Basisrente im Vergleich
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- Was ist eine Basisrente?
- Die Phasen der Basisrente
- Für wen ist die Basisrente geeignet?
- Was passiert im Todesfall?
- Die Basisrente in schwierigen Lebensphasen
- Vergleich der Tarife
Was ist eine Basisrente?
Die Basisrente ist eine steuerlich begünstigte, private Form der Altersvorsorge. Sie wurde 2005 von Bert Rürup eingeführt und tritt neben die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. Bei der Basisrente wird während der Tätigkeitsjahre regelmäßig ein bestimmter Betrag eingezahlt, ab einem vereinbarten Alter, dem Rentenbeginn, bekommt der Versicherte eine lebenslange Rente. Diese darf nur in Raten vonstatten gehen, man bekommt also die angesparte Summe nicht auf einmal ausgezahlt. Im Volksmund wird die Basisrente wegen ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt. Der Vergleichsrechner von Verivox schafft einen Überblick über die verschiedenen Versicherer und findet den für Sie günstigsten Tarif.
Die Phasen der Basisrente
Die Basisrente wird aus steuerlichen Gesichtspunkten in 2 Phasen unterteilit: Die erste Phase, die Anwartschaftsphase (Ansparphase) und die Leistungsphase (Rentenphase). Die Beiträge der Rürup-Rente können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Der Anteil der absetzbaren Sonderausgaben variiert je nach zugrunde gelegtem Steuerjahr; der Prozentsatz erhöht sich jährlich.
Auch in der zweiten Phase gibt es genau festgelegte Prozentsätze, um den Anteil der Steuerpflicht festzulegen. Diese Prozentsätze werden mit dem Rentenbeginn fixiert. Je später der Rentenbeginn eintritt, desto mehr muss versteuert werden. Die Höhe der Steuerersparnis wird zum Start einmal festgelegt und gilt dann lebenslang.
Für wen ist die Basisrente geeignet?
Die staatlich geförderte Rürup-Rente wurde hauptsächlich für Selbstständige entwickelt. Sie rechnet sich vielfach für nicht beitragspflichtige Personengruppen (so genannte verkammerte Berufe) wie etwa Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten. Sie alle können keine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen und meist auch keine Riester-Renten für sich nutzen. Häufig ist die Basisrente auch für Menschen mit hohen steuerpflichtigen Einkommen recht gut geeignet - nicht zuletzt wegen der Steuervorteile. Ein ausführliches Gespräch mit einem qualifizierten Berater sollte zur Klärung unbedingt in Anspruch genommen werden.
Was passiert im Todesfall?
Bei einem Todesfall kommt es darauf an, in welcher Phase der Basisrente dieser eingetreten ist. Stirbt der Versicherte in der Sparphase, wird das Vermögen zugunsten der Versicherungsgemeinschaft verfallen, genau wie bei einer staatlichen Rente. Jedoch kann der Vertrag mit einer Hinterbliebenenrente ergänzt werden. Diese Rente kann allerdings nur an den Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder ausgeschüttet werden. Es kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die eine Beitragsrückerstattung auch in anderen Fällen zulässt - diese Versicherung kann allerdings nicht steuerlich verrechnet werden.
Fiel der Todeszeitpunkt in die Rentenphase, verfällt üblicherweise der Betrag, welcher noch nicht ausbezahlt wurde. Es ist jedoch möglich, eine Rentengarantiezeit vertraglich festzulegen. Wurde diese beispielsweise für 10 Jahre vereinbart, könnte im Todesfall nach vier Jahren die restlichen sechs Jahre als Hinterbliebenenrente ausbezahlt werden.
Die Basisrente in schwierigen Lebensphasen
Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt, kann jedoch beitragsfrei gestellt werden - etwa dann, wenn der Versicherte eine Zeit lang arbeitslos ist oder aus anderen Gründen finanziell schlechter dasteht als zuvor. Die Basisrente kann, wie auch die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge, nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, da sie alleine der Sicherung des Lebensstandards dienen soll. Im Falle einer Arbeitslosigkeit kann das angesparte Vermögen also nicht verlorengehen - allerdings nur dann, wenn man zum Vertragsabschluss nicht bereits arbeitslos war.
Während der Ansparzeit ist die Basisrente nicht pfändbar. Des Weiteren bleibt das bereits eingezahlte Vermögen in der Ansparphase auch vor einer möglichen Insolvenz geschützt. Das macht die Rürup- Rente besonders für Selbstständige interessant. Während der Leistungsphase kommt der Pfändung- und Insolvenzschutz nur noch innerhalb der Pfändungsfreigrenzen zum Tragen. Zusätzlich zur Basisrente kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, welche in Kombination mit der Rürup-Rente ebenfalls steuerlich abgesetzt werden kann.
Vergleich der Tarife
Die private Vorsorge im Alter gehört zu den wichtigsten Dingen, mit denen sich ein Versicherer beschäftigen sollte. Mit der staatlich geförderten Basisrente kann für die Zukunft vorgesorgt werden. Egal welche Form der Rente letztendlich abgeschlossen wird, ein Vergleich der Tarife lohnt sich immer. Mit dem Verivox Online-Rechner erhalten Sie nach der Angabe von Alter und dem gewünschten Sparbetrag verschiedene Anbieter für die Basisrente.