs Monate, wird ein Zinssatz von einem Prozent berechnet.
Sondertilgung bei Baufinanzierungen
Bei einer Sondertilgung in der Baufinanzierung gilt als Obergrenze in der Regel ein Volumen von zehn Prozent pro Jahr auf die verbliebene Restschuld. Soll das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ganz oder teilweise zurückgeführt werden, fällt, ebenso wie bei einem Ratenkredit, eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich, wenn das Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren ausgestattet ist. In diesem Fall steht dem Darlehensnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des zehnten Jahres zu.
Vorfälligkeitsentschädigung in der Kritik der Verbraucherschützer
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen trifft immer wieder auf die Kritik des Verbraucherschutzes. Hintergrund ist die intransparente Berechnungsweise der Banken. Es lohnt sich für Kreditnehmer, die ihre Hypothek vorzeitig ablösen wollen, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu überprüfen. Häufig rechnen die Kreditinstitute etwa die im Zins enthaltene Risikoprämie nicht heraus, obwohl bei vorzeitiger Rückführung des Darlehens das künftige Risiko eines Kreditausfalls nicht mehr gegeben ist. Der zu kompensierende Zinssatz muss um diesen Anteil bereinigt werden.
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