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Erwerbsminderungsrente: Definition und Regelung

Wer überhaupt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Allerdings sind dafür einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet Erwerbsminderungsrente?
  3. Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit: Worin besteht der Unterschied?
  4. Bei welchen Krankheiten gibt es Erwerbsminderungsrente?
  5. Erwerbsminderungsrente: Höhe und Dauer der Zahlung
  6. Erwerbsminderungsrente beantragen: Was muss ich einreichen?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Volle Erwerbsminderungsrente erhalten nur diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Wer bis zu sechs Stunden arbeitsfähig ist, kann die halbe Rente bekommen.
  • Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit zählt bei der Erwerbsminderung die Arbeitsfähigkeit – egal in welchem Beruf. Wer noch einen geringer qualifizierten Job ausüben könnte, ist nicht erwerbsgemindert.
  • Die Höhe ihres aktuellen Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente finden gesetzlich Rentenversicherte in ihrer jährlichen Renteninformation.
  • Die Deutsche Rentenversicherung zahlt je nach Gesundheitszustand die Erwerbsminderungsrente befristet oder dauerhaft, maximal jedoch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Was bedeutet Erwerbsminderungsrente?

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegensatz zur Altersrente beginnt die Erwerbsminderungsrente schon vor dem Erreichen des altersbedingten beruflichen Ruhestandes, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Ursache dafür kann eine Krankheit, ein Unfall oder eine Behinderung sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei der Erwerbsminderungsrente zwischen zwei Stufen:

  • Volle Erwerbsminderungsrente. Wer dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als vollständig erwerbsgemindert und erhält die volle Rente.
  • Teilerwerbsminderungsrente. Kann der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, erhält er eine reduzierte Teilerwerbsminderungsrente. Je nach Höhe des Verdienstes in einem Teilzeitjob kann die Rente noch weiter gekürzt werden. Bei Arbeitslosigkeit kann der Versicherte hingegen die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, auch wenn er gesundheitlich nur teilweise erwerbsgemindert ist.

Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit: Worin besteht der Unterschied?

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist in einigen wichtigen Punkten von der Berufsunfähigkeitsrente der privaten Versicherungen zu unterscheiden.

Anerkennung des Versicherungsfalles

Der wichtigste Unterschied besteht darin, ab welchem gesundheitlichen Zustand die Versicherung Zahlungen leistet. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer seine derzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, spielt der Beruf des Versicherten bei der Erwerbsminderung keine Rolle.

Das bedeutet, dass die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung anerkennt, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber eine andere – auch geringer qualifizierte – Tätigkeit aufnehmen könnte.

Berechnung der Monatsrente

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Rente – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Berufsunfähigkeit eintritt. Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist hingegen von der Dauer der Beitragszahlung und der Höhe des bisherigen Einkommens abhängig.

Kosten für die Versicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine eigenständige Police, für die der Versicherungsnehmer monatliche oder jährliche Beiträge bezahlt. Die Erwerbsminderungsrente ist hingegen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung mit enthalten und kostet keine zusätzlichen Beiträge.

Bei welchen Krankheiten gibt es Erwerbsminderungsrente?

Das Anrecht auf Erwerbsminderungsrente ist nicht zwingend an ein bestimmtes Krankheitsbild gekoppelt. Entscheidend ist die Frage, ob die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der versicherten Person dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Die betreute Arbeit in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen zählt in diesem Zusammenhang nicht als berufliche Tätigkeit.

Somit können unterschiedliche Krankheiten oder andere Geschehnisse für die Erwerbsminderung verantwortlich sein. Dazu zählen unter anderem:

  • psychische Leiden wie Depressionen
  • neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson
  • Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße
  • Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Bewegungsapparates
  • Stoffwechselstörungen oder Allergien
  • Autoimmunkrankheiten wie Rheuma
  • Krebserkrankungen
  • Unfälle mit dauerhaft zurückbleibenden Behinderungen

Erwerbsminderungsrente: Höhe und Dauer der Zahlung

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet die Deutsche Rentenversicherung nach einer komplexen Formel. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei die Höhe der bereits geleisteten Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Tipp: In Ihrer jährlichen Renteninformation ist aufgeführt, wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten.

Der Beginn der Rentenzahlung erfolgt im Regelfall ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, da bis zu diesem Zeitpunkt Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse haben. Allerdings nimmt die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch. Daher rät die Deutsche Rentenversicherung, die Anträge auf Erwerbsminderungsrente innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung aller Voraussetzungen zu stellen.

Häufig gewährt die Deutsche Rentenversicherung nur eine befristete Erwerbsminderungsrente. Zum Ablauf der Frist muss der Rentenempfänger durch ärztliche Gutachten nachweisen, dass er weiterhin erwerbsunfähig ist. Kann er dies nicht, darf die Rentenversicherung je nach Gesundheitszustand ihre Zahlungen kürzen oder einstellen.

Bei dauerhafter Erwerbsminderung erhalten Versicherte die Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Ab dann erfolgt dann die Zahlung der regulären Altersrente.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Was muss ich einreichen?

Grundsätzlich haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung nur Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn sie mindesten fünf Jahre rentenversichert waren und in diesem Zeitraum mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Wer Erwerbsminderungsrente beantragen will, muss umfangreiche Formulare ausfüllen. Unter anderem benötigt die Deutsche Rentenversicherung die folgenden Informationen:

  • eine ausführliche Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • eine Auflistung der Klinik- und Reha-Aufenthalte in den vergangenen Jahren
  • Namen und Anschriften der behandelnden Haus- und Fachärzte
  • eine Aufstellung der bisherigen versicherungspflichtigen Beschäftigungen inklusive Gehaltsangaben

Im Rahmen der Antragsprüfung kann die Rentenversicherung noch weitere Unterlagen wie beispielsweise ärztliche Atteste nachfordern.

Rechtsmittel bei Ablehnung des Antrags

Wenn die Deutsche Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ablehnt, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dies sollte schriftlich, am besten per Einschreiben erfolgen. Wichtig für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Widerspruchs. Eine ausführliche Begründung können Versicherte auch nachreichen.

Aufgrund der komplexen Rechtslage ist es empfehlenswert, im Fall eines Widerspruchs einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Wer Mitglied in einem Sozialverband ist, kann sich eventuell auch dort juristisch beraten lassen. Allerdings sollten Betroffene beachten, dass sie die Kosten für ihren Anwalt selbst tragen müssen, wenn sie die Klage vor dem Sozialgericht verlieren. Gerichtskosten fallen beim Sozialgericht hingegen nicht an.

Um sich vor den Kosten eines Prozesses zu schützen, kann sich eine Rechtsschutzverscherung lohnen. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den So­zi­al­ge­richts­rechts­schutz beinhaltet. Wenn nicht, lohnt sich die Suche nach einer neuen, oft sogar günstigeren, Rechtsschutzversicherung.

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